
ESF in NRW. Informationen für Antragstellende
ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 und Unterlagen zur Antragstellung
ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020 zum Herunterladen
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014-2020)" steht hier zum Herunterladen bereit.
Darin enthalten sind:
- Anlage 1 „Zuständigkeitsregelungen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie)“
- Anlage 2 „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds“ (ANBest-ESF) in der Fassung vom 1. September 2020
- Anlage 3 „Übersicht der vereinfachten Kostenoptionen zur ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 für Bewilligungen ab dem 1. September 2020“
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Hier finden Sie zum Herunterladen die Unterlagen zur Antragstellung in der ESF-Förderphase 2014 – 2020. Die Dokumente orientieren sich in der Reihenfolge entlang der Nummerierung im Programmteil der ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 und werden fortlaufend eingestellt.