Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2021-2027

Jugendliche mit EU-Flagge auf Bahnsteig

Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation - Materialien und Berichte 2021-2027

Alles auf einen Blick: Hinweise, Berichte und Downloads zu Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2021-2027

Informationen für Zuwendungsempfangende, Berichte zu Durchführung und Evaluation, Informationen zum ESF-Begleitausschuss

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Evaluationen sorgen für Transparenz bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in NRW. Die ESF-Fondsverwaltung stellt die notwendigen Informationsmaterialien bereit und veröffentlicht die Berichte zu Durchführung und Evaluation. Alle Materialien inklusive Förderlogos und Vorhaben-Liste finden Sie hier zum Herunterladen sowie Informationen zum ESF-Begleitausschuss.

Informationspflichten zur Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungsempfangenden in der ESF-Förderphase 2021-2027

Zuwendungsempfangende von ESF-geförderten Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

Verpflichtendes Plakat mit Informationen zum geförderten Projekt

Zuwendungsempfangende sind verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen an einer gut sichtbaren Stelle (z.B. im Eingangsbereich) während der Projektdurchführung anzubringen. Sie können ein vom NRW-Arbeitsministerium zur Verfügung gestelltes Plakat als pdf herunterladen, bearbeiten und anschließend selbst ausdrucken; Sie können das Plakat aber auch über das Bestellsystem des Ministeriums in gedruckter Form als "Blanko-Plakat" bestellen. In diesem Fall müssen die Informationen zum Projekt später von Ihnen handschriftlich oder durch Aufkleben eines Textes ergänzt werden.

Für Zuwendungsempfangende von Mitteln aus dem Just Transition Fund (JTF) steht ein besonderes JTF-Plakat zum Download bereit. Das Plakat kann heruntergeladen, bearbeitet und anschließend ausgedruckt werden.

Berichtspflichten

Zuwendungsempfangende werden gebeten, die von ihnen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren. Die Erfüllung der Publizitäts- und Informationsauflagen wird bei Vor-Ort-Kontrollen und mit dem Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörden geprüft.

Wenn die Pflichten zur Information und Publizität nicht eingehalten werden, verstoßen Zuwendungsempfangende gegen Auflagen des Zuwendungsbescheides. Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften zu einer Mittelrückforderung führen.

Standard-Formulierung

Zuwendungsempfangende verwenden folgende Standard-Formulierung:

„Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union“

Embleme und Logos für Zuwendungsempfangende

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden, sind verpflichtet, bei jeder Form der Außen- (und Innen-) Darstellung des Projektes an herausgehobener Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Hierzu werden die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union verwendet.

TEP-Logos

TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.

Logos "Fit für die Zukunft"

Interessierte Organisationen können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit das vom Land NRW zur Verfügung gestellte FFZ-Logo nutzen.

Für die Begleitung und Steuerung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Just Transition Funds (JTF) in Nordrhein-Westfalen ist ein Begleitausschuss gem. Artikel 38 Abs. (1) der VO (EU) 2021/1060 (CPR) eingerichtet worden. Im Rahmen der Programmbegleitung wacht der Begleitausschuss partnerschaftlich mit der Verwaltungsbehörde darüber, dass das ESF-Programm 2021-2027 ordnungsgemäß durchgeführt wird und hat dafür die in Artikel 40 CPR festgelegten Aufgaben und Befugnisse.

Der Vorsitz des ESF-Begleitausschusses obliegt dem Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend dem Abteilungsleiter der Abteilung II „Arbeit und Qualifizierung“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Begleitausschuss tagt mindestens einmal jährlich. Näheres zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Die konstituierende Sitzung des ESF-Begleitausschusses für die Förderphase 2021-2027 fand am 6. Dezember 2022 statt.

Die Protokolle der Sitzungen des ESF-Begleitausschusses stehen zum Herunterladen bereit.

Die nächste Sitzung des ESF-Begleitausschusses für Nordrhein-Westfalen findet am Freitag, 21. November 2025, ab 14.00 Uhr, im Konferenzraum - Karl-Arnold-Saal - des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens, Fürstenwall 25, Düsseldorf, statt. Die Sitzungen des ESF-Begleitausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Außenstehende Dritte, die an der Sitzung teilnehmen wollen, werden gebeten, bis spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn unter esf-2021-2027 [at] mags.nrw.de (esf-2021-2027[at]mags[dot]nrw[dot]de) ihr Interesse anzumelden. Diesen wird dann ein entsprechender Zugang gewährt. Außenstehende Dritte haben ausschließlich ein passives Recht, an der Sitzung teilzunehmen. 

