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Arbeitszeit gestalten

Foto zeigt mehrere Uhren, die von der Decke hängen

Arbeitszeit gestalten

Arbeitszeit gestalten heißt, in einem sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld die Form und die Dauer von Arbeit so mit den betrieblichen Erfordernissen zu vereinbaren, dass Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft erhalten bleiben. Um dies zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen.

Zeitdruck, Leistungsverdichtung, die mitunter schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf – all dies sind Belastungen, die viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewältigen müssen. Flexible Arbeitszeitmodelle können Entlastung schaffen und so wesentlich zur Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bietet dafür ausreichend Spielraum. Eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, etwa das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit ebenfalls zu beachten.

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Arbeitszeit in den Tarifverträgen festgeschrieben. Im Tarifregister Nordrhein-Westfalen sind alle Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften zum Regeln und Gestalten von Arbeitsverhältnissen) verzeichnet, die nach 1945 abgeschlossen und im Land Nordrhein-Westfalen oder Teilen des Landes wirksam sind.