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Landesförderplan "Alter und Pflege"

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Landesförderplan "Alter und Pflege"

Bündelung der Fördermaßnahmen für Alten- und Pflegepolitik

Das Ministerium für Pflege und Alter ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Landesförderplan aufzustellen, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.

Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Alten- und Pflegeförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden.

Dem Alten- und Pflegeförderplan liegt der Konsens zugrunde, dass die demographische Entwicklung erhebliche Anforderungen an die Gestaltung der sozialen Infrastruktur in unserem Land und insbesondere an die Quantität und Qualität der Angebote zur Versorgung und Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen stellt.

Es bedarf zukunftssicherer Lösungen, die in allen Bereichen von den Menschen her gedacht und gemeinsam mit ihnen gestaltet werden müssen. Zudem muss die konkrete Umsetzung einer auf die Zukunft ausgerichteten Alten- und Pflegepolitik im Schwerpunkt auf der lokalen Ebene erfolgen. Sie muss den direkten Lebenszusammenhang der älteren oder pflegebedürftigen Menschen kennen und ihr direktes Wohn- und Lebensumfeld bedarfsgerecht gestalten.

Was wird gefördert?

Die Haushaltsmittel des aktuellen Landesförderplans sind in den Themenbereichen Alter und Pflege für Projekte bestimmt, die den folgenden fünf übergeordneten Zielen zugeordnet werden können:

  • Strukturen unterstützen (S. 5 des LFP)
  • Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten (S. 7 des LFP)
  • Qualität und Transparenz von Beratung fördern (S. 8 des LFP)
  • Mit (digitaler)Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen (S. 9 des LFP)
  • Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern (S. 10 des LFP)

Im Rahmen der im Landesförderplan aufgeführten Förderziele können Akteurinnen und Akteure der Alten- und Pflegepolitik NRW für ihre Arbeit, Projekte und Maßnahmen eine finanzielle Förderung nach den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) erhalten.

Antragsfristen

Der neue Landesförderplan sieht keine Antragsfristen vor.

Über Anträge wird in der Regel fortlaufend bei Antragseingang entschieden. Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate. Ein Förderantrag nach Landesförderplan wird abgelehnt, wenn mit dem Projekt schon begonnen wurde, bevor der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Landesförderplan sind elektronisch im Fördernehmercockpit der Fachanwendung „pflege.web“ zu stellen. Ergänzende Antragsunterlagen finden Sie nach der Anmeldung im Fördernehmercockpit bzw. nach- und nebenstehend im Downloadbereich.

Allen Anträgen ist beizufügen:
Antrag Anlage De-minimis-Erklärung

Ergänzende Anlagen:
Antrag Anlage Personal
Antrag Anlage Weiterleitung

Fragen zum Landesförderplan

Fragen zum Landesförderplan richten Sie bitte gerne per E-Mail an  LFP-AP [at] mags.nrw.de (LFP-AP[at]mags[dot]nrw[dot]de), auch unter Angabe Ihre telefonischen Kontaktdaten.