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Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger in NRW

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Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger in NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Rechtsaufsicht über die folgenden landesunmittelbaren Institutionen:

Aufgabe der Rechtsaufsicht ist es, darauf zu achten, dass das Gesetz und das sonstige Recht von den Institutionen eingehalten werden. Dabei erfolgt eine Prüfung in erster Linie im Hinblick darauf, ob sich eine Institution regelmäßig falsch verhält (sog. systemisches Fehlverhalten). Für die Überprüfung des Einzelfalls hat der Gesetzgeber die Sozialgerichte vorgesehen. Diese können daher – anders als eine Rechtsaufsicht – z. B. auch Gutachten zur Beantwortung von medizinischen Fragestellungen in Auftrag geben. 

Wenn Sie sich daher mit Ihrem Einzelfall an uns wenden, dann liefert uns dieser Einzelfall ggf. einen Hinweis auf das Vorliegen eines systemischen Fehlers bei einer Institution. Wir sind daher für Ihre Hinweise dankbar. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir nicht in jedem Fall eine Prüfung eines Einzelfalls vornehmen können und Sie dann auf den Rechtsweg verweisen müssen.

Beschwerden über das persönliche Verhalten von Mitarbeitenden (Dienstaufsichtsbeschwerden) sind unmittelbar an die jeweilige Institution zu richten. Bitte wenden die sich hierfür an die Geschäftsführung oder an die Vorstände. Betrifft die Beschwerde die Geschäftsführung selbst, ist diese an die Aufsichtsgremien des jeweiligen Versicherungsträgers oder der Arbeitsgemeinschafts zu richten.

Individuelle datenschutzrechtliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürger sind an die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Institution oder an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) zu richten. 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

Für Institutionen: weitergehende Informationen

Für Querschnittsangelegenheiten, die unabhängig von den oben angeführten Institutionen im Rahmen der Rechtsaufsicht bearbeitet werden, finden Sie nachfolgend weitergehende Informationen und eine Kontaktmöglichkeit:

Übersicht Themen

Taschenrechner und das Wort "Rente" Wort angezeigt
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Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Rentenversicherungsträger, die Berufsförderungswerke und die Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt die Aufsicht über die beiden landesunmittelbaren Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Deutsche Rentenversicherung Westfalen, die beiden Arbeitsgemeinschaften Berufsförderungswerk Oberhausen und Berufsförderungswerk Dortmund und die Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) in Bochum.

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Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Kranken-/Pflegekassen, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie Medizinische Dienste in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt die Rechtsaufsicht über die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordwest, die BERGISCHE Krankenkasse, die BKK_DürkoppAdler, die BKK EUREGIO, die BKK VDN, vier Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie über zwei Medizinische Dienste in Nordrhein und Westfalen-Lippe.