Arbeitshilfen zum SGB II
Informationen und Hinweise für die Verwaltungspraxis
Arbeitshilfe zu § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
Zentraler Inhalt des § 22 SGB II ist die "Angemessenheit" der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der gesetzeskonformen Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes treten vielfältige Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Hierzu zeigt die Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung praxistaugliche Lösungsansätze zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete und zur Erstellung eines sog. "schlüssigen Konzepts" auf. Entsprechendes gilt für die Aufforderung zur Senkung der Kosten bei Unangemessenheit der Unterkunft und das hierbei einzuhaltende Verfahren. Die vorliegende Fortschreibung der Arbeitshilfe wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter fachlicher Mitwirkung von Vertretern der kommunalen Träger und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Arbeitshilfe "Bildungs- und Teilhabepaket"
Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben sich laufend weitere rechtliche und verfahrensorientierte Fragen insbesondere aus der Praxis. Zu diesem Zweck liegt inzwischen eine Arbeitshilfe in 6. Auflage vor.
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