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Sprachförderung

Grafik: Übersicht Sprachförderangebote

Sprachförderung - Deutschkurse vor und während der Berufsausbildung

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind entscheidend, damit die berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von Angeboten, um den Spracherwerb zu fördern und die angehenden Auszubildenden und die Betriebe bei der Verständigung im Betrieb zu unterstützen.

Übersicht der Sprachförderangebote in Nordrhein-Westfalen

Inhalt des Kurses:

Nicht alle (Neu-)Zugewanderten haben Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten des Bundes. Daher fördert die Landesregierung NRW „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen" mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln.
Die Kurse ermöglichen den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz A1 GER mit dem Ziel, den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen.
Die Kurse bestehen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) pro Kurs und werden analog den curricularen Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt.

Wer kann teilnehmen?

Die Basissprachkurse sind für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und für Geduldete zugänglich, die derzeit keinen Zugang zu den Integrationskursen haben. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.

Wo und wann wird der Kurs angeboten?

Die Kurse können von rechtsfähigen Trägern der Volkshochschulen und den nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Integrationskursträgern, von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe und von Partnern eines IvAF NRW Projektverbunds angeboten werden.

Ansprechperson:

Detaillierte Informationen über die Angebote vor Ort und Unterstützung erhalten Sie bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Die zuständige Dienststelle und Kontaktdaten können Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.

Inhalt des Kurses:

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE), je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 UE betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 UE absolvieren.
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel: Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung oder Betreuung und Erziehung von Kindern.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Zusätzlich werden Kurse für spezielle Zielgruppen angeboten: Jugend-, Frauen-, Eltern-, Alphabetisierungs-, Zweitschriftlerner- und Förderkurse: 900 Stunden Sprachkurs + 100 Stunden Orientierungskurs. Der Jugendintegrationskurs richtet sich zum Beispiel an nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte unter 27 Jahren, die wenig oder kein Deutsch sprechen und in Deutschland eine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung machen wollen. Die Inhalte sind speziell auf junge Erwachsene zugeschnitten, die Teilnehmenden lernen in kleineren Gruppen mit maximal 20 Personen und die Zahl der Unterrichtsstunden ist deutlich höher als im Allgemeinen Integrationskurs.
Im Anschluss an den Sprachkurs wird der Orientierungskurs besucht. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Intensivkurs umfasst er 30 UE. Inhalte des Orientierungskurses sind zum Beispiel Rechte und Pflichten in Deutschland oder Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft. Der Orientierungskurs wird mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" abgeschlossen.

Wer kann teilnehmen?

Je nach Aufenthaltstitel sind die Teilnahmebedingungen unterschiedlich.
Sofern der Aufenthaltstitel zum Beispiel ab dem 1. Januar 2005 erteilt wurde, die Person dauerhaft in Deutschland als Arbeitnehmer, zum Zwecke des Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) lebt oder sich dauerhaft in Deutschland aufhält und erstmals eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten hat, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.
Teilweise sind die Kurse kostenpflichtig.

Wo und wann wird der Kurs angeboten?

Zugelassene Träger, die Integrationskurse bei Ihnen vor Ort anbieten, sowie Informationen zu den freien Plätzen und Startzeiten  können Sie auf den Internetseiten des BAMF recherchieren.

Ansprechperson:

Ansprachperson im BAMF ist Frau Christiane Geritan. Der Kontakt zum BAMF kann auch über zugelassene Kursträger in der Region hergestellt werden.
E-Mail: Deufoe.koeln [at] bamf.bund.de (Deufoe[dot]koeln[at]bamf[dot]bund[dot]de)

Die Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Außenstellen Bielefeld, Düsseldorf und Köln sind ebenfalls Ansprechpartner für die Kurse. Die Zuständigkeiten und Kontaktdaten können mittels des WEBGIS ermittelt werden.

Inhalt der Kurse:

Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet verschiedene Berufssprachkurse (BSK) für Menschen mit Migrationshintergrund an, um deren Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern und um sie als Auszubildende während einer Berufsausbildung bei der Durchführung und dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen.

Aktuell stehen folgende Kursarten zur Verfügung:

  • Basisberufssprachkurse mit Ziel B2 (400 oder 500 UE) und C1 (400 UE)
  • Spezialsprachkurse mit Ziel B1 (400 UE) und A2 (400 UE)
  • Spezialsprachkurse für den gewerblich-technischen Bereich und Einzelhandel   
  • Spezialsprachkurse im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung/ zum Berufszugang in den Bereichen akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe angeboten.

Darüber hinaus erfolgt in Bezug auf den Ausbildungsbereich zurzeit eine bundesweite Pilotierung, bei der die Inhalte der Berufssprachkurse auf die Ausbildungsinhalte der entsprechenden Ausbildungsjahre abgestimmt werden. Zudem sollen die Kurse die Teilnehmenden auf Prüfungen der IHK und HWK vorbereiten. Die BSK für Auszubildende sind angepasst an die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten in dem Ausbildungsbetrieb und Berufskolleg.
Berufssprachkurse für Auszubildende/Beschäftigte können vor und während einer Ausbildung, eines Praktikums oder einer Beschäftigung stattfinden.
Die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG werden gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wer kann teilnehmen?

Menschen mit Migrationshintergrund, die

  • bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter arbeitsuchend, arbeitslos oder ausbildungssuchend gemeldet oder
  • in Beschäftigung oder
  • in Ausbildung sind und bei denen der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wegen Schwierigkeiten in der Berufsschule gefährdet ist, z. B. aufgrund von mangelnden Sprachkenntnissen, oder
  • einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wo und wann wird der Kurs angeboten?

Die Berufssprachkurse werden flächendeckend in NRW zu unterschiedlichen Zeiten angeboten.
Die Berufssprachkurse für Auszubildende sind angepasst an die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten in dem Ausbildungsbetrieb und Berufskolleg. Ein Kurs startet ab mindestens sieben Teilnehmenden. Oft bietet sich daher eine Kooperation mit anderen engagierten Unternehmen/Ausbildungsbetrieben an.
Für Auszubildende ist die Teilnahme kostenfrei. Findet der Unterricht während der Arbeitszeit statt, erfolgt eine Freistellung von der praktischen Ausbildung durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung.
Beschäftigte Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag an das Bundesamt, falls ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag von 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) übersteigt.

Ansprechperson:

Ansprachperson im BAMF ist Frau Christiane Geritan.
E-Mail: Deufoe.koeln [at] bamf.bund.de (Deufoe[dot]koeln[at]bamf[dot]bund[dot]de)
Der Kontakt zum BAMF kann auch über zugelassene Kursträger in der Region hergestellt werden.

Inhalt des Unterrichts:

Eine der Aufgaben des Berufskollegs ist es, die Sprachbildung systematisch zu entwickeln, um die bestehenden sprachlichen Defizite und Hemmnisse von jungen Menschen zu beheben und die Chance der Aufnahme einer dualen Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
Je nach Zielgruppe und Bedarf gibt es unterschiedliche inhaltliche Angebote der Sprachbildung an den Berufskollegs, die im Folgenden beschrieben werden.

Für wen gilt das Unterrichtsangebot?

Am Berufskolleg ist die Förderung in der deutschen Sprache Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern (§ 8 (3) Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg Allgemeiner Teil). Dieses Sprachförderangebot gilt bedarfsorientiert für alle Schülerinnen und Schülern an einem Berufskolleg.
Für junge Menschen, die gemäß § 38 noch schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind und noch nicht in eine duale Ausbildung eingemündet sind, können zusätzlich im Rahmen des Differenzierungsbereichs in den jeweiligen Bildungsgängen der Berufskollegs spezielle sprachfördernde Angebote gemacht werden. Detaillierte Informationen zu allen Bildungsgängen des Berufskollegs in NRW können der folgenden Seite entnommen werden.

Schulpflichtige Geflüchtete oder Zugewanderte, die sprachlich nicht ausreichend integriert sind, partizipieren im Rahmen der Internationalen Förderklassen (IFK) mit 480 Jahreswochenstunden von einer zusätzlichen intensiven Sprachförderung im Fach Deutsch/Kommunikation.

Junge Geflüchtete oder Zugewanderte, die innerhalb und außerhalb der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterjährig aufgenommen werden, können an dem Bildungsangebot „Fit für mehr“ (FFM) teilnehmen, wenn diese zunächst in keine andere Bildungsmaßnahme einmünden konnten. Die sprachliche Bildung erfolgt ebenfalls in allen Fächern, wobei das Fach Deutsch/Kommunikation mit einem erhöhten Umfang von 480-560 Jahreswochenstunden angeboten wird.

