Arbeitsplätze und Arbeitsstätten
Gesundheitsgerecht gestalten und Belastungen vermeiden
Zur Arbeitsumgebung gehören die Arbeitsstätte, der konkrete Arbeitsplatz, die technische und ergonomische Ausstattung sowie Faktoren wie Raumklima und Beleuchtung. Aber auch die betrieblichen Abläufe am jeweiligen Arbeitsplatz müssen - etwa im Hinblick auf physikalische Belastungen - optimal aufeinander abgestimmt sein. Die Arbeitsstättenverordnung gibt die zentralen Schutzziele für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor.
Die Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Unfälle am Arbeitsplatz sind immer noch häufig auf die nicht ordnungsgemäße Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zurückzuführen, z. B. Sturzunfälle auf schadhaften Fußböden und Treppen oder Transportunfälle auf ungeeigneten oder zu eng bemessenen Verkehrswegen. Die Arbeitsstättenverordnung enthält zugleich Forderungen nach gesundheitlich zuträglichen Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnissen sowie nach einwandfreien sozialen Einrichtungen, insbesondere Sanitär- und Erholungsräumen.
Gesünder arbeiten am Bildschirm
Mehr als 20 Millionen Erwerbstätige haben heute in Deutschland an ihrem Arbeitsplatz mit Computern zu tun. Wenn die Arbeitsbedingungen an Computerarbeitsplätzen nicht den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, entstehen unnötige Belastungen für die Beschäftigten sowie vermeidbare Kosten für Unternehmen und Volkswirtschaft.
Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten.
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