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Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2021-2027

Jugendliche mit EU-Flagge auf Bahnsteig

Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation - Materialien und Berichte 2021-2027

Alles auf einen Blick: Hinweise, Berichte und Downloads zu Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2021-2027

Informationen für Zuwendungsempfangende, Berichte zu Durchführung und Evaluation, Informationen zum ESF-Begleitausschuss

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Evaluationen sorgen für Transparenz bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in NRW. Die ESF-Fondsverwaltung stellt die notwendigen Informationsmaterialien bereit und veröffentlicht die Berichte zu Durchführung und Evaluation. Alle Materialien inklusive Förderlogos und Vorhaben-Liste finden Sie hier zum Herunterladen sowie Informationen zum ESF-Begleitausschuss.

Informationspflichten zur Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungsempfangenden in der ESF-Förderphase 2021-2027

Zuwendungsempfangende von ESF-geförderten Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

Verpflichtendes Plakat mit Informationen zum geförderten Projekt

Zuwendungsempfangende sind verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen an einer gut sichtbaren Stelle (z.B. im Eingangsbereich) während der Projektdurchführung anzubringen. Sie können ein vom NRW-Arbeitsministerium zur Verfügung gestelltes Plakat als pdf herunterladen, bearbeiten und anschließend selbst ausdrucken; Sie können das Plakat aber auch über das Bestellsystem des Ministeriums in gedruckter Form als "Blanko-Plakat" bestellen. In diesem Fall müssen die Informationen zum Projekt später von Ihnen handschriftlich oder durch Aufkleben eines Textes ergänzt werden.

Für Zuwendungsempfangende von Mitteln aus dem Just Transition Fund (JTF) steht ein besonderes JTF-Plakat zum Download bereit. Das Plakat kann heruntergeladen, bearbeitet und anschließend ausgedruckt werden.

Berichtspflichten

Zuwendungsempfangende werden gebeten, die von ihnen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren. Die Erfüllung der Publizitäts- und Informationsauflagen wird bei Vor-Ort-Kontrollen und mit dem Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörden geprüft.

Wenn die Pflichten zur Information und Publizität nicht eingehalten werden, verstoßen Zuwendungsempfangende gegen Auflagen des Zuwendungsbescheides. Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften zu einer Mittelrückforderung führen.

Standard-Formulierung

Zuwendungsempfangende verwenden folgende Standard-Formulierung:

„Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union“

Embleme und Logos für Zuwendungsempfangende

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden, sind verpflichtet, bei jeder Form der Außen- (und Innen-) Darstellung des Projektes an herausgehobener Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Hierzu werden die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union verwendet.

Bildungsscheck-Logos

Bildungsscheck-Beratungsstellen sowie Weiterbildungsanbieter, die den Bildungsscheck entgegennehmen, können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Bildungsscheck-Logos nutzen.

TEP-Logos

TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.

Das „Europäische Jahr der Kompetenzen“ und die „Fachkräfteoffensive NRW“

Die Europäische Kommission hat am 09. Mai 2023 das „Europäische Jahr der Kompetenzen“ ausgerufen. Dieses läuft bis zum 09. Mai 2024. Das Europäische Jahr der Kompetenzen soll das Bewusstsein in der Europäischen Union dafür schärfen, wie wichtig es für jeden Einzelnen, wie auch für Wirtschaft und Gesellschaft ist, seine persönlichen wie auch beruflichen Kompetenzen zu entdecken und zu entwickeln. Das erste Europäische Jahr geht auf das Jahr 1983 zurück.

Vier Prioritäten verfolgt die Europäische Union mit seinem Europäischen Jahr der Kompetenzen:
  1. gesteigertes und effektiveres Investment in die Bildungssysteme
  2. Relevanz der Aus- und Weiterbildung gemeinsam mit den Sozialpartnern steigern
  3. die in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten mit den im Arbeitsmarkt benötigten Fertigkeiten abgleichen
  4. die EU als Zielland für qualifizierte Personen aus Drittstaaten attraktiver gestalten
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2023 das Thema Fachkräfte mit seiner Fachkräfteoffensive in einen besonderen Fokus genommen. Unter Bündelung der Kräfte der Landesregierung stellt sich Nordrhein-Westfalen der Herausforderung der Fachkräftesicherung in den kommenden Jahren.
Schon jetzt ist die Situation in vielen Branchen und Regionen äußerst angespannt. Auch der demografische Wandel wird sich in den nächsten zehn Jahren besonders erkennbar machen. Mit der Fachkräfteoffensive NRW möchte die Landesregierung dieser Entwicklung geschlossen entgegentreten.
Mit einer Auftaktveranstaltung am 11. Mai 2023 wurden die Akteure über die Ziele und Aufgabenstellungen der Fachkräfteoffensive NRW im Congress Centrum Düsseldorf informiert. Viele Programme im Bereich Arbeit des Arbeitsministeriums sind durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) oder den europäischen Just Transition Fund (JTF) kofinanziert. Beide dienen der Förderung von Arbeit, Bildung und Integration.

Für die Begleitung und Steuerung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Just Transition Funds (JTF) in Nordrhein-Westfalen ist ein Begleitausschuss gem. Artikel 38 Abs. (1) der VO (EU) 2021/1060 (CPR) eingerichtet worden. Im Rahmen der Programmbegleitung wacht der Begleitausschuss partnerschaftlich mit der Verwaltungsbehörde darüber, dass das ESF-Programm 2021-2027 ordnungsgemäß durchgeführt wird und hat dafür die in Artikel 40 CPR festgelegten Aufgaben und Befugnisse.

Der Vorsitz des ESF-Begleitausschusses obliegt dem Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend dem Abteilungsleiter der Abteilung II „Arbeit und Qualifizierung“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Begleitausschuss tagt mindestens einmal jährlich. Näheres zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Die konstituierende Sitzung des ESF-Begleitausschusses für die Förderphase 2021-2027 fand am 6. Dezember 2022 statt.

Die Protokolle der Sitzungen des ESF-Begleitausschusses stehen zum Herunterladen bereit.

Die Einladung zur nächsten Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 23.05.2024 wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Dem Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 38 Abs. (4) eine Reihe von Materialien und Informationen zugeleitet.

Der Europäischen Kommission werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 42 Abs. (5) Materialien und Informationen zugeleitet oder zum Abruf bereitgestellt.

Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2021-2027 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen erhalten, werden in eine "Liste der Vorhaben" aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW veröffentlicht diese Liste und stellt somit Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern her. Die Liste der Vorhaben wird voraussichtlich alle vier Monate aktualisiert.

ESF/JTF-Überblick

Zur Information hinsichtlich der Umsetzung des ESF-Programms 2021-2027 in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Verwaltungsbehörde einen jährlichen Überblick.

Publizitätsberichte

In der ESF-Förderphase veröffentlicht die ESF-Verwaltungsbehörde jährliche Publizitätsberichte. Der erste Bericht wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Abschließender Leistungsbericht

Die ESF-Verwaltungsbehörde wird an dieser Stelle gemäß VO (EU) 2021/1060 Artikel 43 Absatz (4) zum Ende der ESF/JTF-Förderphase einen "Abschließenden Leistungsbericht" veröffentlichen.