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Rechtsaufsicht durch das Ministerium
Aufsicht über die Rentenversicherungsträger
Als Versicherte/r oder Leistungsbezieher/in eines landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgers (Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Deutsche Rentenversicherung Westfalen) können Sie sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wenden, um Verfahrensweisen oder Maßnahmen Ihres Versicherungsträgers rechtlich überprüfen zu lassen.