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Rechtsaufsichten über Heilberufskammern

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Rechtsaufsichten über Heilberufskammern

Kontrolle und Beratung von Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens oberste Rechtsaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen. Es achtet darauf, dass sich die unter Aufsicht stehenden Heilberufskammern an Recht und Gesetz halten.
Stellt das Ministerium fest, dass dies nicht der Fall ist - die so genannten Körperschaften also geltendes Recht nicht beachten – greift es ein. Entweder durch die Beratung der betroffenen Kammer oder durch klare Weisungen, denen die Einrichtung Folge zu leisten hat. Als härtestes Instrument steht dem MAGS die Einsetzung von staatlichen Beauftragten zur Verfügung.

Das MAGS hat allerdings nicht die Fachaufsicht, kann also keine Vorgaben machen, die die Qualität der Arbeit betreffen.  Sie ist auch keine Dienstaufsicht gegenüber den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Heilberufskammern


Das MAGS beaufsichtigt die Tätigkeit der nordrhein-westfälischen
  • Ärztekammern
  • Apothekerkammern
  • Zahnärztekammern und der
  • Psychotherapeutenkammer
Es beanstandet gegebenenfalls festgestelltes rechtswidriges Verhalten der Kammern und erteilt bei Bedarf Weisungen, um auf deren gesetzmäßige Aufgabenerfüllung hinzuwirken. Dabei steht die Bearbeitung von Patientenbeschwerden im Vordergrund.

Der rechtlichen Kontrolle des Ministeriums unterliegen auch die Durchführung spezieller Verfahren durch eigens errichtete Gremien oder Stellen der Ärzte- und Zahnärztekammern, wie zum Beispiel Begutachtungsverfahren zu Behandlungsfehlervorwürfen oder zur Überprüfung privat ausgestellter Honorarrechnungen.

Bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verfehlungen von Kammerangehörigen, die die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens erforderlich erscheinen lassen, ist neben der Kammer auch das Ministerium befugt, den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens bei dem zuständigen Berufsgericht für Heilberufe zu stellen.

Das MAGS ist ferner zuständig für die Genehmigung der von den Kammern beschlossenen Satzungen (Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Gebührenordnung gemäß Heilberufsgesetz, Prüfungsordnungen für die den jeweiligen Heilberufen zuzuordnenden Assistenzberufe gemäß Berufsbildungsgesetz etc.). Die Genehmigung ist zwingende Voraussetzung für ein wirksames In-Kraft-Treten von Kammerrecht.

Das Ministerium erlässt zudem die Rechtsvorschriften zur Durchführung der Wahlen zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern.