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Aufrufe ESF-Programm 2021-2027

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Aufrufe zur Projektumsetzung

Aktuelle Projektaufrufe für die ESF-Förderphase 2021-2027

In der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlicht die Landesregierung Aufrufe zur Umsetzung von Programmen und Maßnahmen, die mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert werden. Die Aufrufe geben interessierten Trägern detaillierte Informationen zur Bewerbung und stehen zum Herunterladen bereit.

Projektaufrufe für ESF-Förderphase 2021-2027

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 49 Abs. (2) fortlaufend einen „Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“. Der Zeitplan dient der Transparenz über laufende und kommende Aufrufe.

Das Programm "Werkstattjahr" unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Schule in die Ausbildung durch praxisnahe Qualifizierung und betriebliche Praxisphasen. Ziel ist die Befähigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. Gefördert wird das Programm durch den Europäischen Sozialfonds, eine Kofinanzierung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. 

In den Regionen Nordrhein-Westfalens wird ein großer Teil der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik realisiert. Dabei unterstützen die 16 Regionalagenturen die Umsetzung der Vorhaben des Landes vor Ort und informieren die regionale Öffentlichkeit.

Die Regionalagenturen entwickeln auf Basis der landesarbeitspolitischen Handlungsfelder gemeinsam mit den regionalen Partnerinnen und Partnern Ziele und Handlungskonzepte im Hinblick auf die Bedarfe und Ressourcen in der Region. Sie koordinieren die gemeinsame Arbeit der Lenkungsgremien, zur Steuerung, Begleitung und Umsetzung der regionalen Handlungskonzepte. Aufgabe des Trägers ist es, ein entsprechendes Gremium zu pflegen.

Durch die wechselseitige Kommunikation und Koordination zu den arbeitspolitischen Schwerpunkten des Landes begleiten sie fachlich die lokalen und regionalen Anforderungen und tragen somit zur Fortentwicklung des ESF-Förderangebots und der arbeitspolitischen Ziele in NRW bei.

Obdachlosigkeit ist regional unterschiedlich ausgeprägt, aber ein landesweites Problem.

Mit dem Aufruf im Baustein Sucht der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ soll die gezielte und inder Regel aufsuchende Suchtberatung von suchtkranken wohnungslosen, obdachlosen oder von Wohnungslosigkeit/Obdachlosigkeit bedrohten Menschen ausgeweitet und die Vernetzung mit weiteren Hilfesystemen intensiviert werden. Es sind Beratungskonzepte anzuwenden, die der spezifischen Lebenssituation der jeweiligen Zielgruppe gerecht werden.

Dabei sollen vorrangig die Lebenslagen suchtkranker obdachloser, wohnungsloser und von Wonungsverlust bedrohter Menschen verbessert und Wohnungsverluste verhindert werden. Verbindliche Kooperationen zwischen der Wohnungslosenhilfe und Suchthilfe sowie die Einbindung weiterer Hilfsangebote sind daher von elementarer Bedeutung. Die Vermittlung in Wohnraum ist vorrangig durch Einbindung der Kümmerer sowie weiterer relevanter Kooperationspartnerinnen und –partner zu forcieren.

Die Einreichung einer oder mehrerer LOI ist für die Interessenbekundung nicht erforderlich.

Der Kohleausstieg und die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor verdeutlichen die Dringlichkeit der Transformation in der JTF-Gebietskulisse. Um den am stärksten von den Auswirkungen der Energiewende betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen, soll die Koordinierung und Ansprache der KMU für Beschäftigung, Qualifizierung, Innovation im Strukturwandel vor Ort unterstützt werden.

JTF-Vorhaben auf Basis der landesarbeitspolitischen Handlungsfelder sollen gemeinsam mit den regionalen Partnern, Projekten und Initiativen im Hinblick auf die Bedarfe und Ressourcen in der JTF-Gebietskulisse entwickelt und fachlich begleitet werden. 

Dies trägt zur Fortentwicklung des ESF/JTF-Förderangebots, der arbeitspolitischen Ziele in NRW und der lokalen und regionalen Bedarfe bei.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Strategie zur Fachkräfteoffensive NRW vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.

Mit der Förderung von Kooperationsbüros für Zukunftscampus sollen Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung unterstützt werden, Investitionen in die Einrichtung eines gemeinsamen Bildungsangebotes in Form eines Zukunftscampus Berufliche Bildung vorzubereiten oder zu begleiten. Die Einrichtungen werden dabei unterstützt, kooperative Lehr- und Lernangebote inklusive digitaler Formate zu entwickeln und modellhaft zu erproben und die daraus resultierenden Bedarfe an Investitionen in Infrastruktur vorzubereiten oder zu begleiten.

Interessenbekundungen können bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.