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Ansprechpersonen und Beratungsangebote

Nehmen Sie Kontakt mit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf und nutzen Sie unsere weiterführenden Beratungsangebote.

Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen - 0211 855 3311

Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Stelle, an die Sie sich wenden können? Dann sind Sie hier richtig. Unter der Rufnummer 0211 855 3311 werden Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegengenommen und an die Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich und diskret bearbeitet. Unabhängig von der Branche, Größe oder Zertifizierung eines Betriebes wird jeder Beschwerde nachgegangen.

Beschwerden und konkrete Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können zum Beispiel von Beschäftigten, Angehörigen, Nachbarn oder Kunden vorgebracht werden. Beschäftigte sollten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ihrem Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung über eventuelle Missstände sprechen.

Sie erreichen uns jederzeit auch über das 


Weitere Beratungsangebote der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen

KomNet – Online-Beratungsservice: www.komnet.nrw.de
KomNet ist der Online-Beratungsservice rund um das Thema „Gesunde Arbeit“. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personal- beziehungsweise Betriebsratsmitglieder, Beschäftigte ebenso wie Privatpersonen nach Antworten zur Arbeitsgestaltung und zum Arbeitsschutz recherchieren oder Fragen selbst online an die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten stellen.

MobbingLine NRW: 0211/837 1911 (Mo. bis Do. 16.00 – 20.00 Uhr):
Die MobbingLine NRW ist das zentrale telefonische Beratungsangebot bei Fragen zum Thema Mobbing. Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dort eine anonyme, persönliche Beratung und Hilfe von speziell geschulten Fachleuten von Krankenkassen, Gewerkschaften und Kirchen. Mehr dazu unter www.mobbingline.nrw.de.

Telefonische Erstberatung der Arbeitsschutzverwaltung NRW: 0211 3101 1133 (Mo. bis Do. 9.00 – 15.00 Uhr, Fr. 9.00 – 14.00 Uhr):
Bei der telefonischen Erstberatung erhalten Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte Antworten auf ihre Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit. Am Telefon erhalten die Anrufenden entweder direkt eine Antwort von den Expertinnen und Experten oder werden an die zuständige Ansprechperson in der Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen vermittelt.