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Arbeitshilfen

Foto: Ausschnitt Kompass

Arbeitshilfen zum SGB II

Informationen und Hinweise für die Verwaltungspraxis

Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" wirft in der Praxis eine Fülle von Fragen auf. Das Arbeitsministerium NRW gibt zusammen mit verschiedenen Partnern Handreichungen heraus, die bei Problemen in der Verwaltungspraxis weiterhelfen.

Arbeitshilfe zu § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II

Zentraler Inhalt des § 22 SGB II ist die "Angemessenheit" der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der gesetzeskonformen Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes treten vielfältige Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Hierzu zeigt die Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung praxistaugliche Lösungsansätze zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete und zur Erstellung eines sog. "schlüssigen Konzepts" auf. Entsprechendes gilt für die Aufforderung zur Senkung der Kosten bei Unangemessenheit der Unterkunft und das hierbei einzuhaltende Verfahren. Die vorliegende Fortschreibung der Arbeitshilfe wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter fachlicher Mitwirkung von Vertretern der kommunalen Träger und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Arbeitshilfe "Bildungs- und Teilhabepaket"

Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben sich laufend weitere rechtliche und verfahrensorientierte Fragen insbesondere aus der Praxis. Zu diesem Zweck liegt inzwischen eine Arbeitshilfe in 6. Auflage vor.

Gemeinsame Erklärung Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Gemeinsame Erklärung dient der Information über ausgewählte Eingliederungsleistungen im SGB II/SGB III und gibt Hilfestellung für die Praxis