Bildungsschecks 2.0 - Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
Weiterbildungsinteressierte erhalten mit dem ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der beruflichen Weiterbildungsausgaben..
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Bildungsscheck 2.0 sowie zum früheren Bildungsscheck NRW.
Seit dem 1. Februar 2026 steht die Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr ausgezahlt werden.
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Bei Antragstellung ist durch die antragstellende Person zu bestätigen, dass für diese Weiterbildung keine anderweitige Förderung beantragt wurde oder beantragt wird.
Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient. Der Berufsbezug ist bei der Antragstellung anhand von Ziel und Zweck der Weiterbildungsteilnahme sowie den vermittelten Kompetenzen darzulegen.
Ziel der Weiterbildung könnte sein:
- Erwerb / Nachholen eines Berufsabschlusses
- Erwerb / Nachholen eines Fortbildungsberufs/Studium
- Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses bzw. einer Berufsqualifikation
- Erwerb eines Befähigungs-/Sachkundenachweises
- Weiterentwicklung der aktuellen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb von neuen beruflichen Kompetenzen
Zweck der Weiterbildung könnte sein:
- für die Anwendung in der aktuellen beruflichen Tätigkeit oder in einer angestrebten beruflichen Tätigkeit
- für einen angestrebten beruflichen Aufstieg
- für einen angestrebten Berufswechsel
Vermittelte Kompetenz in der Weiterbildung könnte sein:
- Fachliche Kompetenzen
- Methodische Kompetenzen
- Soziale Kompetenzen
Bitte beachten Sie: Angaben mit überwiegend persönlichen Interessen (z.B. Teilnahme zur persönliche Horizonterweiterung, allgemeine Wissensvertiefung, persönliche Kompetenzen wie z.B. Resilienz) sind nicht im Sinne dieser Förderung und führen zur Ablehnung des Antrags.
Folgende Inhalte und Formate sind nicht förderfähig:
- Eigene Gesundheitsprävention oder sportliche Betätigung sowie Entwicklung der eigenen Personalkompetenz (bspw. Achtsamkeitskurse, Stressmanagement, Resilienz, Yoga, Wellness, Klangtherapien).
- Inhalte, die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden und somit nicht primär der Entwicklung einer beruflichen Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen (bspw. Schreiben, Rhetorik, Mediation, Motivation, Stimmtraining, gewaltfreie Kommunikation, Sprachen, Reisen, Unterhaltung, private Haushaltsführung oder der künstlerischen Betätigung, Selbsthilfekurse, Jagd- oder Motorsägen-Schein, Meditation, Hypnose, Energie-Coaching, Lesen von Karten / Kaffeesätzen, Wahrsagen sowie Magiekunst, Philosophie, Selbsterfahrung, Spiritualität, Energie, Karma, Chakra und Schamanismus, Astrologie, finanzielle Bildung wie Kryptowährungen).
- Weiterbildungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
- denen die staatliche Anerkennung fehlt,
- die von einer staatlichen oder berufsständischen Stelle nicht anerkannt werden oder
- die über keine Fort- und Weiterbildungspunkte, die durch entsprechende Fachgesellschaften, Verbände oder anerkannte Bildungsträger ausgewiesen und vergeben werden, verfügen.
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse, Gutachten (hierunter fällt nicht die Ausbildereignungsprüfung, AEVO)
- Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
- Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen Sorge zu tragen hat und deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind
- individuelle (Einzel-)Kurse, Coachings bzw. Beratungen, der Besuch von Informationsveranstaltungen, Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen
- Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad
Gefördert werden (ein Mal pro Kalenderjahr) Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen. Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten sowie Unterbringung sind nicht förderfähig.
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters (Wichtig ist, dass die Rechnung auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt ist. Rechnungen mit abweichenden Adressaten können bei der Antragstellung nicht berücksichtigt werden)
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
So geht’s:
Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben. Eine ausführliche Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier:- Anmelden:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. - Teilnehmen:
Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, die Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) auszufüllen und eine Rechnung auf Ihren Namen auszustellen. - Unterlagen hochladen und Antrag stellen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal
1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
2. die Rechnung der Weiterbildung
3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch. - Förderbetrag erhalten:
Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.
Die Antragstellung sollte möglichst zeitnah nach der Teilnahme an der Weiterbildung abgeschlossen werden. Als Richtwert wird ein Abschluss bis Ende 2028 empfohlen.
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Die vorherige Förderung „Bildungsscheck NRW“ wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt.
Bis dahin ausgegebene individuelle und betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite:
Fördergeber Bildungsscheck 2.0
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union