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Gesundheitskonferenz

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Landesgesundheitskonferenz

Förderung und Schutz der Gesundheit für die Menschen gemeinsam gestalten

Die Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen (LGK NRW) ist das gemeinsame Gremium der im Gesundheitswesen und der Pflege verantwortlichen Akteure, die sich dafür einsetzen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen im Krankheits- und Pflegefall bestmöglich versorgt sind.

Die LGK NRW stärkt die Zusammenarbeit der verantwortlichen Verbände und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Sie dient der partnerschaftlichen Information, Verständigung, Kooperation und Partizipation der Vertreterinnen und Vertreter aller relevanten Gruppierungen und Institutionen im Gesundheitswesen auf Landesebene. Die LGK NRW berät sich zu gesundheitspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und fasst im Konsens Entschließungen zu gemeinsam definierten jährlichen Schwerpunktthemen. Dazu werden Ziele und Maßnahmen für die Versorgung, die Prävention und die Gesundheitsförderung definiert und anschließend von den Akteuren eigenverantwortlich umgesetzt.

Ziel ist es, Sektorengrenzen und strukturelle Hürden im Zusammenspiel der zahlreichen Akteure zu überwinden. Die Umsetzung der im Gremium vereinbarten Maßnahmen erfolgt durch Selbstverpflichtung der Mitglieder. Wesentlich ist dabei auch der Abstimmungsprozess zwischen Landes- und kommunaler Ebene. Der Vorsitz des Gremiums erfolgt durch das Gesundheitsministerium, ebenso wie das Monitoring der Entschließungen.

Nordrhein-Westfalen war 1991 Vorreiter für die Institutionalisierung dieser damals neuartigen Kooperationsstrukturen. Die erste LGK NRW trat im Jahr 1992 zusammen, gesetzlich verankert wurde sie im November 1997. Rechtsgrundlage für die LGK NRW ist § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). 

Mitglieder der LGK NRW sind Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen und Bereiche:

  • Sozialversicherungsträger
  • Ärzte- und Zahnärzteschaft
  • Apothekerschaft
  • Psychotherapeutenkammer NRW
  • Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
  • Krankenhausgesellschaft
  • freie Wohlfahrtsverbände
  • Landschaftsverbände
  • gesundheitliche Selbsthilfe und Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz
  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
  • kommunale Spitzenverbände des Landes
  • öffentlicher Gesundheitsdienst

Im Zusammenhang mit der Entschließung wird jährlich der Gesundheitspreis Nordrhein-Westfalen vergeben. Damit werden innovative Projekte im Gesundheitswesen ausgezeichnet, die einen besonderen Beitrag zu einem Schwerpunktthema leisten.

Übersicht Entschließungen der Landesgesundheitskonferenz