
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung
Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (Höchstens der auf dem Bildungsscheck vermerkte Betrag) aus Mitteln der Europäischen Union.
Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW
- Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.
- Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich.
Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß § 36 VwVfG.NRW.
Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Individueller Zugang Der Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende
Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben.
Sie können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.
Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung vor Ort in einer ausgewählten Beratungsstelle verbindlich.
Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Bürger und Bürgerinnen mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion können ebenfalls die Online-Beratung nutzen. Verfügbare Termine finden Sie unter: https://www.termine-bildungsscheck.de/
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt.
Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann anschließend beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.
Information Der Bildungsscheck für Betriebe
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks läuft zum 31. Dezember 2023 aus.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungscheck Plakat und Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen ein Flyer und ein Plakat bereit und können über das Bestellsystem des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bestellt oder heruntergeladen werden.
Plakate:
Flyer
Bildungscheck Informationen für Bildungsträger
Alle Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite:
Beratungsstellen finden den Zugang zu den Onlineverfahren für Beratungsstellen unter:
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