Die Sprachbildungsmaßnahmen gelten auch für die Zielgruppe der nicht mehr schulpflichtigen jungen Geflüchteten, die an der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Förderzentren für Flüchtlinge (FfF) teilnehmen und in dem teilzeitschulischen Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen worden sind. Neben der schulischen Förderung werden von den Maßnahmenträgern berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse vermittelt bzw. erweitert.

Zur Sicherung des Ausbildungserfolgs können Berufskollegs Auszubildenden in den Fachklassen des dualen Systems Stützunterricht im Rahmen des Differenzierungsbereichs anbieten. Das Differenzierungsangebot kann mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes um bis zu 80 Stunden pro Schuljahr erhöht werden, wenn ein erweitertes Stützangebot erforderlich ist. In diesem Rahmen können alle Auszubildenden mit Unterstützungsbedarf gezielt sprachlich (z. B. Deutsch), berufsbezogen (z. B. Kommunikation) und / oder sozial-integrativ (z. B. Umgang mit Konflikten) gefördert werden.

Das Differenzierungsangebot und der dafür erforderliche Stundenumfang für die Fachklassen wird je nach der Leistungsfähigkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Anforderungen der Ausbildungsbetriebe von der Schule im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten festgelegt.

Wo und wann wird der Sprachförderunterricht angeboten?

Der zusätzliche Sprachförderunterricht wird bedarfsorientiert im Rahmen der bildungsgangbezogenen Stundentafeln im Differenzierungsbereich am Berufskolleg angeboten und erfolgt im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten des jeweiligen Berufskollegs.

Ansprechperson:

Ansprechpersonen sind die Lehrerinnen und Lehrer in dem jeweiligen Berufskolleg.
Informationen und Unterstützung zum sprachsensiblen Unterricht in der beruflichen Bildung, z. B. durch exemplarische Lernsituationen, eine Auswahl von Methoden zur Sprachförderung im Fachunterricht sowie Literatur und Links sind im Berufsbildungsportal eingestellt.

Inhalt:

  1. Maßnahmen zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten  
  2. Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung
  3. Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten.

Wer kann teilnehmen?

Junge Menschen (auch mit Migrationshintergrund), die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, z.B. aufgrund von mangelnden Sprachkenntnissen in Verbindung mit weiteren Defiziten, z.B. schlechten Schulnoten.

Wo und wann werden abH angeboten?

abH wird durch einen beauftragten Bildungsträger durchgeführt. Die Angebote sollen grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungs-/ Qualifizierungszeit durchgeführt werden. Der Stütz- und Förderunterricht beträgt für die einzelnen Teilnehmenden durchschnittlich mindestens drei und höchstens acht UE wöchentlich. Für die Teilnahme ist eine Zuweisung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erforderlich.

Ansprechperson:

Detaillierte Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der örtlichen Agentur für Arbeit:
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/   
Kostenfreie Hotline (für Arbeitgeber): 0800 4 5555 20
Kostenfreie Hotline (für Arbeitnehmer): 0800 4 5555 00

Inhalt:

  1. Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
  2. Maßnahmen zur Förderung fachtheoretischer Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
  3. Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten

Wer kann teilnehmen?

Die Förderung richtet sich an junge Menschen, die

  • lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und
  • i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und
  • die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und
  • nicht vollzeitschulpflichtig und
  • i. d. R. unter 25 Jahre alt sind und
  • wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Wo und wann wird AsA angeboten?

AsA wird durch einen beauftragten Bildungsträger durchgeführt. Die Unterstützungsangebote sind hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Intensität individuell und kontinuierlich den Bedarfen der Teilnehmenden und deren Ausbildungsbetrieben anzupassen. Der zeitliche Umfang der Förderung beträgt zwischen vier und neun UE wöchentlich. Für die Teilnahme ist eine Zuweisung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erforderlich.

Ansprechperson:

Detaillierte Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der örtlichen Agentur für Arbeit:
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/
Kostenfreie Hotline (für Arbeitgeber): 0800 4 5555 20
Kostenfreie Hotline (für Arbeitnehmer): 0800 4 5555 00

Sonstige Angebote der Bundesagentur für Arbeit

Es gib vielfältige Förderinstrumente, um sich auf eine Ausbildung vorzubereiten oder/ und Unterstützungsangebote während Ausbildung.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten für die Ausbildungsbetriebe und die (angehenden) Auszubildenden den Spracherwerb und die Verständigung im Betrieb zu unterstützen.

Für (angehende) Auszubildende:

Für Betriebe: