
Pflegekammer NRW - Pflege gemeinsam gestalten
Neben der Erarbeitung von Satzungen und Ordnungen steht die weitere Begleitung und Organisation des Aufbauprozesses sowie die Registrierung der Pflegefachpersonen weiterhin im Mittelpunkt.
Der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen werden also wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen. Es ist vorgesehen, dass die Landesregierung für den weiteren Aufbau der Pflegekammer bis Juli 2027 insgesamt 31,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird, damit diese schuldenfrei starten kann.
Zum Hintergrund: Viele Pflegefachkräfte fühlten sich durch die bestehenden Verbandsstrukturen nicht ausreichend repräsentiert und wünschten sich eine eigenverantwortliche Vertretung ihrer Interessen. Sie wollen in Gesellschaft, Fachpolitik und Verwaltung Gehör finden und an den ihre Tätigkeit betreffenden Entscheidungen aktiv mitwirken.
Vor diesem Hintergrund hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2017 festgelegt, gesetzliche Regelungen für die Errichtung einer Pflegekammer Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, wenn die Pflegenden dies wollen.
Und die große Mehrheit der Pflegenden (79 Prozent) sprach sich in einer durch die Landesregierung beauftragten repräsentativen Befragung unter 1.500 Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfalen Ende 2018 genau dafür aus.
Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat schließlich am 14. Juli 2020 in Kraft. Darin wurde festgelegt, wie bestehende Gesetze und Verordnungen angepasst werden mussten, um die Pflegekammer zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen sind im Heilberufsgesetz für Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden.
- Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
- Heilberufsgesetz (HeilBerG) für Nordrhein-Westfalen
Der Wahlzeitraum zur ersten Kammerversammlung endete am 31. Oktober 2022. Die erste Kammerversammlung besteht aus 60 Sitzen. 44 Sitze erhält der Tätigkeitsbereich „Interdisziplinäre Pflege“, 16 der Bereich „Altenpflege“.
Von den 98.534 wahlberechtigten Personen haben 21.779 ihre Stimme abgegeben. 267 Stimmzettel waren ungültig. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 22 %, im Bereich „Altenpflege“ bei 17 %, in der „Interdisziplinären Pflege“ bei 24 %. Das Wahlergebnis wurden auf der Homepage der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie ebenfalls auf der Wahlwebseite unter https://kammerwahl.pflegekammer-nrw.de/ich-waehle/ veröffentlicht.
Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung am 16. und 17. Dezember 2022 war ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Die 60 gewählten Mitglieder haben nun ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Beschluss der Hauptsatzung am 20. Januar 2023 stimmten in der Sitzung am 24.02.2023 die Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Pflege über den ersten Vorstand der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ab. Sandra Postel wurde zur ersten Präsidentin der Pflegekammer NRW gewählt, Jens Albrecht wurde Vizepräsident. Neben dem Präsidium wird der Vorstand durch neun Beisitzerinnen und Beisitzer vervollständigt. Weitergehende Informationen zum Vorstand finden Sie unter www.pflegekammer-nrw.de/vorstand.
Die Registrierung bei der Pflegekammer können Sie unter www.pflegekammer-nrw.de vornehmen.