
Einstieg in die Schulgeldfreiheit
Förderrichtlinie in Kraft gesetzt, Anträge auf finanzielle Unterstützung möglich
Die Förderung entlastet die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende erheblich, abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Anträge können seit dem 19. Oktober 2018 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Sie sind auch für die Bewilligung der Förderung zuständig.
Das Ministerium erstattet das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz mit 70 Prozent - auf Grundlage der am 31. Dezember 2017 geltenden Konditionen. Für Ausbildungsstätten, die damals noch nicht bestanden, gibt es Sonderregelungen.
Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
sowie für
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen bzw. Masseure und medizinische Bademeister
- Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten.
Weitere Hinweise und Details ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
- Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1)
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1a)
- Verzeichnis der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer (Anlage 1b)
- Vorlage für den Zuwendungsbescheid (Anlage 2)
- Vorlage für den Verwendungsnachweis (Anlage 3)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (Anlage 3a)