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Vereinbarungen für Behinderten-Werkstätten in NRW

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Vereinbarungen für Behinderten-Werkstätten in NRW

Eine Vereinbarung ist ein besonderer Vertrag.

Zwei oder mehr Partner machen den Vertrag zusammen.

Die Partner regeln in dem Vertrag ihre Zusammenarbeit.

Ein Vertrag mit Unterschriften

In NRW gibt es zwei neue Vereinbarungen für Werkstätten.

Auf dieser Internet-Seite können Sie

die Vereinbarungen in Leichter Sprache lesen.

Sie können die Vereinbarungen auch herunterladen

und ausdrucken.

Ein Mensch liest einen Text in Leichter Sprache

Wer hat die Vereinbarungen gemacht?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

von Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarung gemacht.

Das Ministerium hat mit vielen Partnern zusammen-gearbeitet.

Ein Mensch sitzt in einem Büro im Ministerium

Das sind die Partner:
 

  • Die Landes-Arbeitsgemeinschaft von Werkstätten
    für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.
     
  • Die Regional-Direktion Nordrhein-Westfalen
    von der Bundes-Agentur für Arbeit.
     
  • Die Deutsche Renten-Versicherung
    Westfalen, Rheinland und Bund.
     
  • Der Landschafts-Verband Rheinland.
    Die Abkürzung ist: LVR.
     
  • Der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
    Die Abkürzung ist: LWL
Viele Partner haben zusammengearbeitet
Viele wichtige Menschen haben mitgearbeitet

Es habe auch mehrere Interessen-Vertretungen 

von Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet. 

Zum Beispiel: 

Die Landes-Arbeitsgemeinschaft 

von den Werkstatträten in Nordrhein-Westfalen.

Vier Menschen von einem Werkstatt-Rat sitzen am Tisch und reden

Die Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit 
für Menschen mit sehr schweren Behinderungen

Das Ziel von der Vereinbarung

Menschen mit sehr schweren Behinderungen können

in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.

Oder bei den neuen anderen Leistungs-Anbietern.

In der Vereinbarung steht zum Beispiel:

Welche Angebote für Menschen

mit sehr schweren Behinderungen

gibt es in den Werkstätten?

Wie kann man die Angebote in Zukunft noch besser machen?

Ein Mensch im Rollstuhl mit einer schweren Behinderung

In den anderen Bundes-Ländern in Deutschland

können Menschen mit sehr schweren Behinderungen

oft nicht in einer Werkstatt arbeiten.

Das Land NRW sagt: Auch Menschen mit sehr schweren Behinderungen

bekommen einen Platz in einer Werkstatt.

Das ist wichtig für die Inklusion.

Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit in einer Werkstatt

Hier können Sie die Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit für Menschen mit 

sehr schweren Behinderungen in Werkstätten und bei anderen 

Leistungs-Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Leichter Sprache lesen und herunterladen.
 

Die Vereinbarung über Qualitäts-Sicherung und 
Gewalt-Schutz für Werkstätten

Das Ziel von der Vereinbarung

In der zweiten Vereinbarung geht es um

Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz.

In der Vereinbarung steht:

Die Werkstätten sollen sich gut

um die Beschäftigen kümmern.

Ein Mitarbeiter spricht mit einem Beschäftigten in der Werkstatt

Die Qualität von der Betreuung

und die Anleitung bei der Arbeit

müssen in Ordnung sein.

Die Werkstätten sollen die Menschen

besser vor Gewalt schützen.

Keine Gewalt bei der Arbeit in der Werkstatt

Die Beschäftigen in den Werkstätten dürfen

dabei mitreden und ihre Meinung sagen.

Zum Beispiel: Der Werkstatt-Rat.

Mehrere Menschen mit Behinderungen

Jede Werkstatt soll einen Plan machen,

wie der Schutz vor Gewalt

in der Werkstatt aussehen soll.

In einem Plan sind viele Sachen aufgeschrieben

Hier können Sie die Rahmen-Vereinbarung über

Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz für Werkstätten in Nordrhein-

Westfalen in Leichter Sprache lesen und herunterladen.

Wie kann man der Vereinbarung beitreten?

Die Vereinbarung soll von vielen beachtet werden.

Viele Werkstätten sollen der Vereinbarung beitreten.

Beitreten bedeutet:

Die Werkstatt findet die Vereinbarung gut.

Die Werkstatt will sich für die Vereinbarung einsetzen.

Jemand unterschreibt eine Vereinbarung

Am besten ist es so:

Der Werkstatt-Rat und die Werkstatt-Leitung

sprechen miteinander über die Vereinbarung.

Und dann unterschreiben sie gemeinsam

die Beitritts-Erklärung.

Aber vielleicht möchte die Werkstatt-Leitung nicht beitreten.

Dann kann der Werkstatt-Rat auch alleine beitreten.

 

Danach schicken Sie die Beitritts-Erklärung ans Ministerium.

Der Werkstatt-Rat spricht mit der Werkstatt-Leitung

Sie können die Beitritts-Erklärung als Brief schicken.

Die Adresse ist:

Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW

Referat VI B 3

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Ein Brief mit Umschlag

Oder Sie schicken die Beitritts-Erklärung als E-Mail.

Schicken Sie die E-Mail an Frau Dicke.

Die E-Mail-Adresse ist: Doris.Dicke[at]mags.nrw.de (Doris[dot]Dicke[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Eine E-Mail auf dem Computer

Wer hat diesen Text gemacht?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

hat diesen Text gemacht.

Der Text in Leichter Sprache ist

vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein.

Logo Volmarstein, die evangelische Stiftung

Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen

in der Evangelischen Stiftung Volmarstein

haben den Text in Leichter Sprache geprüft.

 

Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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