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Vereinbarungen für NRW-Weg der Inklusion in Behinderten-Werkstätten

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Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Vereinbarungen zum "NRW-Weg" und zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention

In den nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können auch Menschen mit schweren Behinderungen und sehr hohen Unterstützungsbedarfen ein Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Diesen sogenannten "NRW-Weg" hat die Landesregierung in einer gemeinsamen Vereinbarung mit den Partnern festgeschrieben. Eine weitere Vereinbarung verbessert die Qualitätssicherung und Gewaltprävention in den WfbM. Werkstätten, Werkstatträte sowie Frauenbeauftragte können der Vereinbarung zur Qualitätssicherung jederzeit beitreten. Der Beitritt ist freiwillig.

Die Vereinbarungen im Überblick und Beitrittserklärung

Zwei Vereinbarungen, die im Sommer 2020 veröffentlicht wurden, sichern in Nordrhein-Westfalen Zugang und Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen und stärken Qualitätssicherung und Gewaltprävention in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Getragen werden die Vereinbarungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung Westfalen, Rheinland und Bund, den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von verschiedenen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung. Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, beide Vereinbarungen zu evaluieren. Die Evaluation, die im Jahr 2022 stattfindet, soll zur Weiterentwicklung der Vereinbarungen beitragen.
Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, sind inzwischen fast alle Werkstätten für behinderte Menschen der Vereinbarung Qualitätssicherung und Gewaltprävention beigetreten. Minister Laumann: „Über die zahlreichen Beitritte freue ich mich außerordentlich. Die nordrhein-westfälischen Werkstätten setzen damit ein wichtiges Zeichen für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderung, der mir ein besonders wichtiges Anliegen ist.“

Zugang zu Werkstätten für Menschen mit schweren Behinderungen

Die „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ regelt den Zugang zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Nordrhein-Westfalen ermöglicht als bislang einziges Bundesland auch für Menschen mit schweren Behinderungen und hohen Unterstützungsbedarfen, eine Beschäftigung in einer WfbM. Der NRW-Weg für Inklusion wird mit der Vereinbarung nicht nur für die Zukunft gesichert, sondern auch qualitativ weiterentwickelt.

Qualitätssicherung und Gewaltprävention

In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in den Werkstätten für behinderte Menschen im Mittelpunkt. Eckpunkte sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den genannten Themen.
Zur Gewaltprävention ist zum Beispiel vorgesehen, dass Werkstätten, die sich der Vereinbarung anschließen, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht. Menschen mit Behinderung sollen zudem befähigt und gestärkt werden, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

Der Rahmenvereinbarung zu Qualitätssicherung und Gewaltprävention können Werkstätten für behinderte Menschen und Werkstatträte sowie Frauenbeauftragte als gewählte Interessenvertretungen der Beschäftigten jederzeit beitreten.

Die Beitrittserklärungen können dem Sozialministerium des Landes per Post oder Email zugeleitet werden:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Referat VI B 3
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
isabelle.halmans [at] mags.nrw.de (E-Mail)