Ansprech- und Bewilligungsstellen zur ESF-Förderung

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Ansprechstellen und Bewilligungsbehörden für die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds

Ansprechstellen und Bewilligungsbehörden in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen ist eingebettet in eine gut vernetzte Organisationsstruktur. Dazu gehören die Regionalagenturen und die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) als Anlaufstellen für Träger, Betriebe und weitere Interessierte. Hinzu kommen weitere Beratungsstellen vor Ort. Die Bewilligung von ESF-Projekten erfolgt durch die fünf Bezirksregierungen in NRW.

Ansprechstellen bei Fragen zur Förderung

Um die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds zu unterstützen, gibt es in NRW ein gut ausgebautes Netzwerk. Die Regionalagenturen und die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) sind zentrale Anlaufstellen für Träger, Betriebe und weitere Interessierte. Hier stehen eine Reihe von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit, die über die Förderangebote des Landes informieren und bei der Antragstellung weiterhelfen. Darüber hinaus informieren Beratungsstellen vor Ort über die Förderung zum Bildungsscheck und zur Potentialberatung.

Regionalagenturen

Die 16 Regionalagenturen unterstützen im Rahmen der Arbeitspolitik die Umsetzung der Vorhaben des Landes vor Ort und informieren die regionale Öffentlichkeit.

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.)

Als landeseigene Gesellschaft richtet die G.I.B. ihre Arbeit darauf aus, die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bei der Verwirklichung ihrer Ziele der Beschäftigungsförderung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu unterstützen.

Beratungsstellen Bildungsscheck und Potentialberatung

Bewilligungsbehörden für ESF-geförderte Projekte

Zwischengeschaltete Stellen als Bewilligungsbehörden

Die Projektbewilligungen werden durch gesonderte Bewilligungsbehörden als „zwischengeschaltete Stellen“ vorgenommen. Diese Bewilligungsbehörden wickeln die mit dem ESF kofinanzierten Projekte im Rahmen der Vorgaben der Verwaltungsbehörde und der inhaltlichen Vorgaben des fachlich zuständigen Ministeriums administrativ ab.

Sie prüfen die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen, die Beachtung des Vergaberechtsrahmens und die ordnungsgemäße Mittelverwendung (Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisprüfung), einschließlich der Einhaltung sonstiger nationaler und europäischer Vorschriften.

Darüber hinaus sind die Bewilligungsbehörden auch für die Datenerfassung, das ESF-Begleitsystem sowie das ESF-Controlling und die EU-Finanzkontrolle auf Projektebene zuständig.

Die Bewilligung von ESF-Projekten ist auf die fünf Bezirksregierungen des Landes, Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, übertragen worden.

Kontakte:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34

Zentrale: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
Dezernatsleitung: Hauptdezernent Herr Roderfeld
Ansprechpersonen:
Frau Anna Hallermann, Tel.: 0049 2931 822957, E-Mail: Anna.Hallermann@bra.nrw.de
Frau Jana Schmitte, Tel.: 0049 2931 822962, E-Mail:Jana.Schmitte@bra.nrw.de
Frau Ann-Christin Schulte, Tel.: 0049 2931 822786, E-Mail: Ann-Christin.Schulte@bra.nrw.de
Frau Leonie Zaun, Tel.: 0049 2931 822730, E-Mail: Leonie.Zaun@bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 34

Zentrale: Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Dezernatsleitung: Hauptdezernent Herr Wegener
Ansprechperson: Frau Nadine Hegmann
Tel: 0049 5231 713401, Fax: 0049 5231 71823400
Kontakt E-Mail: nadine.hegmann@bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 34

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Dezernatsleitung: Hauptdezernentin Frau Rudovsky (komm.)
Ansprechpersonen:
Herr Hendrik Best, Tel.: 0049 211 4752094, E-Mail: hendrik.best@brd.nrw.de
Herr Stefan Eggert, Tel.: 0049 211 4753829, E-Mail: janstefan.eggert@brd.nrw.de
Frau Louisa Zahedi, Tel.: 0049 211 4751758, E-Mail: LouisaJana.Zahedi@brd.nrw.de
Fax: 0049 211 4752671

Bezirksregierung Köln
Dezernat 34

Zentrale: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Dezernsleitung: Hauptdezernentin Frau Susanne Pauk
Ansprechpersonen:
Frau Eger, Tel.: 0049 221 1474155, E-Mail: stefanie.eger@brk.nrw.de
Frau Dr. Schiller, Tel.: 0049 221 1474259, E-Mail: monika.schiller@brk.nrw.de
Fax: 0049 221 1474953
E-Mail:Dezernat34@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34

Zentrale: Domplatz 1, 48143 Münster
Dezernatsleitung: Hauptdezernentin Frau Wiering
Ansprechpersonen:
Herr Giovanni Lo Re, Tel.: 0049 251 4111860, E-Mail: giovanni.lore@brms.nrw.de
Frau Anja Brinkhoff, Tel.: 0049 251 4113369, E-Mail: anja.brinkhoff@brms.nrw.de
Fax: 0049 251 4112045
Bezirksregierung Münster

Weitere Links

AG Einzelprojekte entscheidet über ESF-geförderte Einzelvorhaben

Eine weitere zwischengeschaltete Stelle ist die AG Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Die AG Einzelprojekte trifft die Entscheidungen über die Förderung von Einzelprojekten, d.h. sie trifft die Auswahlentscheidungen zu Projektkonzeptionen, zu der ihr gemäß ESF-Förderrichtlinie die Zuständigkeit übertragen wurde.

Kontakt:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte
c/o Referat I B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail: ag-einzelprojekte@mags.nrw.de
 

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