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Umsetzende Behörden 2021-2027

4 Europafahnen

Umsetzende Behörden für das Programm des Europäischen Sozialfonds 2021-2027

Die drei umsetzenden Behörden mit ihren wichtigsten Aufgabenbereichen und Ansprechpersonen

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Just Transition Funds (JTF) in der Förderphase 2021-2027 erfordert eine komplexe Organisationsstruktur. Im Folgenden werden die ESF-Verwaltungsbehörde, Rechnungsführung und Prüfbehörde in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Die Behörden für die Umsetzung des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen 2021-2027

ESF-Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich für die wirksame, wirtschaftliche und ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung des ESF-Programms. Sie koordiniert zudem die aus dem ESF / JTF mitfinanzierten Programme des Landes Nordrhein-Westfalen und trägt die Verantwortung für deren Gesamtsteuerung. Für das ESF-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen sind dies die Referate II 1 und I B 2 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde werden in Art. 72 der VO (EU) 2021/1060 geregelt.

Kontakt:

Leiter der Verwaltungsbehörde:
Daniel Jansen
Referat II 1
Tel.: 0211/855-3288
Fax: 0211/855-3002
Mail: daniel.jansen [at] mags.nrw.de (daniel[dot]jansen[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Vertreter des Leiters der Verwaltungsbehörde:
Norbert Albrecht
Referat IB2
Tel.: 0211/855-3402
Fax: 0211/855-3002
Mail: norbert.albrecht [at] mags.nrw.de (norbert[dot]albrecht[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Rechnungsführung

Die Rechnungsführung nimmt ihre Aufgaben für die ESF-Förderphase 2021-2027  gemäß Art. 76 der VO (EU) 2021/1060 wahr. Dabei fungiert sie als Abrechnungs- und Nachweisstelle für die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel des Europäischen Sozialfonds.

Die Rechnungsführung ist Teil des Referats IB2 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kontakt:

Barbara Agbor
Tel.:0211/855-3549
Fax: 0211/855-3002
Mail: barbara.agbor [at] mags.nrw.de (barbara[dot]agbor[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Prüfbehörde

Die Aufgaben der Prüfbehörde (ESF) werden in der Förderphase 2021-2027 werden durch Art. 77ff. der VO (EU) 2021/1060 bestimmt.

Die Prüfbehörde (ESF) ist dem Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Prüfbehörde führt die in den Strukturfondsverordnungen vorgesehenen Aufgaben weisungsfrei durch. Sie ist unabhängig von der Verwaltungs-und Bescheinigungsbehörde tätig und arbeitet nach international anerkannten Prüfstandards.

Die Prüfbehörde steht im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde im Austausch. Sie kann im Rahmen ihrer Tätigkeit Empfehlungen zu Programmverbesserungen und zur künftigen Vermeidung von Fehlern geben und wirkt auf Wunsch der Verwaltungsbehörde beratend im Vorfeld geplanter Programmänderungen mit, wobei sie nicht in die Entscheidung und Umsetzung einbezogen ist.

Kontakt:

Leiter der Prüfbehörde:
Dr. Reginbert Taube
Tel.: 0211 / 4972-2432
Fax: 0211 / 4972-4699
E-mail: reginbert.taube [at] fm.nrw.de (reginbert[dot]taube[at]fm[dot]nrw[dot]de)