Für Fragen zum Landesförderplan steht Ihnen
Frau Janine Schölzel
Telefon: 0211/ 855-3238
E-Mail: LFP-AP@mags.nrw.de
gerne zur Verfügung.
Bündelung der Fördermaßnahmen für Alten- und Pflegepolitik
Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Alten- und Pflegeförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden.
Dem Alten- und Pflegeförderplan liegt der Konsens zugrunde, dass die demographische Entwicklung erhebliche Anforderungen an die Gestaltung der sozialen Infrastruktur in unserem Land und insbesondere an die Quantität und Qualität der Angebote zur Versorgung und Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen stellt.
Es bedarf zukunftssicherer Lösungen, die in allen Bereichen von den Menschen her gedacht und gemeinsam mit ihnen gestaltet werden müssen. Zudem muss die konkrete Umsetzung einer auf die Zukunft ausgerichteten Alten- und Pflegepolitik im Schwerpunkt auf der lokalen Ebene erfolgen. Sie muss den direkten Lebenszusammenhang der älteren oder pflegebedürftigen Menschen kennen und ihr direktes Wohn- und Lebensumfeld bedarfsgerecht gestalten.
Die Haushaltsmittel des aktuellen Landesförderplans sind in den Themenbereichen Alter und Pflege für Projekte bestimmt, die den folgenden fünf übergeordneten Zielen zugeordnet werden können:
Im Rahmen der im Landesförderplan aufgeführten Förderziele können Akteurinnen und Akteure der Alten- und Pflegepolitik NRW für ihre Arbeit, Projekte und Maßnahmen eine finanzielle Förderung nach den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) erhalten.
Der neue Landesförderplan sieht keine Antragsfristen vor.
Über Anträge wird in der Regel fortlaufend bei Antragseingang entschieden.
Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate.
Ein Förderantrag nach Landesförderplan wird abgelehnt, wenn mit dem Projekt schon begonnen wurde, bevor der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist.
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