Krankenhausreform des Bundes
Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung
Mit der Krankenhausreform des Bundes sollen unnötige Klinikschließungen vermieden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt werden. Die Krankenhausreform ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern.
Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser sind von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert. Dabei soll das System der Fallpauschalen systematisch überwunden werden, wo Vorhaltekosten und Leistungskomplexe eine größere Rolle spielen und die Durchökonomisierung der Medizin vermieden wird.
Ziel ist es, den Krankenhäusern Pauschalen für die Vorhaltung einer guten Versorgung zu geben.
Krankenhausplanung NRW
Bund und Länder sehen den großen Reformbedarf und wissen: Eine Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung ist zwingend notwendig.
Nordrhein-Westfalen hat sich hier mit allen Beteiligten des Krankenhauswesens bereits auf einen sehr guten Weg gemacht. Derzeit besteht noch in einigen wichtigen Punkten weiterhin Gesprächsbedarf zwischen Bund und Ländern.
Ziel muss es am Ende sein,
- dass unsere Krankenhausstrukturen eine verlässliche strukturelle und finanzielle Basis haben und
- dass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
Auf Wunsch aller beteiligten Akteure an der Krankenhausplanung wird der laufende Planungsprozess in Nordrhein-Westfalen im gemeinsam beschlossen Zeitplan fortgesetzt.
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