Dem Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 38 Abs. (4) eine Reihe von Materialien und Informationen zugeleitet.

Der Europäischen Kommission werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 42 Abs. (5) Materialien und Informationen zugeleitet oder zum Abruf bereitgestellt.

Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2021-2027 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen erhalten, werden in eine "Liste der Vorhaben" aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW veröffentlicht diese Liste und stellt somit Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern her. Die Liste der Vorhaben wird voraussichtlich alle vier Monate aktualisiert.

ESF/JTF-Überblick

Zur Information hinsichtlich der Umsetzung des ESF-Programms 2021-2027 in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Verwaltungsbehörde einen jährlichen Überblick.

Publizitätsbericht

In der ESF-Förderphase veröffentlicht die ESF-Verwaltungsbehörde einen "Zusammenfassenden Publizitätsbericht", der die Ergebnisse der ESF-Öffentlichkeitsarbeit im Verlauf der Förderphase 2021-2027 darstellt.

Halbzeitbilanz

Die ESF-Verwaltungsbehörde erstattet mit der Halbzeitbilanz Bericht über die Umsetzung des ESF/JTF-Programms mit dem Datenstand 31.12.2024.

Abschließender Leistungsbericht

Die ESF-Verwaltungsbehörde wird an dieser Stelle gemäß VO (EU) 2021/1060 Artikel 43 Absatz (4) zum Ende der ESF/JTF-Förderphase einen "Abschließenden Leistungsbericht" veröffentlichen.

Der Evaluierungsplan gilt für das ESF/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen für die Förderphase 2021-2027 und bildet den Rahmen für Planung sowie Umsetzung programmbegleitender Evaluationen. Zur vertiefenden Bewertung der Programmumsetzung wurden gemäß des vereinbarten Evaluierungsplans Evaluationsstudien auf Ebene der strategischen Ziele/Prioritätsachsen durchgeführt.

Evaluationen zu ESF-Förderinstrumenten der Förderphase 2014-2020 finden Sie im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 2014-2020.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Über die ESF-Landkarte finden Sie Projekte und Beispiele guter Praxis aus der Förderphase 2021-2027 in den Regionen des Landes.

ESF-Auftaktveranstaltung

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung am 16. September 2021 eröffneten Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann und der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, die neue Förderphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021-2027 in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zeitraum investieren Land und EU gemeinsam bis zu 830 Millionen Euro. 

Direktorin der GD EMPL informiert sich über ESF-Programme in NRW

Die Direktorin des Direktorats „Jobs and Skills“ bei der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) der Europäischen Kommission, Manuela Geleng, war gemeinsam mit Justus Seuferle von der GD EMPL im Juli zu einem Arbeitsbesuch im MAGS zu Gast. Im Mittelpunkt stand dabei die Präsentation zweier ESF-kofinanzierter Programme der aktuellen Förderphase 2021 – 2027 des ESF in Nordrhein-Westfalen.

Union der Kompetenzen für eine wettbewerbsfähige EU

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union brauchen qualifizierte Arbeitskräfte, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit der Strategie „Union der Kompetenzen“ der Europäischen Kommission erhalten Fachkräfte die Möglichkeit, ihre eigenen beruflichen Kompetenzen auf den aktuellen Stand zu bringen. Unternehmen in der gesamten EU ermöglicht zudem eine Initiative zur Übertragbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen, europaweit leichter qualifiziertes Personal einzustellen und zu halten. 

Vertreter der EU-Kommission informieren sich vor Ort über die Umsetzung des ESF

Der Referatsleiter „Beschäftigung, Soziales und Integration“ bei der europäischen Kommission für den Europäischen Sozialfonds (ESF), Patrick Paquet, besuchte Nordrhein-Westfalen, um sich einen praktischen Einblick über die Umsetzung des ESF zu verschaffen. Die Wichernhaus gGmbH in Wuppertal empfing als Bildungsträger vor Ort die Gäste des Arbeitsministeriums und informierte über die Umsetzung des ESF-kofinanzierten Programms „Werkstattjahr“. Fachlich begleitet wurde der Besuch durch Vertreter des Jobcenters Wuppertal sowie des Fachreferates des Arbeitsministeriums und der ESF-Verwaltungsbehörde.