Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Berufseinstiegsbegleitung-FAQ

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung-FAQ

Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW) – Fragen und Antworten

Das Förderangebot der Berufseinstiegsbegleitung NRW richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Wege besondere Hilfe benötigen. Im Rahmen dieses EU-kofinanzierten Landesprogramms erhalten diese Schülerinnen und Schüler die passende Unterstützung durch eine Berufseinstiegsbegleiterin bzw. einen Berufseinstiegsbegleiter aus erster Hand. Bei den nachfolgend gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß §36 VwVfG.NRW.

Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW) Fragen und Antworten

Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um ein Förderinstrument, das insbesondere dazu beitragen soll, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
Inhalte der Berufseinstiegsbegleitung sind die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei

  • dem Erreichen des Schulabschlusses
  • der Persönlichkeitsentwicklung zur Ausbildungsreife
  • der Berufsorientierung und Berufswahl
  • der Ausbildungsstellensuche
  • der Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung
  • der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Die Berufseinstiegsbegleitung verfolgt das Ziel, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern und diese jungen Menschen zu stabilisieren. Ziel ist der Übergang in eine Berufsausbildung.

Zu Beginn einer Kohorte können nur Schülerinnen und Schüler aus der Vorentlassklasse (zweites Schulhalbjahr der 9. Klasse) aufgenommen werden. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Dabei sind Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die einen Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben. Die Voraussetzung dieser jungen Menschen für die Aufnahme einer Ausbildung muss grundsätzlich durch die Fördermöglichkeiten gegeben sein.

Die Umsetzung von BerEb NRW nach § 49 SGB III wird für die Kohorten mit Beginn am 01.02.2022 und 01.02.2023 mit jeweils 50 % durch Landesmittel und durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit getragen.

Für die Kohorte mit Beginn zum 01.02.2024 erfolgt die Finanzierung mit 50 % durch ESF-Landesmittel und 50 % durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit.

Die konkrete Verteilung der Platzkontingente auf die einzelnen Schulen erfolgt konsensual durch die Partner vor Ort (Generale KAoA der unteren Schulaufsicht bzw. die regional zuständigen Generalisten für KAoA für die Sekundarstufe I, Agentur für Arbeit, Kommunale Koordinierungsstelle KAoA). Die Schulaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten koordiniert den Prozess der Abstimmung. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch das Regionale Einkaufszentrum (REZ NRW).
 

BerEb NRW startet jährlich mit einer neuen Kohorte zum 01. Februar mit einer Förderungsdauer von 36 Monate pro Kohorte.

Die Verweildauer der Teilnehmenden in der Maßnahme umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit.
 
Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:25
Die Berufseinstiegsbegleitung hat die Zielrichtung, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren. Vorrangig wird der Übergang in eine Berufsausbildung angestrebt.
Die Schulsozialarbeit ergänzt und erweitert den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule. Sie bietet ein auf die jeweilige Schule abgestimmtes Leistungsprofil und gestaltet die Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern, insbesondere im Sozialraum.
 

Mit dem digitalen Fragebogen steht ein innovatives Tool bereit, damit Teilnehmende an EU-geförderten Maßnahmen in NRW ihre Angaben selbst eintragen können. Der Fragebogen ist insbesondere für die Nutzung auf Smartphones ausgelegt und in sechs Sprachen abrufbar.

Zuwendungsempfangende finden hier alle notwendigen Unterlagen zum Förderbescheid in der ESF-Förderphase 2021-2027. Außerdem: ABBA online, Onlineverfahren für Beratungsstellen sowie Informationen und Downloads zur Öffentlichkeitsarbeit.

Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß §36 VwVfG.NRW.