Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung
Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endet zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können bis spätestens 31.03.2029 eingereicht werden.
Die Bildungsscheck-Förderung lief zum 30. Juni 2024 aus.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen.
Individueller Zugang Der Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024.
Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Information Der Bildungsscheck für Betriebe
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungscheck Informationen für Bildungsträger
Alle Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite:
Beratungsstellen finden den Zugang zu den Onlineverfahren für Beratungsstellen unter:
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