Berufsbildungsstelle
Berufsbildungsstelle nimmt zahlreiche Aufgaben rund um die Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten wahr
Die Berufsbildungsstelle nimmt in dieser Funktion zahlreiche Aufgaben rund um die Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten - vom Ausbildungsbeginn bis zur Abschlussprüfung - wahr. Die Berufsbildungsstelle
- berät die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe,
- überwacht die Durchführung der Ausbildung und Umschulung,
- erlässt Verordnungen und Hinweise zur Abwicklung der Prüfungen und führt diese durch.
Kurzum, die Berufsbildungsstelle ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zur Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten.
Ausbildungszufriedenheit der SozialversicherungsfachangestelltenNach den ersten beiden Studien in den Jahren 2011 und 2014 liegt mittlerweile die dritte Zufriedenheitsstudie für Sozialversicherungsfachangestellte, die bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern ausgebildet werden, aus dem Jahr 2017 vor. Erstmals wurde mit der Innofact AG in Düsseldorf ein professionelles Marktforschungsinstitut mit der umfangreichen Auswertung der Ergebnisse beauftragt. Wir können Ihnen daher neben diesem Bericht inklusive Chartreport, der wesentliche Ergebnisse und Aussagen der befragten Auszubildenden abbildet, auch einen umfangreichen Tabellenband mit allen Fragen und Antwortkonstellationen zur Verfügung stellen, dem Sie auf insgesamt 308 Seiten sehr detaillierte und für Sie interessante Ergebnisse entnehmen können.
Darüber hinaus kann die Studie auch als gedruckte Version im Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden.
Weitere Informationen Berufsbildungsstelle
- Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung-PSVO)
- Hinweise zur Abwicklung der Abschluss- und Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten und zur
Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse - Geschäftsordnung der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für den Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Schlichtungsausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG)
- Informationspapier der Berufsbildungsstelle zur Abschlussprüfung (Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung)
- Mindestinhalte zu den Lernzielen des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r - Lerngebiete Wirtschafts-, Rechts- und Sozialversicherungslehre
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten/zum Sozialversicherungsfachangestellten
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
- Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. September 1996)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
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