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EU-Förderphase 2021-2027

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Grundlagen und Basisinformationen zum Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen 2021-2027

ESF-Förderphase 2021-2027 - Informationen zum "ESF-Programm 2021-2027" und weiteren Grundlagen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist in der Förderphase 2021-2027 an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Grundlage für die Umsetzung ist das "ESF-Programm 2021-2027". Die ESF-Fondsverwaltung informiert über Programm, Rechtsgrundlagen sowie zuständige Behörden und stellt Basisinformationen für Zuwendungsempfangende, Antragstellende und weitere Interessierte bereit.

Das "ESF-Programm 2021-2027"

Die Grundlage für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen ist das "ESF-Programm 2021-2027". Darin sind die Maßnahmen und Ziele beschrieben, die über den ESF und den Just Transition Fund (JTF) gefördert werden. Das "ESF-Programm 2021-2027" für Nordrhein-Westfalen wurde von der Europäischen Kommission am 02. Dezember 2022 genehmigt.

Eckdaten und Inhalte des ESF-Programms 2021-2027

  • Laufzeit: 7 Jahre (2021-2027)
  • Eingebundene Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF+) sowie der Just Transition Fund (JTF). Es handelt sich um ein sogenanntes Multifonds-Programm, da mehr als ein Fonds beteiligt ist.
  • Volumen: 680 Mio. Euro Programmmittel; diese bestehen aus 560 Mio. Euro aus dem ESF+ sowie 120 Mio. Euro aus dem JTF. Hinzu kommen ergänzend Landesmittel Nordrhein-Westfalens.
  • Förderthemen: Arbeit, Integration und Inklusion.
  • Förderreichweite: Der ESF+ fördert landesweit, der JTF fördert in 2 Gebietskulissen Nordrhein-Westfalens: dem Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet.
  • Fördergrundlage: Die jeweils aktuelle Förderrichtlinie für das ESF-Programm 2021-2027

Die Ziele, die das ESF-Programm 2021-2027 für Nordrhein-Westfalen verfolgt, sind im sogenannten „ESF-Programm“ niedergelegt. Das ESF-Programm finden Sie auf diesen Seiten auch in ungekürzter Form eingestellt.

Nachfolgend sind im Überblick die zu verfolgenden Ziele („Spezifische Ziele“ genannt) und deren Begründung aufgeführt:
 

Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie Förderung eines gesunden und gut angepassten Arbeitsumfelds, in dem Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Nordrhein-Westfalen muss – wie ganz Deutschland – die Herausforderung einer alternden Bevölkerung meistern. Ende 2018 standen in Nordrhein-Westfalen 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 32 Personen gegenüber, die älter als 64 Jahre und 29 Personen, die jünger als 20 Jahre waren. Bis 2030 werden 100 Erwerbsfähigen 41 Ältere und 32 Jüngere gegenüberstehen. Der bereits in einigen Regionen und Branchen bestehende Fachkräftemangel wird sich somit schon aus demographischen Gründen verstärken. Maßnahmen zur Ausschöpfung und Erweiterung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials sind daher dringend notwendig.

Eine weitere Herausforderung ist die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Weiterbildung – insbesondere in der digitalen Transformation. Der Anteil der Beschäftigten, die auf Basis der Betriebspanel-Untersuchung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, ist in NRW mit zuletzt gut einem Drittel auffallend niedriger als im Bundesgebiet insgesamt (36 %). Geringqualifizierte Beschäftigte sind darüber hinaus an Weiterbildungen unterdurchschnittlich beteiligt. Dies erfordert angesichts von drohenden Fachkräfteengpässen in den Unternehmen besondere Unterstützungsmaßnahmen.

Auf dieser Grundlage soll mit dem ESF in Nordrhein-Westfalen, wie auch in den Investitionsleitlinien 2019 (IL 2019) gefordert, in die Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Entwicklung allgemeiner und digitaler Kompetenzen investiert werden. Ebenso im Blickfeld steht die Schaffung von flexiblen Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, die dem allgemeinen Wandel des Arbeitsmarktes gerecht werden.

Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen zu unterstützen, durch die Förderung der Einführung dualer Ausbildungssysteme und von Lehrlingsausbildungen.

