Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Staatssekretär Matthias Heidmeier

Staatssekretär Heidmeier vor Fahnen

Matthias Heidmeier - Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Matthias Heidmeier ist seit 30. Juni 2022 Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Matthias Heidmeier wurde am 9. März 1976 in Soest geboren. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Werdegang

  • 2019 – 2022: Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) und der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH), Düsseldorf 
  • Im Jahr 2019: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA, Berlin)
  • 2011 – 2018: Unternehmerverbandsgruppe bzw. Unternehmerverband Metall Ruhr-Niederrhein (Duisburg)
  • 2003 –  2011: CDU Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
  • 2002 – 2003: CDU Hessen (Wiesbaden)
  • 1996 – 2001:  Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Abschluss: Magister Artium

Download Portraitfoto



Download-Link
Foto: Land NRW / Ralph Sondermann

Hinweise zur Weiterverwendung von Inhalten der MAGS-Website

Die Genehmigung zur Publikation einzelner Inhalte des Portals www.mags.nrw kann die Redaktion erteilen. Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Bei Verwendung von Bildern, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien des Landesportals, die nicht zu rein journalistischen bzw. redaktionellen Zwecken durch Dritte verwendet werden sollen, muss die Redaktion zuvor zwingend kontaktiert werden.

Die Quellenangabe ist wie folgt auszuweisen: © MAGS NRW/ Name des Urhebers

Alle innerhalb des Landesportals genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung im Ministeriumsportal ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.