Berufseinstiegsbegleitung-FAQ
Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW) – Fragen und Antworten
Das Förderangebot der Berufseinstiegsbegleitung NRW richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Wege besondere Hilfe benötigen. Im Rahmen dieses EU-kofinanzierten Landesprogramms erhalten diese Schülerinnen und Schüler die passende Unterstützung durch eine Berufseinstiegsbegleiterin bzw. einen Berufseinstiegsbegleiter aus erster Hand. Bei den nachfolgend gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß §36 VwVfG.NRW.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW) Fragen und Antworten
Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um ein Förderinstrument, das insbesondere dazu beitragen soll, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
Inhalte der Berufseinstiegsbegleitung sind die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei
- dem Erreichen des Schulabschlusses
- der Persönlichkeitsentwicklung zur Ausbildungsreife
- der Berufsorientierung und Berufswahl
- der Ausbildungsstellensuche
- der Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung
- der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
Zu Beginn einer Kohorte können nur Schülerinnen und Schüler aus der Vorentlassklasse (zweites Schulhalbjahr der 9. Klasse) aufgenommen werden. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Dabei sind Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die einen Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben. Die Voraussetzung dieser jungen Menschen für die Aufnahme einer Ausbildung muss grundsätzlich durch die Fördermöglichkeiten gegeben sein.
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Lehrkraft an der jeweiligen Schule und der zuständigen Beratungsfachkraft. Sofern bereits eine Berufseinstiegsbegleiterin oder ein Berufseinstiegsbegleiter an der Schule tätig ist, kann die Berufseinstiegsbegleitung in den Prozess eingebunden werden. Die Inanspruchnahme von BerEb NRW erfolgt freiwillig. Die (abschließende) Entscheidung über die Teilnahme liegt bei der Agentur für Arbeit.
Die Umsetzung von BerEb NRW nach § 49 SGB III wird für die Kohorten mit Beginn am 01.02.2022 und 01.02.2023 mit jeweils 50 % durch Landesmittel und durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Für die Kohorte mit Beginn zum 01.02.2024 erfolgt die Finanzierung mit 50 % durch ESF-Landesmittel und 50 % durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit.
BerEb NRW startet jährlich mit einer neuen Kohorte zum 01. Februar mit einer Förderungsdauer von 36 Monate pro Kohorte.
Die Schulsozialarbeit ergänzt und erweitert den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule. Sie bietet ein auf die jeweilige Schule abgestimmtes Leistungsprofil und gestaltet die Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern, insbesondere im Sozialraum.
Mit dem digitalen Fragebogen steht ein innovatives Tool bereit, damit Teilnehmende an EU-geförderten Maßnahmen in NRW ihre Angaben selbst eintragen können. Der Fragebogen ist insbesondere für die Nutzung auf Smartphones ausgelegt und in sechs Sprachen abrufbar.
Zuwendungsempfangende finden hier alle notwendigen Unterlagen zum Förderbescheid in der ESF-Förderphase 2021-2027. Außerdem: ABBA online, Onlineverfahren für Beratungsstellen sowie Informationen und Downloads zur Öffentlichkeitsarbeit.
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