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Soziales Entschädigungsrecht

Unterstützung für Betroffene des Bottroper Apothekenskandals

Soziales Entschädigungsrecht

Wer auf Grund eines Sonderopfers für die Gesellschaft einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen

Das Soziale Entschädigungsrecht ist - neben den anderen sozialen Sicherungssystemen wie etwa Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Sozialhilfe - ein eigener Rechtszweig zur sozialen Unterstützung besonderer Personenkreise durch den Staat.

Dieser Grundgedanke des Sozialen Entschädigungsrechtes stammt ursprünglich aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), um den Opfern der beiden Weltkriege staatliche Unterstützung zuzusichern.

Im Laufe der Jahre kamen noch weitere Opfergruppen hinzu, auf die der Leistungskatalog des BVG ebenfalls angewandt wird, da der Staat sich auch gegenüber diesen Gruppen in einer besonderen Verantwortung sieht.
 
Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben auch die folgenden Opfergruppen:

Somit sind auch Opfer Terroristischer Anschläge vom Schutzbereich des Sozialen Entschädigungsrechts umfasst.
 
Neben den Geschädigten selbst können auch Hinterbliebene, wie Witwen und Witwer sowie Kinder und Eltern, Anspruch auf Leistungen haben.
 
Die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe übernehmen seit der Auflösung der Versorgungsverwaltung im Jahr 2008 die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts.
 
Die Leistungen bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf und setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen (Geld- und Sachleistungen).

Überblick Kontaktmöglichkeiten

Info-Hotline für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörigen

0800-654-654-6

Die Info-Hotline ist kostenlos. Wenn Sie von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen anrufen, werden Sie direkt mit einem geschulten Ansprechpartner verbunden.

Antragsverfahren

Ihren Antragsvordruck können Sie direkt ausdrucken und zu dem für Sie zuständigen Landschaftsverband schicken.

Die Antragsbearbeiterinnen und Antragsbearbeiter klären den Sachverhalt auf, indem sie Ermittlungen anstellen, medizinische Unterlagen hinzuziehen, oder Zeugen befragen. Die Antragsteller müssen hierfür alle erforderlichen Angaben machen und soweit möglich, zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Traumaambulanzen

Nach einer Gewalttat ist schnelle psychologische Hilfe wichtig. Traumaambulanzen sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Hier erhalten Betroffene Beratung und therapeutische Betreuung. Eine Liste der Traumaambulanzen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie jeweils auf den Seiten der beiden Landschaftsverbände.

Landschaftsverband Rheinland
Soziales Entschädigungsrecht
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
E-Mail: post [at] lvr.de (post[at]lvr[dot]de)
 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
E-Mail: ser [at] lwl.org (ser[at]lwl[dot]org)