POP-Verordnung und PIC-Verordnung

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POP-Verordnung und PIC-Verordnung Chemikaliensicherheit

Zur Chemikaliensicherheit gehören auch die Verbote und Beschränkungen von bestimmten langlebigen Schadstoffen und die Bestimmungen zum Export und Import bestimmter Chemikalien. Die POP-Verordnung betrifft die persistenten organischen Schadstoffe, auch langlebige organische Schadstoffe oder POP (von Persistent Organic Pollutants), die durch das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) geregelt werden. Die rechtliche Umsetzung in der Europäischen Union erfolgte durch die POP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004), Die POP-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen dieser Stoffe.

Seit Frühjahr 2016 gilt ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) in der EU. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe. Dämmstoffe aus EPS mit HBCD dürfen nur dann in der EU hergestellt, importiert und in Gebäuden verwendet werden, wenn der Hersteller über eine Zulassung unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH verfügt.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Industriechemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Prior Informed Consent, PIC-Verfahren) in der Europäischen Union umgesetzt.

Bericht der EU-Kommission: PIC-Überwachung 2014 – 2016

Die EU-Kommission hat für den Zeitraum 2014 – 2016 einen Bericht zu den Überwachungsaktivitäten der Mitgliedstaaten hinsichtlich PIC-Verordnung vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 66 Verstöße berichtet. Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf Verstöße gegen die Bestimmungen zur Export-Notifikation sowie gegen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungsbestimmungen.

Bericht über das Forum-PIC-Pilotprojekt 2018

In 13 Mitgliedstaaten wurden im Jahr 2018 im Rahmen eines Pilotprojekts des Forums insgesamt 296 Inspektionen durchgeführt. In Deutschland erfolgten insgesamt 40 Überprüfungen, davon 25 in Nordrhein-Westfalen.
Der Schwerpunkt des Projekts lag auf der Überprüfung der Einhaltung von Bestimmungen zum Export von Chemikalien, speziell den Export-Notifikationen und Informationen zum sicheren Umgang (Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung).
Von den überprüften Unternehmen hatten 1 % keine erforderliche Export-Notifikation. Die festgestellten Verstöße wurden insgesamt 18 mal mit schriftlichen Hinweisen, 13 mal mit mündlichen Verweisen und 12 mal mit behördlichen Anordnungen sanktioniert. In 14 Fällen erfolgte eine Strafanzeige bzw. Abgabe an die zuständigen Staatsanwaltschaften; in 2 Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt.

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