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Das Bild zeigt ein Funkgerät

Sicherheit

Neben der fachgerechten und individuellen Behandlung gibt es zum Schutz der Allgemeinheit und der Mitarbeitenden Maßnahmen der inneren und äußeren Sicherheit.
Wo es erforderlich ist, sichern Zäune und Sicherheitsschleusen die Einrichtungen sowohl von innen heraus als auch von außen hinein ab. Es gibt zudem auch die Möglichkeit der Videoüberwachung. Das äußere Erscheinungsbild kann sehr unterschiedlich sein.
 

Foto zeigt eine LWL-Klink aus dem Maßregelvollzug

Foto: LWL/Schulte-Fischedick

 
Foto zeigt eine LWL-Klink aus dem Maßregelvollzug

Foto: LWL/Thorsten Arendt

Im Innern der Gebäude gibt es weitere mögliche Sicherheitsmaßnahmen wie insbesondere schwer gesicherte Türen und Kontrollen. Beispielsweise lassen sich Türen in sensiblen Bereichen erst dann öffnen, wenn die davorliegende Tür ordnungsgemäß verschlossen wurde. Bleibt eine Tür zu lange geöffnet, werden Alarmschleifen in Gang gesetzt. Alle Mitarbeitenden sind mit einem Gerät ausgestattet, mit dem auf unterschiedlichen Wegen im Bedarfsfall rasch Hilfe herbeigerufen werden kann.

Die baulichen und technischen Sicherheitsstandards werden durch regelmäßige Kontrollen, abgestimmte Vorgehensweisen in besonderen Situationen und eine enge Kooperation mit der Polizei ergänzt.

Neben den baulichen und technischen Sicherungsmaßnahmen gibt es weitere wichtige Maßnahmen zur Erreichung der Sicherheit. Wichtig sind dabei klare organisatorische Regelungen. Hierzu zählen z. B. die vom MAGS erlassenen sogenannten Sicherheitsrichtlinien. Zur Unterstützung der besonderen Belange der Sicherheit der Einrichtung bestellt jede Einrichtung eine Sicherheitsfachkraft. Zur Sicherheit gehören aber auch regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden, z. B. zur Vermittlung von Kenntnissen über Aggressionen begünstigende und vermeidende Umstände sowie deeskalierend wirkende Bewältigungsstrategien.

Zudem erlässt das MAGS auch Regelungen zum Umgang mit sogenannten Besonderen Vorkommnissen. Wie in jeder Einrichtung, in denen viele Menschen auf einem begrenzten Raum miteinander leben, entstehen auch in den psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten verschiedenste Konflikte und Schwierigkeiten. In den seltensten Fällen handelt es sich dabei um Vorkommnisse, in denen eine potenzielle Gefährdung der Bevölkerung nicht auszuschließen ist. So sind statistisch gesehen in den letzten Jahren jährlich ca. 4 Prozent aller untergebrachten Personen mit einer sogenannten Entweichung in Erscheinung getreten. In der Mehrzahl dieser Fälle handelte es sich um eine Überschreitung des erlaubten Zeitraums, sich außerhalb der Einrichtung aufzuhalten.

Jedes relevante Ereignis wird grundsätzlich zum Anlass genommen, die bestehenden Sicherheitskonzepte und Abläufe in den Einrichtungen zu überprüfen und ggfs. Maßnahmen zu veranlassen, um gleichartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.