
Pflegekammer NRW - Pflege gemeinsam gestalten
Der Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen werden wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der Pflegekammer insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung, damit diese schuldenfrei starten kann.
Zum Hintergrund: Viele Pflegefachkräfte fühlten sich durch die bestehenden Verbandsstrukturen nicht ausreichend repräsentiert und wünschten sich eine eigenverantwortliche Vertretung ihrer Interessen. Sie wollen in Gesellschaft, Fachpolitik und Verwaltung Gehör finden und an den ihre Tätigkeit betreffenden Entscheidungen aktiv mitwirken.
Vor diesem Hintergrund hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag festgelegt, gesetzliche Regelungen für die Errichtung einer Pflegekammer Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, wenn die Pflegenden dies wollen.
Und die große Mehrheit der Pflegenden (79 Prozent) sprach sich in einer durch die Landesregierung beauftragten repräsentativen Befragung unter 1.500 Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfalen Ende 2018 genau dafür aus.
Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat schließlich am 14. Juli 2020 in Kraft. Darin wurde festgelegt, wie bestehende Gesetze und Verordnungen angepasst werden mussten, um die Pflegekammer zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen sind im Heilberufsgesetz für Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden.
- Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
- Heilberufsgesetz (HeilBerG) für Nordrhein-Westfalen
Die konstituierende Sitzung des Errichtungsausschusses am 21. September 2020 war ein weiterer wichtiger Schritt zum Aufbau der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen.