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Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung: Hilfestellung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf

Förderinstrument "Berufseinstiegsbegleitung" (BerEb NRW)

Das Förderangebot der Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die auf dem Weg in die Ausbildung besondere Hilfestellung benötigen. Die Berufseinstiegsbegleitung hat sich als Förderinstrument bewährt. Sie erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Gemeinsam ans Ziel kommen - Berufseinstiegsbegleitung für förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen des Förderprogramms unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter junge förderungsbedürftige Menschen beim Übergang von der Schule bis in die Berufsausbildung. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Weg besondere Hilfestellung benötigen.

Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb NRW) beginnt bereits ab der Vorabgangsklasse, unterstützt beim Schulabschluss und begleitet in den ersten Monaten der Ausbildung. Während dieser Zeit kümmern sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie helfen auch bei der Bewältigung von persönlichen Problemen und unterstützen die jungen Menschen mit sozialpädagogischer Kompetenz.

Die Betreuung von Jugendlichen durch die Berufseinstiegsbegleitung NRW umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit.

Die Teilnahme ist kostenlos. Jugendliche und ihre Eltern können ihre Lehrerin oder Lehrer ansprechen, ob eine Teilnahme an der Schule möglich ist. Alle notwendigen Informationen gibt auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Die Umsetzung der BerEb NRW nach § 49 SGB III wird für die Laufzeit 01.02.2024 bis 31.01.2025 mit 50 % durch ESF-Landesmittel und 50 % durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit getragen.

Ein Flyer informiert Schülerinnen und Schüler zum Förderinstrument. Die Publikation kann über den Broschürenservice des MAGS kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.

FAQ informiert zur Berufseinstiegsbegleitung

Zur Schaffung von Transparenz hat das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium häufige Fragen (FAQ) und Antworten zur Berufseinstiegsbegleitung zusammengestellt.

Auftakt zur neuen Förderrunde Berufseinstiegsbegleitung

Eine Auftaktveranstaltung mit MAGS-Staatssekretär Matthias Heidmeier informierte zur neuen Förderrunde des Programms Berufseinstiegsbegleitung.

Kontakt und Information

Ansprechpersonen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

  • jens.stuhldreier [at] mags.nrw.de (subject: Werkstattjahr) (Dr. Jens Stuhldreier)
  • nadia.kraam [at] mags.nrw.de (subject: Werkstattjahr) (Dr. Nadia Kraam)