Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit"
Unterstützung für Kinder, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten
Die zunächst bis zum 31. Juli 2023 befristete Richtlinie wurde mit Veröffentlichung im Ministerialblatt Ausgabe 2023 Nr. 17 vom 12.05.2023 um zwei weitere Jahre bis zum 31. Juli 2025 verlängert. Anträge für die Zeit ab 1. August 2023 (Schuljahr 2023/24) können sofort gestellt werden.
Nach der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes lief das frühere Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus und wurde im Jahr 2011 durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt. Im Rahmen dieses Programms werden Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unterstützt.
Gefördert werden Kinder und Jugendliche, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist ein überarbeiteter, entbürokratisierter und erweiterter Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Kraft getreten.
Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass in analoger Anwendung der Rechtsvorschriften für Bildung und Teilhabe seit dem 1. August 2019 auch beim Härtefallfonds der Eigenanteil der Eltern entfallen ist.
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