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Erklärung zur Barrierefreiheit

Nahansicht einer Computertastatur

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat den Anspruch, seine Website www.mags.nrw barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.mags.nrw.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen IT.NRW vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. 

Wichtiger Hinweis

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen kann frühestens Anfang 2024 durchgeführt werden. Die Verzögerung entsteht aufgrund eines technisch notwendigen Upgrades des Content-Management-Systems nrwGOV, das zunächst von unserem technischen Dienstleister Information und Technik Nordrhein-Westfalen erfolgen muss. Sobald dieses durchgeführt wurde, wird der Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse auf dieser Unterseite veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Barrierefreiheit Weitere Kontakte

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mags.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
  • ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20%C3%BCber%20mags.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier