Fragen und Antworten zur Krankenhausplanung

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Gespeichert von Andreé König am 20. August 2021
FAQ

Fragen und Antworten zur Krankenhausplanung

Wissenswertes rund um den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Warum brauchten wir einen neuen Krankenhausplan? Was ist ein Krankenhausplan? Wann trat der neue Krankenhausplan in Kraft? Antworten auf diese und andere Fragen bietet der Fragen-und-Antworten-Katalog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen.

Effektive Steuerung, Transparenz und Qualität – Die Eckpfeiler der Krankenhausplanung 2022

Mit dem Krankenhausplan 2022 wurde eine differenzierte Planungssystematik eingeführt, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.
 
Das neue Planungssystem führt einheitliche und überprüfbare Qualitätsvorgaben je Versorgungsangebot für alle Krankenhäuser ein. Die Krankenhausplanung legt nicht mehr wie zuvor vorrangig die starre Plangröße Bett zu Grunde, sondern geht von den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen aus. Damit orientiert sich die Krankenhausplanung stärker als bisher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen.

Krankenhausplanung

Fragen und Antworten
 
Einführung in den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Warum war ein neuer Krankenhausplan nötig?

Bisher basierte die Krankenhausplanung vorwiegend auf der Bettenanzahl. Dabei konnte das eigentliche Versorgungsgeschehen oft nicht genügend berücksichtigt werden. In Ballungszentren besteht zurzeit eine Tendenz zur Überversorgung. In Kontrast dazu sind ländliche Regionen an einigen Stellen tendenziell unterversorgt. Das von Minister Karl-Josef Laumann 2019 veröffentlichte Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen hat dies anschaulich aufgezeigt.

Zukünftig will das Land mit einer Leistungs- und Bedarfsorientierung eine bessere Steuerung und Transparenz und damit auch Behandlungsqualität für die Bevölkerung ermöglichen.
Der vorherige Krankenhausplan sollte bereits 2015 umgesetzt sein. Die medizinischen Inhalte, die den Festlegungen zugrunde liegen, wurden bereits vor 2013 entwickelt. Dies ist mittlerweile 10 Jahre her. In dieser Zeit hat die medizinische Versorgung erhebliche Fortschritte gemacht. Künftig muss Krankenhausplanung regelmäßiger stattfinden und aktualisiert werden. Sonst geht die Planung an der Versorgungsrealität vorbei.

Hinzu kommen die veränderten Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Die wirtschaftliche Situation hat sich verschärft und insbesondere der Personalmangel stellt eine der großen Herausforderungen dar. Ferner verändert sich die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Krankenhäuser müssen schließen, weil sie dem wirtschaftlichen Druck nicht mehr Stand halten. Der zum Teil ruinöse Wettbewerb zwischen den Kliniken hat negative Folgen für die stationären Versorgungsstrukturen. Das kann nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch nicht der Krankenhäuser als Unternehmen sein.

Auch die Bedarfsprognose des vorherigen Krankenhausplans hat sich überholt. Der Demographische Wandel und die geänderten Anforderungen durch die Corona-Pandemie zeigen deutlich, dass es auch hier Veränderungsbedarf gibt. Ohne den neuen Krankenhausplan würden auch die geänderten Versorgungsbedarfe nicht berücksichtigt.

Mit der vorherigen Krankenhausplanung lassen sich für bestimmte Eingriffe keine Qualitätskriterien umsetzen.

Bisher stand die Kennzahl der Bettenverfügbarkeit im Fokus. Nun planen wir anhand von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Dadurch ist eine zielgenaue Planung möglich.

Wer entscheidet über die Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen?

Die Sicherstellung der stationären Versorgung ist Aufgabe des Landes. Die abschließende Entscheidung liegt insgesamt beim Ministerium. Jedoch sind viele Akteure beteiligt und haben Einfluss auf die Rahmenvorgaben und die einzelnen Versorgungsaufträge. Bei den Einflussmöglichkeiten muss man unterscheiden zwischen den Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten:

Die Rahmenvorgaben bilden die Grundlage für die regionalen Planungskonzepte. Die Rahmenvorgaben erarbeitet das Ministerium gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung. Diesem gehören Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen an, die unmittelbar an der Krankenhausversorgung beteiligt sind, darunter z. B. die Krankenhausgesellschaft NRW, die Krankenkassen und die Ärztekammern, künftig auch die Pflegekammer.

Damit die Rahmenvorgaben in einen Versorgungsauftrag münden, benötigt es regionale Planungskonzepte. Über diese verhandeln die betroffenen Krankenhäuser mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Nach der Verhandlungsphase folgt eine Prüfung und Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung und das Ministerium. Vor einer abschließenden Entscheidung werden weitere Akteure einbezogen. Dazu zählen die oben genannten „unmittelbar Beteiligten“, aber z. B. auch die einzelnen kreisfreien Städte und Kreise sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Gewerkschaften.

Das Verfahren endet mit einem Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vor Ort. Dieser wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Aus diesem ergibt sich genau, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen soll.

Was ist ein Krankenhausplan? Und was sind regionale Planungsverfahren?

Der Krankenhausplan weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser aus. Er besteht aus den Rahmenvorgaben und den sogenannten regionalen Planungskonzepten.

Die Rahmenvorgaben wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet. Dem Landesausschuss gehören u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und Ärztekammern an. Die Rahmenvorgaben enthalten allgemeine Vorgaben über die aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität. Es wurde die Planungsstruktur (z.B. die einzelnen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen) und die Planungsebene (z.B. Versorgungsgebiet) festgelegt. Die Rahmenvorgaben geben also die „Spielregeln“ für die anschließende konkrete Umsetzung vor.
Damit die Rahmenvorgaben in einen Versorgungsauftrag münden, benötigt es zusätzlich die regionalen Planungsverfahren.

Hier werden die Versorgungsstrukturen von einzelnen Regionen konkret verhandelt. Zuerst verhandeln die Krankenhäuser vor Ort mit den Landesverbänden der Krankenkassen über die Versorgung in der Region. Es wird also verhandelt, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbieten soll und darf.

Nach der Verhandlungsphase folgt eine Prüfung und Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung und das Ministerium. Vor einer abschließenden Entscheidung werden weitere Akteure einbezogen. Zu den weiteren Beteiligten zählen z.B. der Landesausschuss für Krankenhausplanung, die einzelnen kreisfreien Städte und Kreise sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen. 
Damit ein Krankenhaus das gewünschte Versorgungsangebot zugeteilt bekommt, muss das Krankenhaus die vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die gewünschte Leistungsgruppe erfüllen. Gibt es mehr Bewerber für eine Leistungsgruppe als benötigt werden, wird im Rahmen einer Auswahlentscheidung und unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse das am besten geeignete Krankenhaus bestimmt.

Das Verfahren endet mit einem Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vor Ort. Aus diesem ergibt sich genau, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen soll und darf.

 

Allgemeine Informationen

Wie viele Krankenhäuser gibt es in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2020 337 Krankenhäuser im Krankenhausplan aufgenommen. Noch im Jahr 2011 lag die Zahl der Krankenhäuser bei gut 400. Das zeigt: Der Verlust von Krankenhäusern durch Schließungen und Übernahmen ist längst Realität. Wenn wir nichts unternehmen, wird dieser Prozess unkoordiniert weiterlaufen. Eine Stärkung der Krankenhauslandschaft wird nur mit einer entschiedenen, gestaltenden Krankenhausplanung gelingen.

Hinweis: Mit aktuellstem Datenstand (30.09.2022) gibt es 335 Krankenhäuser in NRW. Die Negativentwicklung konnte also deutlich verlangsamt werden. U.a. weil die Landesregierung in der Legislaturperiode 2017 bis 2022 zwei Milliarden Euro mehr an Investitionsmitteln für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt hat. Zusätzlich ist noch eine Milliarde aus Bundesmitteln hinzugekommen.

Wie viele Patientinnen und Patienten gibt es?

2021 gab es 4.098.868 stationäre behandelte Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen.
(Quelle: it.nrw, https://www.it.nrw/nrw-krankenhaeuser-2021-22-prozent-mehr-behandlungen-und-25-prozent-mehr-pflegepersonal-als-2020)

Wie viele Ärztinnen und Ärzte und wie viele Pflegekräfte arbeiten in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern?

Im Jahr 2021 bestand der Ärztliche Dienst in den Krankenhäusern aus insgesamt 46.809 Beschäftigten. Von den 46.809 ärztlichen Beschäftigten waren 46.647 hauptamtlich beschäftigt. Von den hauptamtlich Beschäftigten waren 12.326 teilzeitbeschäftigt und 21.148 weiblich.

Im gleichen Jahr waren 116.146 Pflegekräfte in den Krankenhäusern tätig. Davon waren 96.108 weiblich. Von den insgesamt 116.146 Pflegekräften waren 55.955 teilzeitbeschäftigt.
(Quelle: it.nrw, https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/23111#abreadcrumb)

Gibt es genug Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen?

Wie das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019 aufzeigt, decken die bestehenden Krankenhäuser den stationären Leistungsbedarf fast flächendeckend ab. In Ballungszentren gibt es eher eine dichte Krankenhausversorgung. Im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist im teilstationären Rahmen ein Ausbau der Krankenhausstrukturen notwendig.

Wie sind die Krankenhäuser verteilt?

Das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019 hat u. a. gezeigt, dass tendenziell in den Ballungszentren des Landes eine medizinische Überversorgung und in dem ländlichen Raum teilweise eine Unterversorgung besteht. Dazu zeigt es, dass in Regionen mit einer hohen Krankenhausdichte die Krankenhäuser relativ geringe Fallzahlen bei speziellen Leistungen haben, für die eigentlich besonders viel Routine und Erfahrung erforderlich sind.

Was ist Überversorgung? Wie ist sie definiert?

Bei einer Überversorgung ist das Versorgungsangebot erheblich größer als der Bedarf. Die doppelte Vorhaltung technischer und personeller Ausstattung von teilweise eng benachbarten Krankenhäusern kostet jedoch wertvolle Ressourcen und bindet medizinisches Fachpersonal.

Was ist Unterversorgung? Wie ist sie definiert?

Bei einer Unterversorgung ist das Versorgungsangebot kleiner als der Bedarf. Vor allem im ländlichen Raum wird die Versorgungssituation teilweise mit Sorge betrachtet. Durch die eindeutig definierten Leistungsgruppen kann durch eine sinnvolle Umverteilung der Leistungserbringung der regionalen Unterversorgung entgegengewirkt werden.

Was sind Planungsebenen?

Um in dem Flächenland Nordrhein-Westfalen Versorgungsaufträge zu verteilen, wurden verschiedene Planungsebenen festgelegt. Die Festlegung, welche Planungsebene sinnvoll ist, erfolgte nach einer individuellen Bewertung für jede medizinische Leistungsgruppe. Hierbei ist insbesondere entscheidend, wie komplex die Leistungsgruppe ist.
 
Die größte Planungsebene sind die zwei Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe. Auf dieser Ebene werden hochspezialisierte Leistungen, wie z.B. Transplantationen, geplant. Danach folgt mit den Regierungsbezirken die nächst kleinere Planungsebene. Nordrhein-Westfalen teilt sich auf in die folgenden fünf Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
 
Die nächst kleinere Planungsebene sind die Versorgungsgebiete. Nordrhein-Westfalen ist in 16 Versorgungsgebiete aufgeteilt, die den einzelnen Regierungsbezirken zugeordnet wurden. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte sind die kleinste Planungsebene. Für Leistungsgruppen, die wohnortnah benötigt werden (z.B. die internistische und chirurgische Grundversorgung) ist in der Regel diese kleinste Planungsebene festgelegt.

Schließung

Es gibt eine Überversorgung in Ballungsräumen. Bedeutet das, dass dort automatisch Krankenhäuser schließen werden?

Der neue Krankenhausplan wird sowohl die ortsnahe Grundversorgung für alle Patientinnen und Patienten gewährleisten als auch bei den anspruchsvollen medizinischen Leistungen besondere Schwerpunkte setzen. Er verhindert Versorgungsdefizite und bringt eine Veränderung der Versorgungslandschaft mit Maß und Mitte. So wird die Versorgungsqualität verbessert. Auch nach dem neuen Krankenhausplan wird jeder Bürgerin und jedem Bürger in Nordrhein-Westfalen ein Krankenhaus in zumutbarer Erreichbarkeit zur Verfügung stehen.

Wir sehen bereits heute, dass sich die Krankenhauslandschaft verändert hat. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Krankenhäuser schließen, weil sie dem Druck nicht mehr Stand halten können. Es gibt zu wenig Steuerung und Transparenz und Konkurrenzsituationen von Krankenhäusern um Patientinnen und Patienten, Geld und Personal. Diese Schließungen gefährden gerade in ländlichen Regionen die wohnortnahe Versorgung.

Bei der neuen Krankenhausplanung geht es deshalb darum, sinnvolle Strukturen zu schaffen, um eine effiziente Krankenhausplanung und die bestmögliche Qualität der medizinischen Versorgung zu erreichen. Eine Krankenhausschließung ist immer eine unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers und keine der Landesregierung.

Entscheidet das Ministerium, wo welches Krankenhaus gebaut wird? Und entscheidet das Ministerium, wo welches Krankenhaus schließen muss?

Die Entscheidung über die Schließung oder den Bau eines Krankenhauses liegt in erster Linie im Verantwortungsbereich eines Krankenhausträgers.

Für diese Entscheidungen setzt das Land durch die Krankenhausplanung einen verbindlichen rechtlichen Rahmen mit dem Ziel, die Krankenhauslandschaft in unserem Bundesland weiter zu stärken und weiteren Insolvenzen entgegenzuwirken. So kann ein völlig neues Krankenhaus nur dann Patientinnen oder Patienten zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln, wenn es in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen wird.

Will ein Krankenhausträger ein Krankenhaus, das im Krankenhausplan aufgenommen worden ist, schließen, hat er auch dazu zunächst zur Verhandlung über ein regionales Planungskonzept im Rahmen der Krankenhausplanung aufzufordern. Dies führt zu einer Bewertung durch die Planungsbehörde, wie sich die Schließung des Krankenhauses auf die Versorgung der Bevölkerung auswirken würde. Wenn es um die Schließung eines Krankenhauses geht, bittet das Ministerium auch die betroffene Kommune um eine Stellungnahme.

Das Ministerium verhindert mit der neuen Krankenhausplanung Versorgungsdefizite und zielt auf eine verlässliche Versorgung in hoher Qualität. Dazu ist in jeder Region gemeinsam mit den Beteiligten zu überlegen, ob und ggf. wie die Krankenhausstrukturen weiterzuentwickeln sind.

Welche Arten von Krankenhausträgern gibt es in Nordrhein-Westfalen? Was versteht man unter Trägervielfalt?

Es gibt öffentliche (z.B. kommunale), freigemeinnützige (z.B. kirchliche) und private Krankenhausträger. Die Trägerlandschaft ist in Nordrhein-Westfalen – im Gegensatz zu den meisten Bundesländern – mehrheitlich durch freigemeinnützige Träger geprägt.

Laut Grunddaten des Statistisches Bundesamts waren in NRW im Jahr 2020 insgesamt
 

  • 77 Krankenhäuser (23%) mit 34.553 Betten (30%) in öffentlicher Trägerschaft,
  • 49 Krankenhäuser (15%) mit 10.754 Betten (9%) in privater Trägerschaft,
  • 211 Krankenhäuser (63%) mit 69.610 Betten (61%) in freigemeinnütziger Trägerschaft.

(Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser - Fachserie 12 Reihe 6.1.1 - 2020 (Korrekturversion vom 22.04.2022) (destatis.de) S. 23).

Finanzierung

Wie werden Krankenhäuser finanziert? Wie werden Unikliniken finanziert?

Für Plankrankenhäuser gilt allgemein das Prinzip der sogenannten dualen Finanzierung, also einer Finanzierung, die auf zwei Säulen ruht: Die Krankenkassen tragen die Betriebskosten. Diese werden über den einzelnen Behandlungsfall der Patientinnen und Patienten gezahlt. Betriebskosten sind z.B. Personalkosten, Kosten für die Ausbildung und die weiteren Kosten, die sich aus der Behandlung der Patientinnen und Patienten ergeben. Die Bundesländer fördern die Investitionskosten der Plankrankenhäuser. Hier geht es also um die Kosten für z.B. die Errichtung des Gebäudes.
 
Das Prinzip der dualen Finanzierung gilt grundsätzlich auch für die Universitätskliniken. Die Betriebskosten werden also auch über die Krankenkassen finanziert. Mittel für Forschung und Lehre kommen vom Forschungs- und Wissenschaftsministerium (MKW). Auch die Investitionskosten werden - anders als bei den anderen Plankrankenhäusern – vom MKW getragen

Gibt es bei der Qualität oder finanziell Unterschiede zwischen kirchlichen, kommunalen und privaten Krankenhäusern? Und macht es eigentlich einen Unterschied, ob ein Krankenhaus groß oder klein ist?

Qualität:

  • Große Krankenhäuser können bei spezialisierten Leistungen auf höhere Fallzahlen kommen und deswegen mehr Routine entwickeln. Letztlich gilt jedoch, dass die Größe oder die Trägerschaft allein kein Garant für gute Qualität sind. Vielmehr können umgekehrt auch kleine Krankenhäuser ihre Leistungen in hoher Qualität erbringen.
  • Der neue Krankenhausplan setzt deswegen auf Mindestvorgaben zur Ausstattung mit Personal und Geräten, die in allen Krankenhäusern für ein hohes Qualitätsniveau sorgen. Wenn der neue Krankenhausplan umgesetzt ist, weisen Krankenhäuser, die den Versorgungsauftrag für eine gewisse Leistungsgruppe bzw. einen gewissen Leistungsbereich erhalten haben, die erforderliche Strukturqualität nach – unabhängig von deren Trägerschaft oder Größe.

Finanzierung:

  • Die Größe allein ist nicht ausschlaggebend. Bei großen wie bei kleinen Krankenhäusern gibt es Beispiele für sehr gute wie auch sehr schwierige finanzielle Situationen. Es gibt kleine Fachkliniken, die wirtschaftlich gut dar stehen. Es kommt also auf die Anzahl der erbrachten Leistungen, auf die Fallschwere und auf die Bewertung der Leistungen im bundesweit geltenden System der Fallpauschalen an. Kleine Krankenhäuser, die nur Leistungen der sogenannten Grundversorgung erbringen, sehen sich in diesem – reformierungsbedürftigen – System oft benachteiligt.
    Sowohl Größe als auch Trägerschaft können Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ausgangslage haben. Größere Trägerverbünde können beispielsweise größere Einkaufsmengen zu häufig niedrigeren Preisen erwerben. Dazu können Personalengpässe oder -ausfälle durch die höhere Anzahl an Personal oder der engen Zusammenarbeit mehrerer Verbundhäuser einfacher überbrückt werden.

Soll mit der neuen Krankenhausplanung nicht davon abgelenkt werden, dass die Krankenhäuser nicht ausreichend finanziert werden?

Nein. Unbestritten ist: Die Investitionsförderung durch die Bundesländer ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich hinter den tatsächlichen Bedarfen zurückgeblieben. Deswegen wurden in der Legislatur von 2017 bis 2022 erhebliche Verbesserungen der Förderung der Krankenhäuser vorgenommen. Insofern ist die Landesregierung schon in der vergangenen Wahlperiode ihrer Verantwortung zur Verbesserung der Investitionsförderung der Krankenhäuser mit dem Ziel nachgekommen, nachhaltig eine flächendeckende qualitative Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Insgesamt summieren sich die in der vorherigen Legislatur von 2017 bis 2022 (dazu zählt der Nachtragshaushalt 2017 sowie die fünf Haushaltsjahre 2018 bis 2022) auf den Weg gebrachten Investitionsmittel für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf 5,2 Mrd. Euro und über 1 Mrd. Euro an zusätzlichen Bundesinvestitionsmitteln. Zum Vergleich: In den 6 Haushaltsjahren von 2012 bis 2017 wurden einschließlich zusätzlicher Bundesinvestitionsmittel nur etwa 3,1 Mrd. Euro an Investitionsfördermitteln für Krankenhäuser zur Verfügung gestellt.
 
An die Anstrengungen der vorherigen Landesregierung knüpft die neue Landesregierung an: Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von CDU und Grünen ist vereinbart, dass in Nordrhein-Westfalen bei der Qualität der Krankenhäuser neue Maßstäbe gesetzt werden sollen. Es sollen in den kommenden fünf Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen werden, damit in allen Krankenhäusern die notwendigen Investitionen für Personal und Ausstattung erfolgen können. Im Zeitraum von 2023 bis 2027 will die Landesregierung 2,51 Milliarden Euro zur Umsetzung der Krankenhausplanung einsetzen. Außerdem sieht der Haushaltsentwurf vor, die Pauschalfinanzierung um 195 Millionen Euro zu erhöhen.

Erreichbarkeit

Wie schnell ist das nächst gelegene Krankenhaus aktuell durchschnittlich erreichbar? Wie zügig sollte es erreichbar sein?

Aktuelle Aussagen sind nur für ganz Nordrhein-Westfalen zu treffen. Diese spiegeln aber nicht die Versorgungslandschaft in den einzelnen Regionen wieder. Die angemessene Erreichbarkeit wird in den regionalen Planungsverfahren sichergestellt.

Die Erreichbarkeit zum nächstgelegenen Krankenhaus ist zwischen der wohnortnahen grundlegenden Versorgung und der spezialisierten Versorgung zu unterscheiden. Hierbei ist zu betonen, dass dieses Krankenhaus auch die entsprechende Fachkompetenz bieten muss. Für die grundlegende Versorgung der internistischen und chirurgischen Leistungen ist eine wohnortnahe und zumutbare Entfernung festgelegt. Dabei gilt überall die auch bundesweit vorgegebene Orientierungsgröße von 30 Autominuten.

Nordrhein-Westfalen will darüber hinaus für 90% der Bevölkerung die Erreichbarkeit in 20 Autominuten gewährleisten. Für die spezifischeren Behandlungen gibt der Plan ein abgestuftes System von Regionsgrößen vor, in denen jeweils mindestens ein Angebot vorhanden sein muss (meist werden es mehrere Angebote sein).

So werden angemessene Erreichbarkeiten sichergestellt. Dabei liegt es auf der Hand, dass für hochspezialisierte Leistungen wie zum Beispiel Transplantationen längere Anfahrtswege akzeptiert werden können als für weniger spezialisierte Versorgungsangebote.

Bisheriger Krankenhausplan

Von wann ist der bisherige Krankenhausplan?

Der vorangegangene Krankenhausplan wurde am 23. Juli 2013 veröffentlicht.

Was steht im alten Krankenhausplan?

Jeder Krankenhausplan beinhaltet Rahmenvorgaben, die Berechnungsgrundlage des Bedarfs und eine Bedarfsprognose
 
Die inhaltliche Gestaltung der Rahmenvorgaben im Jahr 2015 war deutlich abstrakter als im neuen Krankenhausplan. Der bisherige Plan hat es insbesondere in den großen Gebieten der Inneren Medizin und der Chirurgie den Krankenhäusern weitgehend selbst überlassen, welche Leistungen sie erbringen. Das hat zu einem unproduktiven und teils ruinösen Wettbewerb geführt. Auch bei anderen medizinischen Leistungen blieb die Planung bisher sehr allgemein. Der neue Plan bietet nun mit über 32 Leistungsbereiche und 64 Leistungsgruppen die Möglichkeit, für eine sinnvolle Aufgabenteilung und damit für mehr Koordination und Abstimmung zwischen den Krankenhäusern zu sorgen

Ich kann in meiner Region zwischen vielen Krankenhäusern aussuchen, wo ich mich operieren lasse. Es ist doch toll, eine möglichst große Wahlfreiheit zu haben. Bleibt diese Wahlfreiheit auch mit dem neuen Krankenhausplan bestehen?

Ja, sie bleibt bestehen. Die freie Krankenhauswahl für Patientinnen und Patienten ist ein wichtiges Gut. Auch weiterhin werden Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhäusern wählen können. Sie werden sich dabei noch stärker darauf verlassen können, dass die Krankenhäuser nur die Leistungen erbringen, für die sie auch über die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die richtige Ausstattung verfügen. Die Krankenhauswahlfreiheit muss aber im Einklang mit einer stabilen, flächendeckenden Versorgung stehen. Die Anzahl der Versorger in Wohnortnähe steht nicht stellvertretend für die Versorgungsqualität, sondern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen jedes einzelnen Krankenhauses.

Es ist im Patientensinne, den Krankenhausplan als Steuerungsinstrument für die Versorgungsqualität zu nutzen. So werden Versorgungsaufträge im qualitativen Sinne verteilt. Somit besteht eine Wahlfreiheit in einer Versorgungslandschaft der qualitativ hochwertigen Krankenhäuser. Die Wahlfreiheit wird in den regionalen Planungsverfahren berücksichtigt.

Was ist denn im Krankenhauswesen bisher nicht so gut gelaufen?

Das von Gesundheitsminister Laumann in Auftrag gegebene und im Jahr 2019 veröffentlichte Gutachten „Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen“ hat die Schwachstellen des bisherigen Systems benannt: Mit wenigen Ausnahmen gibt es zwar eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten. Diese orientiert sich aber zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität. Zudem wurden für einzelne Regionen und Fachdisziplinen Anzeichen einer bestehenden Über-, Unter- und Fehlversorgung identifiziert. Die „Plangröße Bett“, die noch im letzten Krankenhausplan NRW 2015 zu Grunde gelegt wurde, bildet das Versorgungsgeschehen nicht zuverlässig ab.

Schon seit Längerem ist auch eine unproduktive Konkurrenzsituation von Krankenhäusern um Patienten, Geld und Personal bekannt. Diese Lage erfordert eine Krankenhausplanung mit mehr Steuerungsmöglichkeiten auf der Basis von überprüfbaren Qualitätsvorgaben.

Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen mutig vorangehen. Wir planen nunmehr differenziert über Leistungsbereiche und Leistungsgruppen. Wir wollen die Krankenhauslandschaft so ausrichten, dass für alle Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen ein Krankenhaus gut erreichbar ist. Auf der anderen Seite brauchen wir auch Spezialisierungen und Konzentrationen.
 

Neuer Krankenhausplan

Wann ist der neue Krankenhausplan veröffentlicht worden?

Der neue Krankenhausplan ist Ende April 2022 veröffentlicht worden. Er wird nun in regionalen Planungsverfahren umgesetzt.

Wer war an der Erarbeitung des neuen Krankenhausplans beteiligt?

Die Rahmenvorgaben erarbeitet das MAGS gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung. Der Landesausschuss für Krankenausplanung versammelt die an der Krankenhausversorgung Beteiligten in einem Gremium. Seine Zusammensetzung ist in § 15 Abs. 1 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) geregelt. Dem Landesausschuss gehören u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und der Ärztekammern an.

Zur gemeinsamen Erarbeitung der Rahmenvorgaben mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung hat das MAGS eine Arbeitsgruppe Krankenhausplanung eingerichtet, die sich mit der grundlegenden Gestaltung der Versorgung Nordrhein-Westfalens beschäftigt. Eine weitere Unterarbeitsgruppe Somatik und eine Unterarbeitsgruppe Psychiatrie befasste sich mit der detaillierten Definition und Ausarbeitung der Leistungsgruppen und Leistungsbereiche. Der Teilnehmerkreis der Arbeits- und Unterarbeitsgruppen umfasste Vertreter des Landesausschusses für Krankenhausplanung sowie zusätzliche Vertreter des Wissenschaftsministeriums, der Patientenvertretung und des Pflegerates Nordrhein-Westfalens.

Seit Ende 2019 haben die Arbeitsgruppen unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in mehr als 50 Sitzungen getagt und ihre Ergebnisse im Landesausschusses für Krankenhausplanung am 20. August 2021 vorgestellt. Ausgangspunkt der Erarbeitung waren die Ergebnisse des von Gesundheitsminister Laumann im Jahr 2019 veröffentlichten Gutachtens zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Das MAGS hat beschlossen, zur Unterstützung der Arbeitsgruppen externen Sachverstand einzuholen, und hat hierfür ein Vergabeverfahren durchgeführt. Den Zuschlag hat das Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert erhalten. Lohfert & Lohfert hat die Arbeitsgruppen seit Mitte Mai 2020 u.a. bei Ausarbeitung der geplanten Leistungsbereiche und Leistungsgruppen, der Prognose und den Auswirkungen, die der neue Krankenhausplan mit sich bringt, unterstützt.

Dem Gremium war es wichtig, auch den Sachverstand medizinischer Fachgesellschaften in den neuen Krankenhausplan einfließen zu lassen. Deswegen wurden auch die medizinischen Fachgesellschaften befragt.

Nach Fertigstellung des Entwurfs des neuen Krankenhausplans folgte zunächst eine abschließende Befassung im Landesausschuss für Krankenhausplanung. Im Anschluss erfolgte die Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Februar 2022 wurde das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Wie läuft das Verfahren zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung ab?

Am 1. September 2022 erhielten alle nordrhein-westfälischen Krankenhäuser umfassende Informationen und Unterlagen für die anstehenden Planungsverfahren. So können sie sich frühzeitig vorbereiten.
 
Am 17. Oktober 2022 haben die Bezirksregierungen die Krankenhäuser zur Aufnahme der Verhandlungen mit den Krankenkassen über die regionalen Planungskonzepte aufgefordert. Die Krankenhäuser konnten ab diesem Zeitpunkt die Antragsunterlagen einreichen.
 
Am 17. November 2022 begann die Verhandlungsphase zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.
 
Die Bezirksregierungen begleiten die Verfahren engmaschig und stehen ebenso wie das MAGS jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach der sechsmonatigen Verhandlungsphase prüfen die Bezirksregierungen und abschließend das MAGS die regionalen Planungskonzepte. Hierbei werden weitere Akteure des Krankenhauswesens angehört. Die Entscheidung über den Versorgungsauftrag des Krankenhauses erfolgt mit einem Feststellungsbescheid. Damit ist festgelegt, was die einzelnen Krankenhäuser erbringen dürfen und müssen.

Leistungsbereiche und Leistungsgruppen

Was sind Leistungsbereiche?

Ein Leistungsbereich ist ein übergeordneter medizinischer Rahmen. Er orientiert sich an der Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe. Jedem Leistungsbereich werden eine oder mehrere allgemeine oder spezifische Leistungsgruppen zugeordnet.

Der Leistungsbereich „Neurologie“ teilt sich z. B. in drei Leistungsgruppen auf: die Leistungsgruppe „Allgemeine Neurologie“, die Leistungsgruppe „Stroke Unit“ (Schlaganfall-Einheiten) und die Leistungsgruppe „Neuro-Frühreha“ (Früh-Rehabilitation).

Was sind Leistungsgruppen?

Über Leistungsgruppen werden die medizinischen Fachgebiete noch feiner dargestellt. Teilweise orientieren sie sich ebenfalls an der WBO, zum Teil erfolgt die Zuordnung aber auch anhand von spezifischen Prozessen im Krankenhaus sowie über die OPS-Codes.

Die allgemeinen Leistungsgruppen richten sich nach der WBO. Spezifische Leistungsgruppen bilden konkretere medizinische Leistungen ab und richten sich insbesondere nach den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen OPS-Codes.

So sind die drei Leistungsgruppen des Leistungsbereichs „Neurologie“ unterschiedlich definiert. Die Leistungsgruppe „Allgemeine Neurologie“ wird nach der WBO definiert. Die beiden spezifischen Leistungsgruppen „Stroke Unit“ und „Neuro-Frühreha“ richten sich hingegen nach dem entsprechenden OPS-Code. Diese beiden spezifischen Leistungsgruppen haben ganz konkrete eigenständige Merkmale. So benötigen Krankenhäuser, die eine Stroke Unit zur Akutbehandlung von Schlaganfällen bieten, andere Geräte als für die Leistungsgruppe „Neuro-Frühreha“.

Hinweis: Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen. Dieser wird jährlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert. Die OPS-Codes sind bereits heute im Rahmen der Krankenhausfinanzierung relevant.

Was sind die „steuerungsrelevanten Bereiche“, für die der neue Plan konkretere Vorgaben macht als der vorherig Krankenhausplan?

Steuerungsrelevante Bereiche sind Leistungsbereiche, für die im alten Krankenhausplan kaum Steuerungsmöglichkeiten bestanden, obwohl genau das für diese spezifischen Bereiche, da in einer regionalen Betrachtung diesbezüglich im Gutachten in Teilen eine Über- oder Unterversorgung festgestellt wurde.
 
Hier erbringen vergleichsweise viele Krankenhäusern eine Leistungen, ohne dass bislang im Rahmen der Krankenhausplanung die notwendigen Qualitätsmerkmale überprüft wurden.
Im neuen Krankenhausplan wird auf diese Fehlanreize mit konkreten und feingliedrigeren Qualitätsvorgaben reagiert – z.B. durch die Festlegung von spezifischen Leistungsgruppen über die OPS-Codes. Zu diesen Leistungsbereichen zählen beispielsweise die Kardiologie, die Orthopädie und die Unfallchirurgie mit der Leistungsgruppen zu künstlichen Hüft- und Kniegelenken sowie Wirbelsäulenoperationen.

Wie erfahre ich eigentlich, ob ein Krankenhaus „gut“ ist?

Über die sogenannte „Weisse Liste“, ein Angebot der Bertelsmann-Stiftung unter Schirmherrschaft der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, können Bürgerinnen und Bürger erkennen, was sich aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser für ihr Krankheitsbild ergibt. Dort ist beispielsweise zu erfahren, wie häufig eine bestimmte Behandlung in den verschiedenen Krankenhäusern durchgeführt wurde. Auch die Ergebnisse von Patientenbefragungen sind dort hinterlegt.

Die neue Krankenhausplanung ermöglicht es, deutlich mehr Kenntnisse über die Leistungen und Ausstattung der Krankenhäuser zu erhalten. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen sich darauf verlassen können, dass Krankenhäuser für ihr Behandlungsspektrum auch wirklich die notwendigen Voraussetzungen bei dem Personal und bei der Ausstattung erfüllen. Das ermöglicht die neue Planung in Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit Mindestvorgaben für die jeweils von den Krankenhäusern zu erfüllenden Anforderungen.

Grundversorgung

Was umfasst eigentlich die Grundversorgung?

Die Sicherstellung einer patienten- und bedarfsgerechten, gestuften wohnortnahen stationären Versorgung in Nordrhein-Westfalen ist ein zentrales Ziel der Krankenhausplanung. Die stationäre Versorgung von häufigen Krankheitsbildern auf den Gebieten „Innere Medizin“ und „Chirurgie“, die keiner hochspezialisierten Diagnostik und Therapie bedürfen, ist wohnortnah zu gewährleisten. Darunter fallen beispielweise Krankheiten und Therapien wie Lungenentzündungen, ein gebrochener Arm, eine Beinvenenthrombose oder eine Blinddarmoperation. Dem Gedanken der Wohnortnähe folgend, werden die entsprechenden Leistungsgruppen auf der kleinsten Planungsebene (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) beplant.

Für die wohnortnahe Versorgung nimmt auch die Notfallversorgung eine besondere Rolle ein. Für die Strukturierung der Notfallversorgung spielen inzwischen die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern eine wichtige Rolle. Nach diesen Regelungen sind alle Krankenhäuser zur allgemeinen Hilfeleistung im Notfall verpflichtet (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrutkturen in Krankenhäusern).

Zur wohnortnahen Versorgung mit dem Leistungsspektrum der Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin“ und der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ gehört grundsätzlich auch ein angemessenes intensivmedizinisches Versorgungsangebot. Die wohnortnahe Versorgung mit den entsprechenden Leistungsgruppen bildet die Basis, auf der das Leistungsspektrum der weiteren Leistungsgruppen aufbaut. Die Leistungsgruppen „Allgemeine Chirurgie“, „Allgemeine Innere Medizin“ oder „Intensivmedizin“ sind bei vielen weiteren Leistungsgruppen als Mindestvoraussetzung am Standort anzubieten. Neben der Grundversorgung soll zudem eine angemessene Erreichbarkeit gerade für die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet sein.

Wird es Krankenhäuser geben, die ausschließlich eine Grundversorgung anbieten?

Der neue Krankenhausplan ist ein Rahmenplan, der keine Aussagen über die konkreten regionalen Planungsverfahren treffen kann. Bei diesen hochkomplexen Verfahren wird die Sicherstellung der Grundversorgung einer Region beplant. Am Ende muss geprüft werden, was im Rahmen personeller, infrastruktureller und gerätetechnischer Ressourcen sinnvoll und möglich ist.
 

Sektorenübergreifende Versorgung und Entscheidungen zum Versorgungsangebot

Wurde bei dem neuen Krankenhausplan die sektorenübergreifende Versorgung mitgedacht?

Eine bessere Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung wird seit Längerem diskutiert. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hält solche Vorschläge grundsätzlich für sinnvoll. Fakt ist, dass die Sektoren im Gesundheitssystem unter anderem aufgrund verschiedener (bundes-)gesetzlicher Vorgaben verfestigt sind.

Die strikte Trennung zwischen ambulanten und stationären Angeboten sollte in Zukunft flexibler werden. Diese Punkte wurden im Rahmen der neuen Krankenhausplanung intensiv diskutiert. Allerdings erlauben die (bundes-) gesetzlichen Regelungen heute noch keine einheitliche Planung. Daher liegt der Schwerpunkt der neuen Krankenhausplanung auf der stationären Versorgung. Bei der Umsetzung in den Regionen werden aber ebenfalls die ambulanten Versorgungsangebote mitberücksichtigt und Kooperationen gefördert.

Wer entscheidet, welches Krankenhaus was anbietet?

Zur „praktischen Umsetzung“ des Krankenhausplans werden regionale Planungsverfahren durchgeführt. An der Entscheidung über ein Versorgungsangebot sind viele Akteure beteiligt.

Zuerst verhandeln die betroffenen Krankenhäuser mit den Landesverbänden der Krankenkassen über das Leistungsangebot. Hierbei werden unter anderem die Qualitätskriterien geprüft und die Versorgungsstrukturen von einzelnen Regionen konkret verhandelt.
 
Nach der Verhandlungsphase folgt eine Prüfung und Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung und das Ministerium. Vor einer abschließenden Entscheidung werden weitere Akteure einbezogen. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, kann die örtliche Bezirksregierung zur Förderung des Verfahrens zu Regionalkonferenzen einladen und/oder externe Moderatoren einbinden. Die abschließende Entscheidung trifft das Ministerium. Zu den weiteren Beteiligten zählen z.B. der Landesausschuss für Krankenhausplanung, die einzelnen kreisfreien Städte und Kreise sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen. 
 
Künftig wird das Planungsverfahren transparenter und die Beteiligten werden früher eingebunden. Hierzu wurde das Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert. Das Verfahren endet mit einem Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vor Ort. Dieser wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Aus diesem ergibt sich genau, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen soll.
 

Wie wird das entschieden, welches Krankenhaus was anbieten darf? Woran wird die Entscheidung festgemacht?

Im Rahmen der regionalen Planungsverfahren prüfen die jeweiligen Akteure, ob die vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die gewünschte Leistungsgruppe von dem einzelnen Krankenhaus erfüllt werden. Gibt es mehr Bewerber für eine Leistungsgruppe als benötigt werden, um den regionalen Bedarf zu decken, wird im Rahmen einer Auswahlentscheidung und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten das am besten geeignete Krankenhaus ausgewählt.

Zur Zuteilung eines Versorgungsauftrages ist der krankenhausplanerische Bedarf ein Kernelement der Krankenhausplanung. Er bildet die Grundlage für eine Auswahlentscheidung. Neben dieser Grundlage trifft die Bezirksregierung ihre Auswahlentscheidung unter anderem anhand folgender Kriterien:
 

  • Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die gewünschte Leistungsgruppe
  • Erfüllung weiterer Auswahlkriterien für die gewünschte Leistungsgruppe
  • Regionale Verteilung
  • Fallzahl
  • Erbringung verwandter Leistungsgruppen am Standort (statt in Kooperation)
     

Wie lange dauert es von den ersten Gesprächen bis zur Entscheidung?

Für die Verhandlungen zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen sieht das Gesetz einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor. Wie lange es danach bis zur abschließenden Entscheidung dauert, hängt z.B. davon ab, ob es in den vorangehenden Gesprächen schon eine Einigung gab. Die neue Krankenhausplanung schafft die Voraussetzung dafür, Entscheidungen künftig schneller zu treffen als in der Vergangenheit, in der sich die Verfahren – auch aufgrund unklarer Vorgaben – oft über Jahre hingezogen habe.

Ich habe in einem halben Jahr eine Operation geplant. Was ist, wenn das Krankenhaus diese Leistung nicht mehr anbietet?

Die Einführung einer neuen Krankenhausplanung führt nicht dazu, dass eine in einem halben Jahr bereits geplante Operation nicht mehr stattfindet. Denn die Einführung einer neuen Systematik ist komplex und fordert alle Akteure der Versorgung. Alle Beteiligten haben Zeit, sich darauf einzurichten. Übergangsvorschriften werden regeln, zu welchem Zeitpunkt ein Krankenhaus welche Leistung übernehmen kann oder eben auch nicht mehr erbringen soll. Dies kann also im Vorfeld bei planbaren Operationen berücksichtigt werden.
 

Erreichbarkeit

Hängt eine gute Gesundheitsversorgung künftig von der Postleitzahl ab?

Nein, die neue Krankenhausplanung wird von dem Leitmotiv getragen: Die Strukturen müssen für die Menschen da sein und nicht die Menschen für die Strukturen.

Die Rahmenvorgaben des neuen Krankenhausplans sehen daher für jede einzelne der medizinischen Leistungsgruppen Qualitätsanforderungen vor, die von allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen erfüllt werden müssen, um den entsprechenden Versorgungsauftrag zu erhalten. Damit wollen wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen in gleicher Weise Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung erhalten - von den Metropolregionen bis zum ländlichen Raum.

Muss ich beim neuen Krankenhausplan für seltenere Operationen zukünftig weitere Fahrten auf mich nehmen?

Wichtig ist: Die Grundversorgung ist flächendeckend und wohnortnah für die Bevölkerung gesichert. Ebenso wichtig ist aber auch, dass bei seltenen oder komplexen Eingriffen eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt ist. Diese breite Expertise für hoch spezialisierte Eingriffe kann nicht jedes Krankenhaus vorhalten.

Künftig sollen die Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass Krankenhäuser, die spezialisierte Behandlungen anbieten, dafür auch die notwendige Ausstattung und Erfahrung haben. Dabei wird bei der regionalen Umsetzung auf eine angemessene Erreichbarkeit geachtet werden.

Je komplizierter der Eingriff ist, desto eher sollte man sich im eigenen Interesse in einem Krankenhaus behandeln lassen, das die bestmögliche Expertise mitbringt und die Qualitätsanforderungen erfüllt.

Werde ich auch in Zukunft im Notfall schnell genug medizinisch versorgt?

Ja. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie eine gute Notfallversorgung schnell erreichen können. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits Vorgaben gemacht, die natürlich im neuen Krankenhausplan berücksichtigt wurden.

Wichtig ist aber auch, wie das vom Rettungswagen angefahrene Krankenhaus für die Notfallversorgung technisch und fachlich ausgestattet ist. Rettungswagen sollen natürlich die Krankenhäuser anfahren, die auch die entsprechende Expertise haben. Das Ergebnis ist, dass die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert wird.

Ist die Nähe zur Familie nicht ein wichtiger Faktor für den Genesungsprozess?

Die Nähe zur Familie ist natürlich ein wichtiger Aspekt im Genesungsprozess. Der Besuch der Angehörigen ist vor allem für die ganz Kleinen und mit Blick auf die Geriatrie von großer Bedeutung. Auch für Angehörige ist die Nähe wichtig, um dem erkrankten Familienmitglied beizustehen. Es hilft der Patientin bzw. dem Patienten aber nicht, wenn sie bzw. er zwar in dem nächstgelegenen Krankenhaus behandelt wird, die dort erbrachte Leistung aber nicht den Qualitätsstandards genügt.
 
Davon losgelöst ist es auch wichtig, die Digitalisierung zu nutzen und auszubauen. Hieran wird im Rahmen desVirtuellen Krankenhaus intensiv gearbeitet. So kann die Fachexpertise eines weiter entfernten spezialisierten Krankenhauses über das Netz in das wohnortnahe Krankenhaus gebracht werden.
 

Personal

Ich arbeite in einem Krankenhaus in einem Ballungsgebiet. Muss ich jetzt Angst um meinen Job haben?

Nein, denn die besten Strukturen funktionieren nicht ohne engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das haben wir in der Pandemie ganz deutlich gesehen. Bei der Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft werden die Pflegekräfte, die Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser mitgenommen. Ohne sie ist eine gute Versorgung nicht denkbar. Es braucht für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Krankenhausplans eine gute Personalausstattung.

Werden wir durch den neuen Krankenhausplan auch dem Personalmangel in den Kliniken begegnen können?

Der Fachkräftemangel in allen Gesundheitsfachberufen ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Ohne engagiertes und qualifiziertes Personal kann keine Versorgung stattfinden. Unnötige Mehrfach- und Doppelvorhaltungen abzubauen, kann diese Situation verbessern. Denn durch die Mehrfachvorhaltungen wird vor allem qualifiziertes Personal gebunden und fehlt dann dort, wo es dringend benötigt wird.

Es ist aber auch wichtig, dieses Thema insgesamt gerade mit Blick auf die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität der Berufe anzugehen. Hier sind viele Aspekte außerhalb der Krankenhausplanung relevant, beispielsweise die Ausbildungsbedingungen, die Vergütung und vieles mehr.
 

Weitere Faktoren

Sind Krankenhäuser, die Akkordarbeit leisten, wirklich besser?

Die Operationshäufigkeit ist kein grundlegendes Standardkriterium für die neue Krankenhausplanung. Vielmehr sind Struktur- und Prozesskriterien sowie medizinische Faktoren entscheidend. Die Fachexpertise am Standort ist der grundlegende Faktor. Losgelöst davon, dass Operationshäufigkeiten nicht im Krankenhausplan verwendet werden, ist die Diskussion über die Einführung von Mindestfallzahlen seit Jahren intensiv geführt worden. Es bestehen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Landesregierung im neuen Krankenhausplan auch voll und ganz berücksichtigt.
 
Wichtig ist, dass es sich im Rahmen der Mindestmengen nicht um eine Akkordarbeit handelt, sondern um routinierte und geübte Abläufe für alle am medizinischen Eingriff beteiligten Personen. Hierbei muss man die Leistungsbereiche genau und gesondert betrachten.

Wäre es nicht besser, auch Faktoren wie etwa Betreuungsschlüssel und Patientenzufriedenheit in die Krankenhausplanung einfließen zu lassen?

Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. Dies hat die Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie noch einmal verdeutlicht.
 
Die gesetzliche Grundlage für solche Vorgaben bildet u.a. die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV). Die Kompetenz zum Erlass der PpUGV liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Deshalb kann ein Betreuungsschlüssel in einem landeseigenen Krankenhausplan nicht einfließen. Auf Bundesebene wird aktuell daran gearbeitet, die Personalvorgaben für die Pflege in den Krankenhäusern weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen wird sich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass es in diesem Bereich zu guten Lösungen kommt.
 
Auch die Patientenzufriedenheit stellt ebenso wie der medizinische Behandlungserfolg grundsätzlich eine wichtige Kennzahl im Gesundheitswesen dar. Die neue Krankenhausplanung ermöglicht es, deutlich mehr Kenntnisse über die Leistungen und die Ausstattung der Krankenhäuser zu erhalten. Somit ist sehr gut erkennbar, wer den notwendigen Leistungsbereich vorhält und für die optimale Versorgung in Frage kommt. Denn mit der Umsetzung des neuen Krankenhausplanes versorgen nur die Krankenhäuser eine bestimmte Leistungsgruppe, die entsprechende Qualitätsmerkmale nachweisen können. Eine höhere Qualität in der Versorgung führt auch zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit.

Die Zukunft der Krankenhäuser

Haben kleine Krankenhäuser noch eine Zukunft?

Auch in Zukunft soll es in Nordrhein-Westfalen eine vielfältige Krankenhauslandschaft mit kleineren und größeren Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft geben. Diese vielfältige Krankenhauslandschaft ist unter den aktuellen Bedingungen ohne effektive Planung gefährdet. Der neue Krankenhausplan schafft die Voraussetzungen für eine Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Ist es nicht so, dass wir am Ende nur noch private Krankenhäuser haben werden?

Der neue Krankenhausplan wird weiterhin für Trägervielfalt sorgen. Dies ist nur durch wirtschaftlich tragbare Strukturen zu sichern. So erhalten die Träger die notwendige Planungssicherheit. Ohne einen neuen Krankenhausplan würde die Trägervielfalt in NRW mehr und mehr in Gefahr geraten.

Was hat die Corona-Pandemie geändert? Sind die Ziele des neuen Plans noch richtig?

Die Corona-Pandemie unterstreicht die Notwendigkeit der Stärkung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Dies war der Landesregierung bereits vor der Pandemie klar und gilt nun mehr denn je. Die Pandemie hat gezeigt, dass gerade im Ernstfall ein gut funktionierendes Gesundheitssystem notwendig ist. So wurde beispielsweise deutlich, wie wichtig es ist, über das Land verteilt genügend Intensivkapazitäten vorhalten zu können.

Es steht außer Frage, dass die Erkenntnisse der Pandemie bei der neuen Planung berücksichtigt wurden. So wurde bei der Bedarfsprognose darauf geachtet, eine ausreichende Reservekapazität zu berücksichtigen. Außerdem werden die Intensivmedizin und die Lungenheilkunde gestärkt. Richtig ist, dass die bereits vorher angesetzten Wege des neuen Plans zum Ziel führen.

Neben dieser Sensibilisierung muss aber betont werden, dass die pandemischen Auswirkungen keinen Einfluss auf die Qualität anderer Leistungsgruppen haben. Diese Infrastruktur ist losgelöst von der Pandemie wichtig. So ist die Anzahl von Kreißsälen und die zu erfüllenden Qualitätskriterien in einem Krankenhaus unabhängig von der Pandemie zu gewähren und haben sich dadurch auch nicht geändert.
 

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