Soziales Entschädigungsrecht
Wer z.B. als Opfer einer Gewalttat oder aufgrund eines Impfschadens einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen. Ansprüche und Leistungen sind im Sozialen Gesetzbuch XIV unter dem Begriff „Soziales Entschädigungsrecht“ zusammengefasst. Gemeint sind hier gesundheitliche Folgen schädigender Ereignisse, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Zum Beispiel:
- Gewalttaten
- Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
Hinterbliebene wie Witwen und Witwer sowie Kinder und Eltern können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben.
Die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) übernehmen die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts. Hier können Sie sich beraten lassen und Entschädigung beantragen.
Die Leistungen bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf. Sowohl Geld- als auch Sachleistungen sind möglich.
Nähere Informationen zur Antragstellung und zu den Leistungen finden Sie, wenn Sie den Links im Kasten „Mehr Informationen / Links & Verweise“ folgen.“
Überblick Kontaktmöglichkeiten
Info-Hotline für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörigen
0800-654-654-6
Die Info-Hotline ist kostenlos. Wenn Sie von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen anrufen, werden Sie direkt mit einem geschulten Ansprechpartner verbunden.
Antragsverfahren
Ihren Antragsvordruck können Sie direkt ausdrucken und zu dem für Sie zuständigen Landschaftsverband schicken.
Die Antragsbearbeiterinnen und Antragsbearbeiter klären den Sachverhalt auf, indem sie Ermittlungen anstellen, medizinische Unterlagen hinzuziehen, oder Zeugen befragen. Die Antragsteller müssen hierfür alle erforderlichen Angaben machen und soweit möglich, zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.
Traumaambulanzen
Nach einer Gewalttat ist schnelle psychologische Hilfe wichtig. Traumaambulanzen sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Hier erhalten Betroffene Beratung und therapeutische Betreuung. Eine Liste der Traumaambulanzen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie jeweils auf den Seiten der beiden Landschaftsverbände.
Landschaftsverband Rheinland
Soziales Entschädigungsrecht
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
E-Mail: post [at] lvr.de (post[at]lvr[dot]de)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
E-Mail: ser [at] lwl.org (ser[at]lwl[dot]org)
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