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Jobcenter als Ansprechpartner und Lotse für behinderte Menschen und Arbeitgeber

Die Jobcenter betreuen und vermitteln vor Ort die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Außerdem stehen sie Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, als Ansprechpartner und "Lotse" zur Verfügung.

Jobcenter - Information und Kontakt

Die Jobcenter betreuen und vermitteln vor Ort die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und ihre Angehörigen. Außerdem stehen sie Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, als Ansprechpartner und "Lotse" zur Verfügung.

Die Arbeitsmarktexpertinnen und -experten der Jobcenter stellen bei Bedarf die Kontakte und Verbindungen zu Institutionen wie der Agentur für Arbeit, dem Inklusionsamt, den Rentenversicherungsträgern oder dem Integrationsfachdienst her. Außerdem beraten sie zu den Fördermöglichkeiten wie z.B.:

  • Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen
    Für die Einstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen kann ein Eingliederungszuschuss (EGZ) an den Arbeitgeber je nach Art und Schwere der Behinderung in erweitertem Umfang gewährt werden.
  • Probebeschäftigung
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten vollständig erstattet werden.