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Forensische Psychiatrie in Nordrhein-Westfalen
Strafrechtsbezogene Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten
Die forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) behandelt Menschen, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine rechtswidrige Tat begangen haben und bei denen die Gefahr der Begehung weiterer rechtswidriger Taten zu befürchten ist. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist die Aufsichtsbehörde für die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt.