Wer kann Anträge stellen?
Freigemeinnützige oder kommunale Trägerinnen und Träger. Diese erhalten die Förderung für ihre Arbeit unmittelbar. Je Kreis / kreisfreier Stadt können ein oder mehrere „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ anerkannt und gefördert werden.
Wo befindet sich ein Antragsvordruck?
Unten unter „Weitere Informationen“ finden Sie den Antragsvordruck „Förderung von Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Zunächst beim MAGS, Abteilung Pflege und Alter, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Das MAGS bewertet den Antrag und leitet ihn dann an die Bezirksregierung Düsseldorf weiter.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- Angebote müssen über eine angemessene Organisationsstruktur (mindestens eine hauptamtliche Fachkraft; eigenständige, öffentlich zugängliche Räume; festgelegte Öffnungszeiten) verfügen.
- Es müssen umfassende Kenntnisse der Bedarfe Pflegender Angehöriger vorliegen sowie ein umfassender Überblick über Pflegestrukturen und -angebote vor Ort.
- Erfahrung in der Selbsthilfearbeit muss durch Betreuung von mindestens fünf Selbsthilfegruppen oder die gleichzeitige Trägerschaft einer Selbsthilfekontaktstelle nach § 20 h SGB V nachgewiesen werden.
Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Zweckbestimmung eine Förderung nach § 20 h SGB V oder § 82 b SGB XI erfolgt.
Was wird gefördert?
Die Bereitstellung der für die Arbeit der „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ erforderlichen sächlichen und personellen Ressourcen.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
- Bei gleichzeitiger Trägerschaft einer nach § 20 h SGB V geförderten Selbsthilfekontaktstelle beträgt der Sockelbetrag 20.000 €/Jahr. Zusätzlich wird ein Erhöhungsbetrag in Höhe von 1.000 € pro betreuter Selbsthilfegruppe gewährt, wenn mehr als 10 Selbsthilfegruppen betreut werden.
Beispiel: Betreut eine solches „Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe“ 9 Selbsthilfegruppen, ist eine Förderung von 20.000 €/Jahr möglich (Sockelfinanzierung). Betreut es 17 Gruppen, können für 7 Gruppen jeweils zusätzliche 1.000 € gefördert werden, also kann die Förderung insgesamt 27.000 €/Jahr betragen.
- Für alle anderen Träger beträgt der Festbetrag 1.500 € je betreuter Selbsthilfegruppe.
- Beispiel: Betreut ein solcher Träger eines „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ acht Selbsthilfegruppen, so ist eine Förderung von 12.000 €/Jahr möglich, betreut er 19 Gruppen, kann die Förderung 28.500 €/Jahr betragen.
- Der maximale Förderbetrag beträgt in beiden Fällen 30.000 €/Jahr.
Gibt es weitere Bewilligungsvoraussetzungen?
Die Förderung setzt eine gleichzeitige anteilige Förderung aus Mitteln der Pflegeversicherung § 45 d Abs. 2 SGB XI voraus. Nach erfolgter Antragstellung bei der Bezirksregierung Düsseldorf prüfen das Ministerium, die Landesverbände der Pflegekassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung, ob ein Einvernehmen über eine Kofinanzierung hergestellt werden kann.
Für welchen Zeitraum kann eine Zuwendung beantragt werden?
Die Förderungen sind für einen dreijährigen Bewilligungszeitraum (Anschubfinanzierung) vorgesehen. Die maßgeblichen (Fest-)Beträge mindern sich anteilig um 1/12 pro Monat des jährlichen Betrages, wenn das Projekt im Verlauf eines Jahres beginnt oder endet.
Wann sind Verwendungsnachweise fällig?
Für jedes Haushaltsjahr ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen (siehe Ziff. 7.1 S. 2 ANBestG). Dabei ist neben dem zahlenmäßigen Nachweis auch ein Sachbericht mit einem standarisierten Vordruck zu erstellen.
Wer hilft bei weiteren Fragen…
- … zum Antrag?
Antragsteller erhalten von der Bezirksregierung Düsseldorf eine Eingangsbestätigung, sobald beim Ministerium eingereichte Anträge an die Bezirksregierung weitergeleitet worden sind. In dieser Eingangsbestätigung wird die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter benannt.
- … zum Bewilligungsbescheid?
Die oder der im Bewilligungsbescheid benannte Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter.
- … zum Verwendungsnachweis?
Die oder der im Bewilligungsbescheid benannte Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter.