
POP-Verordnung und PIC-Verordnung Chemikaliensicherheit
Seit Frühjahr 2016 gilt ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) in der EU. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe. Dämmstoffe aus EPS mit HBCD dürfen nur dann in der EU hergestellt, importiert und in Gebäuden verwendet werden, wenn der Hersteller über eine Zulassung unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH verfügt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Industriechemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Prior Informed Consent, PIC-Verfahren) in der Europäischen Union umgesetzt.
Bericht der EU-Kommission: PIC-Überwachung 2014 – 2016
Die EU-Kommission hat für den Zeitraum 2014 – 2016 einen Bericht zu den Überwachungsaktivitäten der Mitgliedstaaten hinsichtlich PIC-Verordnung vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 66 Verstöße berichtet. Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf Verstöße gegen die Bestimmungen zur Export-Notifikation sowie gegen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungsbestimmungen.