Just Transition Fund 2021-2027
Grundlagen und Basisinformationen zum Just Transition Fund in Nordrhein-Westfalen 2021-2027
Der Just Transition Fund (JTF) wird im Rahmen des ESF sowie des EFRE Nordrhein-Westfalens in der Förderphase 2021-2027 umgesetzt. Er soll den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Menschen dabei helfen, die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität zu bewältigen. Rund 120 Mio. Euro sind für arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen im JTF im Rahmen des ESF-/JTF-Programms vorgesehen.
Das "ESF/JTF-Programm 2021-2027"
In Nordrhein-Westfalen wird der JTF – auch Fonds für einen gerechten Übergang genannt – im Rahmen des EU-Strukturfonds, des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 umgesetzt. Ziel des Fonds ist es, die Menschen und Regionen Europas, die besonders von den Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität bis 2050 betroffen sind, bei der Bewältigung eben dieser zu unterstützen. In jedem Mitgliedsstaat hat die EU-Kommission dazu eine wirtschaftliche Branche ermittelt, die besonders von den Auswirkungen betroffen sein wird. In Deutschland ist dies die Kohlewirtschaft, also die Förderung und Verstromung von Kohle, die - Stand heute - bis spätestens 2030 eingestellt werden soll.
In Nordrhein-Westfalen soll der JTF deshalb rd. 683 Mio. Euro in den am stärksten vom Kohleausstieg betroffenen Regionen, dem Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet, umsetzen. Um den Bedarf an JTF-Förderung zielführend auszurichten, wurden für beide Regionen sogenannte territoriale Pläne erstellt. Diese beinhalten u. a. eine Beschreibung der betroffenen Regionen in Hinblick auf den Ist-Zustand sowie der zu erwartenden ökologischen, wirtschaftlichen und beschäftigungsspezifischen Entwicklungen mit und ohne JTF-Förderung in Hinblick auf den Ausstieg aus der Kohlewirtschaft. Abgeleitet aus diesen Szenarien beinhalten die Pläne, die an den Bedarfen der Regionen ausgerichteten Fördervorhaben des JTF. Allein rd. 120 Mio. Euro sollen dabei über den JTF im ESF, der vom Arbeitsministerium des Landes NRW verwaltet wird, für arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen umgesetzt werden.
Weitere Informationen Just Transition Fund
- Der JTF in Nordrhein-Westfalen wird im ESF- und EFRE-Programm umgesetzt. Die Verwaltung der Fonds liegt dabei zum einen für den ESF im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie
- für den EFRE im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)
Beide JTF-Teile – ESF und EFRE – wirken ergänzend in der beruflichen Aus,- Weiter- und Fortbildung, Umschulung und bei berufsvorbereitende Maßnahmen zusammen. Hier fördert der JTF des EFRE zunächst die Investitionen in die notwendige Infrastruktur, bevor der JTF des ESF die darin stattfindenden Bildungsangebote ermöglicht.
Wichtigstes Ziel des Fonds (sog. „spezifisches Ziel“) ist es, „Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.“
In den territorialen Plänen des ESF/JTF-Programms 2021-2027 für das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet ist der Übergangsprozess abgebildet.
Die JTF-Gebietskulisse ist von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Vertretungen des MAGS sowie MWIKE für Nordrhein-Westfalen festgelegt wurden. Hierzu wurden ökologische sowie volkswirtschaftliche Daten rund um die Kohleabbau- und Verstromungswirtschaft herangezogen. Aus dem IST-Zustand und möglichen Entwicklungsszenarien ohne JTF-Förderung wurden nicht nur die genaue Gebietskulisse, sondern ebenso bedarfsgerechte Fördermaßnahmen für diese Regionen abgeleitet.
So wird der JTF in der Förderphase 2021-2027 in Nordrhein-Westfalen das
Rheinische Revier bestehend aus: Städteregion Aachen; Stadt Mönchengladbach; Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg, sowie das
Nördliche Ruhrgebiet bestehend aus: Kreisfreie Stadt Bottrop, sowie die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen
beim Ausstieg aus der Kohlewirtschaft unterstützen.
Der JTF im ESF wird über drei verschiedene Förderstränge umgesetzt:
- Richtlinienförderung gemäß ESF-Förderrichtlinie 2021-2027
- Coach2Change – Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Beschäftigte spielen eine Schlüsselrolle beim Wandel in den Unternehmen. Sie können die notwendigen Veränderungen im betrieblichen Alltag anstoßen, vorantreiben und erfolgreich umsetzen. Dabei unterstützt sie Coach2 Change mit einem individuellen, arbeitsplatzbezogenen Transformationscoaching. Das Coaching fördert Fähigkeiten zum Change-Management und zum Umgang mit Transformationsprozessen. Weitere Informationen zu Coach2Change - Aufrufe in der jeweiligen Gebietskulisse
- 8.2 JTF-kofinanzierte Einzelprojekte
- Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden
- Unterstützung Arbeitssuchender bei der Arbeitssuche
- Aktive Eingliederung von Arbeitssuchenden
- sonstige Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und soziale Eingliederung, sofern diese in den Territorialen Plänen der JTF-Gebietskulissen beschrieben sind.
- 1) Projekte zeichnen sich durch die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen aus:
- a. Relevanz des Projekts für das spezifische Ziel des JTF
- b. Berücksichtigung der regionalen Herausforderungen der Transformation
- c. Zuordnungen zu mind. einem der folgenden Anwendungsbereiche des JTF
- i. Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden
- ii. Unterstützung Arbeitssuchender bei der Arbeitssuche
- iii. Aktive Eingliederung von Arbeitssuchenden
- iv. Sonstige Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und sozialer Eingliederung
Angesiedelt sind diese Beratungsstellen bei den regional zuständigen Regionalagenturen in der ausgewählten Gebietskulisse.
Rheinisches Revier:
Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss
Nördliches Ruhrgebiet:
Kreisfreie Stadt Bottrop, Kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen
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