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Strahlenschutz

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Strahlenschutz

Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden, umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen. Vergleichbare Regelungen gelten auch beim Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. So ist zum Beispiel auch der Schutz vor dem radioaktiven Edelgas Radon ein Thema im Strahlenschutzrecht.

Der Strahlenschutz ist vor allem wichtig für das Personal beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in der Technik, für Eigen- und Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen sowie im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Innerhalb der Europäischen Union ist ein restriktives Regelwerk aufgebaut worden, um eine sichere Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe zu gewährleisten. In Deutschland ist dieses Regelwerk durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung umgesetzt worden. Ergänzt werden diese Regelungen durch Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Medizinproduktegesetz.

 

Mit radioaktiven Stoffen sicher umgehen - Röntgen- und Therapieanlagen sicher betreiben

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen trägt im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dazu bei, dass die Anwender die Dosisgrenzwerte nicht überschreiten und unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen auch unterhalb der Grenzwerte minimieren oder vermeiden. Darüber hinaus prüft die Arbeitsschutzverwaltung durch Kontrollen in den Einrichtungen und Betrieben die mit radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreiben, ob die Schutzvorschriften eingehalten werden.

Für einen bestimmten Kreis von beruflich tätigen Personen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen dürfen nur durch besonders ermächtigte Ärzte und Ärztinnen erfolgen. Das in Nordrhein-Westfalen für die Ermächtigung zuständige Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW informiert über

Im Bereich des Strahlenschutzes können eine Reihe von Anträgen auch online gestellt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Online Anträge sind preiswerter und haben eine kürzere Bearbeitungszeit als Papieranträge.
Derzeit können folgende Anträge online gestellt werden:

  • Anmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
  • Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
  • Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

Selbstverständlich können Sie auch wie bisher die Anträge und Anzeigen manuell ausfüllen und an die für Sie zuständige Bezirksregierung schicken.

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen.

Die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und MTRA erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die jeweiligen Kammern; die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für den technischen (nichtmedizinischen) Bereich erfolgt durch das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW.

Schutz vor Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich Radon in der Innenraumluft an, kann das zu einem Gesundheitsrisiko werden. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung regeln den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung des Radon-Maßnahmenplans beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Eine der Maßnahmen ist die Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten, wenn der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. In Nordrhein-Westfalen kommt es zu keiner Gebietsausweisung.

Die Zentrale Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Radon auf der Webseite www.radon.nrw.de.