Um die oberste Zielsetzung optimiert erreichen zu können, wurde zur Umsetzung im November 2011 das Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW" beschlossen, das als wichtigste Handlungsfelder benennt:
- Berufs- und Studienorientierung
- Umgestaltung des Übergangssystems
- Steigerung der Attraktivität des dualen System
- Kommunale Koordinierung.
Mit diesem Angebot einer verbindlichen Ausbildungsperspektive wird den jungen Menschen die Chance auf einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben gegeben.
Zum anderen ist die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für eine duale Ausbildung, auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, entscheidend bei der Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses.
Damit dies gelingt, müssen Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung, der Berufswahl, dem Erwerb von beruflichen Praxiserfahrungen und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium unterstützt werden. Flankiert durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung können so unnötige Warteschleifen vermieden werden. Dieser präventive Ansatz steht im Vordergrund der Arbeit.
Grundlage und maßgeblich für die Gestaltung des Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW" sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens NRW.
Dokumentiert in den Beschlüssen der Spitzengespräche im Ausbildungskonsens aus dem Jahre 2011 verfolgen die Partner nunmehr folgende zentralen Ziele und leisten entsprechende Beiträge:
- Verankerung einer nachhaltigen Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler.
- Systematisierung des Übergangs von der Schule in den Beruf über Ausbildung bzw durch Ausbildung oder Studium durch schlanke und klare Angebotsstrukturen.
- Steigerung der Transparenz der Chancen einer dualen Berufsausbildung und der Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung.
- Bereitstellung von Ausbildungsangeboten im direkten Anschluss an den Besuch der allgemeinbildenden Schule bzw. an Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife.
- Möglichst rasche Integration aller Jugendlichen, mit und ohne Förderbedarf, in Ausbildung oder den Arbeitsmarkt.
- Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Bildung, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen zum erleichterten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beworben werden.
- Reduzierung der zahlreichen Angebote im Übergangssystem zugunsten des direkten Einstiegs in Ausbildung.
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