Steuerung SGB II - NRW-Arbeitsministerium und Regionaldirektion NRW unterstützen
Ziele und Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen
Die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SBG II werden in NRW durch 53 Jobcenter umgesetzt. Im Rahmen der Steuerung der Umsetzung des SGB II in NRW kooperieren das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit auf vielfältige Weise.
Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW
Anknüpfend an eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit haben das Arbeitsministerium und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit gemeinsame Schwerpunkte in der Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbart.
Die Schwerpunkte finden sich in vielen Aktivitäten der nordrhein-westfälischen Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) wieder, die vor Ort den besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Zielsteuerung und Zielvereinbarungen
Das SGB II umfasst eine einheitliche Zielsteuerung aller Jobcenter in Deutschland. Jährlich verständigen sich der Bund, die Länder und die Bundesagentur für Arbeit auf die Inhalte und die Form der Zielsteuerung im bevorstehenden Jahr. Die Zielsteuerung in Nordrhein-Westfalen fokussiert zudem insbesondere auf die Verwirklichung landesspezifischer Schwerpunkte wie z.B. die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Weiterentwicklung von Leistungsprozessen der Jobcenter.
Die bundeseinheitliche Messung der Zielerreichung und Leistungsfähigkeit der Jobcenter erfolgt über festgelegte Kennzahlen. Zur Erreichung der Ziele im SGB II schließt das MAGS NRW jährlich Zielvereinbarungen mit den 18 "besonderen Einrichtungen" (Jobcenter eines zugelassenen kommunalen Träger) in Nordrhein-Westfalen ab.
Der Abschluss der jährlichen Zielvereinbarungen mit den 35 "gemeinsamen Einrichtungen" (Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers) erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Zielvereinbarungen sowie lokalen Planungsdokumente der 18 besonderen Einrichtungen in NRW, soweit diese zur Veröffentlichung freigegeben worden sind.
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