Aktionsplan „NRW inklusiv“ 2022
Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Mit über 170 Maßnahmen erschließt der neue Aktionsplan „NRW inklusiv“ eine große Bandbreite an Lebenslagen: von „Familie und soziales Netz“ und „Bildung und Ausbildung“ über „Arbeit und materielle Lebenssituation“ bis hin zu „Gesundheit und Gesundheitsversorgung“.
Der Plan zeigt: Inklusion ist ein Querschnittsthema. Denn alle Ressorts der Landesregierung haben Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beigesteuert.
Darüber hinaus zeigen inklusionspolitische Leitlinien einen langfristigen Orientierungsrahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf. In konkreten kurz- und mittelfristigen Zielen werden diese greifbar.
Im Sinne des in § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen verankerten Partizipationsgebots wurde der neue Aktionsplan im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses erarbeitet.
Eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen wird die Aktualität des Plans über die nächsten Jahre sicherstellen.
- Aktionsplan NRW inklusiv 2022
- Aktionsplan NRW inklusiv 2022 - in Deutscher Gebärdensprache
- Aktionsplan NRW inklusiv 2022 - in Leichter Sprache
Bereits im Jahr 2012 wurde in Nordrhein-Westfalen als erster Schritt zur Umsetzung der UN-BRK der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ beschlossen. Dieser setzte wichtige Impulse im Hinblick auf die Aktivitäten der Landesregierung für den Aufbau inklusiver Strukturen und die ressortübergreifende Verankerung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Umsetzungsstand der dort aufgeführten Maßnahmen wurde in zwei Sachstandberichten in den Jahren 2014 und 2017 sowie im Teilhabebericht 2020 dargestellt.
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