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Bei Kontrollen sind landesweit Lacke, Farben, Putzmittel und viele weitere Produkte entdeckt worden, die nicht den Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Insgesamt wurden mehr als 14.000 Produkte aus den Verkaufsregalen entfernt. Minister Karl-Josef Laumann: „Die Verbraucher müssen erkennen können, welche möglichen gesundheitlichen Risiken mit dem Kauf eines Mittels verbunden sind!“
Nach über 50 Jahren ist das Mutterschutzgesetz von 1952 erstmals grundlegend reformiert und den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Das neue Mutterschutzgesetz wird am 1. Januar 2018 vollständig in Kraft treten. Das MAGS informierte zu den ab 2018 geltenden Neuregelungen. Staatssekretär Dr. Heller: "Wir wollen einen verantwortungsvollen Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz einerseits und der Fortsetzung der Beschäftigung oder Ausbildung der Frau andererseits."
Mit der Gefährdungsbeurteilung legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen wichtigen Grundstein zur Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten und somit auch zur Gesundheit ihres Betriebes. Eine Anleitung, wie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann, gibt das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der überarbeiteten Auflage des Handlungsleitfaden „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“.
Mehr als 7100 Expertenantworten auf Fragen rund um Arbeitsschutz und Gesunde Arbeit sind mittlerweile in der ständig wachsenden Dialog-Datenbank von KomNet zu finden. Über 2,2 Millionen Mal wurden KomNet Dialoge im letzten Jahr aufgerufen. Mit KomNet (Experten-)Wissen zu teilen ist Teil der Open.NRW Strategie der Landesregierung.
Anträge online spart Zeit und senkt die Kosten. Auf Anträge an die Arbeitsschutzverwaltung NRW im Bereich Strahlenschutz und Kontrollgerätkarten, die online über den Formularserver NRW eingehen, wird eine Gebührenermäßigung gewährt.
Nehmen Sie Kontakt mit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf und nutzen Sie unsere weiterführenden Beratungsangebote.
Anträge und Vordrucke, Publikationen, Berichte, Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz
Der Veränderungsdruck auf die Unternehmen und die Beschäftigten wächst. Neue Anforderungen an die Qualität der Produkte, verkürzte Produktzyklen, anspruchsvollere Kunden und die Erschließung neuer Märkte stellen auch für kleine und mittlere Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar.
Moderne Arbeitsplätze und Arbeitsstätten müssen zahlreichen Anforderungen genügen. Unverzichtbar ist dabei, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird.
Täglich benutzen wir die unterschiedlichsten technischen Geräte und Arbeitsmittel, gehen mit chemischen oder biologischen Stoffen um. Ein möglichst gefahrloser Umgang damit ist Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Sie befasst sich mit vielfältigen Themen wie zum Beispiel der Kennzeichnung von Chemikalien, dem Umgang mit Biozidprodukten, der Guten Laborpraxis (GLP) oder mit schädlichen Treibhausgasen. Ziel ist es, einen möglichst gefahrlosen Umgang mit Chemikalien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher und Umwelt zu gewährleisten.
Steigender Wettbewerbsdruck, große Sprünge in der Technologieentwicklung, eine Arbeitswelt, die sich rasant wandelt - Unternehmen und ihre Beschäftigten reagieren darauf flexibel und innovationsbereit. Die moderne Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen geht mit den Veränderungen in der Arbeitswelt mit.
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