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Krankenhausaufsicht

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Krankenhausaufsicht

Gesundheitsministerium geht Hinweisen auf Missstände gezielt nach

Die oberste Rechtsaufsicht über alle Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen liegt beim Gesundheitsministerium in Düsseldorf. Die Krankenhausaufsicht stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Versorgung in allen Kliniken erhalten und das Vertrauen in eine hochwertige stationäre Versorgung in Nordrhein Westfalen erhalten bleibt.

Die Krankenhausaufsichtsbehörden (dazu gehören das MAGS, die regional zuständigen Bezirksregierungen und die örtlichen unteren Gesundheitsbehörden) können überprüfen, 

  • ob nordrhein-westfälische Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken gegen gesetzliche Vorgaben, Qualitätsstandards (z.B. Hygiene)
  • oder organisatorische Pflichten verstoßen, die im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW, § 11) festgelegt wurden.

Hinweise auf Missstände (z.B. mangelnde Hygiene, defekte Ausstattung, organisatorische Probleme) werden von den Aufsichtsbehörden sorgfältig geprüft. Hinweise darüber erhalten die Aufsichtsbehörden durch regelmmäßige Begehungen oder durch Mitteilungen. 

Ihre Beschwerdemöglichkeit beim MAGS

Im Rahmen der Rechtsaufsicht können sich Patientinnen, Patienten oder deren Angehörige auch direkt an das MAGS wenden: 

Ihre Beschwerdemöglichkeit bei den Bezirksregierungen 

Die konkrete Prüfung der eingegangenen Beschwerden wird von den regional zuständigen Bezirksregierungen und von den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Krankenhaus befindet.

Patientinnen und Patienten, oder deren Angehörige können sich daher mit Hinweisen und Beschwerden auch direkt an die jeweils zuständige Bezirksregierung oder das Gesundheitsamt vor Ort wenden.

Umgang mit eingegangenen Hinweisen

Jeder eingegangene Hinweis wird sorgfältig geprüft. Bei Anhaltspunkten, die Anlass für eine krankenhausaufsichtliche Prüfung geben, wird der Sachverhalt detailliert erfasst. Dazu kann das Krankenhaus um eine Stellungnahme gebeten werden, Unterlagen werden geprüft oder weitere Informationen eingeholt. Stellt die Krankenhausaufsicht fortbestehende Mängel fest, werden dem Krankenhaus rechtsaufsichtliche Maßnahmen auferlegt, um die bestehenden Mängel zu beheben.

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

Wichtig: Das Ministerium ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler geht. Hierfür sind die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe zuständig.Falls Sie einen konkreten Behandlungsfehler vermuten, können Sie sich direkt an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der jeweiligen zuständigen Ärztekammer melden. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.