
Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
Umfangreiches Unterstützungsprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut
Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur vor besonderen Herausforderungen, die in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen von Angeboten geführt haben.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.
Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten.
Diese Unterstützungsleistungen, welche sich in ihrer Höhe an der Zahl an Mindestsicherungsbeziehenden bemisst, können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben.