Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert. Das bedeutet, dass Beitragseinnahmen und Zuschüsse nicht für jede versicherte Person auf einem eigenen Konto angespart, sondern für die laufenden Zahlungen an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgegeben werden. Dieses System hat sich bewährt. Es ist nicht so anfällig für Schwankungen auf den Finanzmärkten und stellt sicher, dass auch die Rentnerinnen und Rentner an der Einkommensentwicklung teilhaben.
Das Umlageverfahren kann aber nur funktionieren, wenn die Einnahmen der Rentenversicherung hoch genug sind, um die Ausgaben zu decken. Der demografische Wandel stellt dieses System vor eine große Herausforderung. Dass es in Zukunft mehr Rentnerinnen und Rentner und weniger junge Menschen gibt, bedeutet aber nicht unbedingt, dass die gesetzliche Rentenversicherung unfinanzierbar wird. Es kommt nämlich nicht so sehr darauf an, wie viele Menschen es im erwerbsfähigen Alter gibt, sondern wie viele von ihnen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Wenn es also gelingt, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen, kann die gesetzliche Rentenversicherung auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter finanziert werden.
Darum beginnt eine gute Rentenpolitik mit guter Schul- und Ausbildung, guten Löhnen, einem chancenreichen Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer Reduzierung der prekären Beschäftigung. Genauso wichtig sind aber auch die Prävention von Erkrankungen und die Rehabilitation, damit die Menschen möglichst lange und möglichst gesund im Erwerbsleben bleiben.
Eine solche zukunftsorientierte Politik nützt nicht nur der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Gesellschaft aus. Außerdem kann so jede und jeder Einzelne die Grundlage für eine ausreichende Altersvorsorge legen, da die Höhe der individuellen Rente in erster Linie von der Anzahl der Versicherungsjahre und des versicherten Einkommens abhängt.
Eine solche stetige Erwerbsbiografie entspricht aber immer seltener der Realität auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsformen werden vielfältiger, das klassische lebenslange Arbeitsverhältnis wird seltener, viele Menschen wechseln mehrfach zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit. Niedrige Löhne und Teilzeitarbeit, aber auch Phasen der Arbeitslosigkeit führen ebenfalls zu geringeren Rentenversicherungsbeiträgen und im Ergebnis auch zu niedrigen Rentenzahlungen.
Das Rentenversicherungsrecht muss auf diese Veränderungen reagieren, sodass sich die heutigen und zukünftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler darauf verlassen können, nach langjähriger Berufstätigkeit im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Falle des Todes eines nahen Angehörigen gut abgesichert zu sein.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales versteht es nicht nur als seine Aufgabe, Reformprozesse des Alterssicherungssystems auf politischer Ebene im Bundesrat zu begleiten, sondern beteiligt sich aktiv an der Diskussion um die Weiterentwicklung dieses Systems.