Um den Arbeitskräftebedarf der nahen und mittleren Zukunft bedienen zu können, ist es wichtig, Ausbildungsmaßnahmen zu fördern, die die Kompetenzen der einzelnen Auszubildenden über die konkreten Anforderungen ihres Ausbildungsbetriebs hinaus erweitern (entsprechend der in IL 2019 geforderten Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung). Darüber können übergreifende Herausforderungen wie bspw. der Klimaschutz angemessener bearbeitet werden und das kommt der Wettbewerbsfähigkeit der zugehörigen Betriebe zugute.

Der ESF NRW wird der Förderung von beruflicher Bildung in Bedarfsregionen nachkommen. Standen hinsichtlich des Fachkräftemangels lange die akademischen Berufe im Zentrum, verschiebt sich durch die demographische Entwicklung die Aufmerksamkeit jetzt stärker hin zu den nichtakademischen Fachkräften. Zwischen 2011 und 2021 sank die Zahl der Anfänger einer dualen Berufsausbildung von 121.000 auf 103.000. Gleichzeitig sank die Zahl der Arbeitslosen pro offener Stelle für Fachkräfte (Personen mit Berufsausbildung) von 8 auf 4 im Vergleich von 2011 und 2021. Damit liegt sie nun leicht unter der Zahl für Spezialisten und Experten (beide mit Studium), während sie in 2011 noch deutlich darüber lag.

Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Die Bedingungen des Aufwachsens sind nicht gleich und staatliches Handeln muss darauf hinzielen, bestehende Ungleichheiten in den Lebenschancen so weit wie möglich zu verringern. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut setzt ein Teil der Maßnahmen hier am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf an. In Nordrhein-Westfalen liegt die Quote der frühen Schulabgänger (ohne Abschluss) anderthalb Prozentpunkte (2017: 11,6 %) über dem Bundesdurchschnitt. Häufiger als im Bund insgesamt, finden sich in NRW noch Regionen (Arbeitsagenturbezirke), in denen erheblich weniger Ausbildungsplätze als Ausbildungsinteressierte zur Verfügung stehen. Damit wird der Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben für überproportional viele junge Menschen in NRW erschwert. Das ESF-Programm Nordrhein-Westfalen wirkt dem im Sinne der IL 2019 durch einen Schwerpunkt in der Unterstützung des erfolgreichen Übergangs von Schule ins Berufsleben entgegen.

Wie in den IL 2019 aufgeführt, stellt auch in NRW der hohe Anteil von Frauen in Teilzeitbeschäftigung ein großes unerschlossenes Arbeitsmarktpotential dar. Grund für die Teilzeitbeschäftigung sind bei Frauen mit Kindern hauptsächlich familiäre Verpflichtungen (rd. 68 %), während dies bei Männern mit Kindern einen deutlich geringeren Stellenwert einnimmt (rd. 26 %). Zwar nähert sich die Erwerbstätigenquote der Frauen allgemein an die der Männer an, um aber das Arbeitskräftepotential auszuschöpfen, muss die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiterhin unterstützt werden (siehe IL 2019). Das ESF-Programm für NRW wird deshalb die Teilhabe von Frauen im Besonderen und von Menschen mit familialer Verantwortung im Allgemeinen in Ausbildung und Arbeit unterstützen.

Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Vorwegnahme (Antizipation) von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität.

Als Investitionsbedarf mit Priorität beschreiben die IL 2019 die Verbesserung der Qualität, Gerechtigkeit, Wirksamkeit und Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Bereich der Förderung des lebenslangen Lernens, vor allem von flexiblen Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen. Dies werden besonders vor dem Hintergrund der Digitalisierung sowie des demografischen Wandels auch in der Förderphase 2021-2027 Bereiche sein, in die der ESF in Nordrhein-Westfalen investieren muss.

Mit schätzungsweise etwa 1,36 Mio. funktionalen Analphabeten (Menschen, die zwar Lesen gelernt haben, deren aktive Lesekompetenz aber kaum noch Sinnverständnis ermöglicht) gibt es in NRW großen Unterstützungsbedarf für Menschen mit geringen Basiskompetenzen. Gleichzeitig verlassen rd. 5 % potentieller Schulabsolventen die Schule ohne einen Schulabschluss. Hiervon sind insb. männliche (rd. 7%) und ausländische Jugendliche (rd. 13 %) betroffen. Mit Blick auf diese Gruppe sind Angebote erforderlich, Rückstände bei Schlüsselkompetenzen (dieses sind Kompetenzen, die breit eingesetzt werden können) aufzuholen bzw. wieder zu schließen, um die soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Spektrum der Lerninhalte geht dabei von grundlegenden Rechen-, Lese- und Schreibfertigkeiten bis hin zu anerkannten Schulabschlüssen. Somit werden die ESF-Maßnahmen der Unterstützung des zweiten Bildungsweges beitragen.

Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

NRW vollzieht hinsichtlich der Erwerbsintegration eine schwierigere Entwicklung als der Bund, die sich in bestimmten städtischen Quartieren nochmals verdichtet. Im Einklang mit den IL 2019 und Länderspezifischen Empfehlungen 2019 der EU (LSE) wird es daher in stärkerem Maße darum gehen, die betroffenen arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen zu adressieren: Die SGB II-Quote (Anteil der unter 65-Jährigen mit SGB II-Bezug) nahm in Nordrhein-Westfalen von 2011 bis 2020 um 0,1 Prozentpunkte zu, während sie im Bundesgebiet rückläufig war (- 1 Prozentpunkt). Unter den ausländischen Schülerinnen und Schülern war 2017 der Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verließen, mehr als drei Mal so hoch (15 %) wie bei Schülerinnen und Schülern mit deutscher Staatsbürgerschaft (5 %) (mit oder ohne Migrationshintergrund). Einer Arbeitslosenquote von 5,7 % bei Deutschen (2020) steht eine Quote von 20,3 % bei Ausländern gegenüber. Soziale Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen bleibt ein wichtiges Ziel, das mit dem ESF-Programm insb. im Bereich Ausbildung und durch Beratungsangebote unterstützt wird. Über alle Maßnahmen wird der ESF NRW mehr als 25 % der Mittel für Maßnahmen der sozialen Integration und Inklusion in der Achse 1 (Arbeit, Integration und Bildung) und 2 (Innovative Maßnahmen bzw. Soziale innovative Maßnahmen) einsetzen. Diese thematische Schwerpunktsetzung enthält einen angemessenen Betrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

Der Transitionsprozess (Übergangsprozess) der europäischen Wirtschaft, weg von fossiler Energie hin zu Klimaneutralität, trifft besonders Nordrhein-Westfalen mit seinen Kohlerevieren, dem Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Düren, Heinsberg, Stadt Mönchengladbach, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss) und dem Nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop sowie aus dem Kreis Recklinghausen: Gladbeck, Dorsten und Marl). Um diesen Transitionsprozess zu bewältigen, wird der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund; JTF) im ESF/JTF-Programm 2021 – 2027, wie in den Investitionsleitlinien 2020 für Deutschland (IL 2020) empfohlen, verstärkt Weiterqualifizierungen und Umschulungen von betroffenen Beschäftigten fördern. Darüber hinaus werden mit den JTF Beratungen zu Transitionsprozessen in den betroffenen Unternehmen diese sowohl in Bezug auf die Unternehmensführung wie auch auf die Beschäftigten selbst unterstützt.

Wo Arbeitsplätze in der Transition nicht zu erhalten sind, wird es erforderlich, die Beschäftigten entweder direkt beim Übergang von Arbeit in Arbeit zu unterstützen oder im o. g. Sinne perspektivisch für den Arbeitsmarkt weiterzubilden. Dort, wo Ausbildungsplätze wegfallen, können – gemessen an der Lage auf dem Ausbildungsmarkt – Ausgleichsangebote sinnvoll sein.

Grundsätzlich ist das Ausbildungssystem ein Baustein zur Transition der betroffenen Region; in diesem Sinne sollen – gemeinsam mit investiven Fördermitteln – Einrichtungen der Berufsausbildung realisiert werden, die klassische berufliche und akademische Bildung zusammenführen. Das Transformations-Budget für Unternehmen soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der strategischen Personalentwicklung unterstützen, um Veränderungsbereitschaft im Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu schaffen. Ziel ist die Unterstützung des Unternehmens durch eine gestärkte, alle Beschäftigten umfassende, Zukunftsgestaltungsfähigkeit. Das Transformationsbudget reiht sich ein in bestehende Angebote der Potentialberatung und des Zukunftsgutscheins.

Rechtsgrundlagen für die ESF-Förderung in NRW

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds und des Just Transition Fund sind neben den Struktur- und Investitionsfondsverordnungen noch weitere Rechtsgrundlagen relevant.

Behörden zur Umsetzung des ESF in NRW

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen erfordert eine komplexe Organisationsstruktur. Mit der Umsetzung sind drei Behörden beauftragt: die Bewilligungsbehörde, die Rechnungsführung und die Prüfbehörde.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum "ESF plus" erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Europäischen Union.