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Umsetzende Behörden 2014-2020

4 Europafahnen

Umsetzende Behörden für den Europäischen Sozialfonds 2014-2020

Förderphase 2014-2020: Die drei umsetzenden Behörden mit ihren wichtigsten Aufgabenbereichen und Ansprechpersonen

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen erfordert eine komplexe Organisationsstruktur. Im Folgenden werden die ESF-Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde/Rechnungsführung und Prüfbehörde vorgestellt.

Die Behörden für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen 2014-2020

ESF-Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich für eine wirksame, wirtschaftliche und ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung des Operationellen Programms (OP). Sie koordiniert zudem die aus dem ESF mitfinanzierten Programme des Landes Nordrhein-Westfalen und trägt die Verantwortung für deren Gesamtsteuerung. Für das OP des Landes Nordrhein-Westfalen sind dies die Referate II 1 und I B 2 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde werden in Art. 123 Abs. 1, 125 VO (EU) 1303/2013 geregelt.

Kontakt:

Leiter der Verwaltungsbehörde:
Daniel Jansen
Referat II 1
Tel.: 0211/855-3288
Fax: 0211/855-3002
Mail: daniel.jansen [at] mags.nrw.de (daniel[dot]jansen[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Vertreter des Leiters der Verwaltungsbehörde:
Patrick Wamper
Referat IB2
Tel.: 0211/855-3485
Fax: 0211/855-3002
Mail: patrick.wamper [at] mags.nrw.de (patrick[dot]wamper[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Bescheinigungsbehörde

Die ESF-Bescheinigungsbehörde nimmt ihre Aufgaben für die ESF-Förderphase 2014-2020 im Sinne des Art. 123 Abs. 2, 126 VO (EU) 1303/2013 wahr. Dabei fungiert sie als Abrechnungs- und Nachweisstelle für die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel des Europäischen Sozialfonds.

Die ESF-Bescheinigungsbehörde ist Teil des Referats IB2 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kontakt:

Barbara Agbor
Tel.:0211/855-3549
Fax: 0211/855-3002
Mail: barbara.agbor [at] mags.nrw.de (barbara[dot]agbor[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Prüfbehörde

Die Aufgaben der Prüfbehörde (ESF) sind für die ESF-Förderphase 2014-2020 in Art. 127 der VO (EU) 1303/2013 geregelt.

Die Prüfbehörde (ESF) ist dem Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Prüfbehörde führt die in den Strukturfondsverordnungen vorgesehenen Aufgaben weisungsfrei durch. Sie ist unabhängig von der Verwaltungs-und Bescheinigungsbehörde tätig und arbeitet nach international anerkannten Prüfstandards.

Die Prüfbehörde steht im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde im Austausch. Sie kann im Rahmen ihrer Tätigkeit Empfehlungen zu Programmverbesserungen und zur künftigen Vermeidung von Fehlern geben und wirkt auf Wunsch der Verwaltungsbehörde beratend im Vorfeld geplanter Programmänderungen mit, wobei sie nicht in die Entscheidung und Umsetzung einbezogen ist.

Kontakt:

Leiter der Prüfbehörde:
Dr. Reginbert Taube
Tel.: 0211 / 4972-2432
Fax: 0211 / 4972-4699
E-mail: reginbert.taube [at] fm.nrw.de (reginbert[dot]taube[at]fm[dot]nrw[dot]de)