Schutz vor Radon
Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich Radon in der Innenraumluft an, kann das zu einem Gesundheitsrisiko werden. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung regeln den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung des Radon-Maßnahmenplans beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Eine der Maßnahmen ist die Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten, wenn der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. In Nordrhein-Westfalen kommt es zu keiner Gebietsausweisung.
Die Zentrale Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) bietet Informationen und Beratung rund um das Thema Radon auf der Webseite www.radon.nrw.de.