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Beschwerdestelle 2021-2027

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Beschwerdemöglichkeit Charta der Grundrechte

„Charta der Grundrechte“ und „UN-Behindertenrechtskonvention“ – Beschwerdestelle eingerichtet

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) sowie des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen. Menschen, die der Auffassung sind, dass ihre Grundrechte gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) während der Umsetzung eines aus dem ESF oder JTF geförderten Vorhabens verletzt worden sind, können eine Beschwerde einreichen.

Die Europäische Union hat sich mit der Charta der Grundrechte (GRC) zu den „unteilbaren und universellen Werten der Würde der Menschen“ bekannt. Darunter fallen unter anderem die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Gleichheit von Männern und Frauen (Art. 23 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) und der Umweltschutz (Art. 37 GRC).

Das Beschwerdeformular kann für Beschwerden zu den ESF-/JTF-Programmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Die Beschwerde kann auch anonym eingereicht werden.

Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) sowie des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund; JTF) müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen. Im Rahmen der Sicherstellung der Wahrung der GRC in den vorgenannten Programmen ist bei der ESF-Verwaltungsbehörde in Nordrhein-Westfalen eine Beschwerdestelle eingerichtet worden. Die Beschwerdestelle steht auch bei Verstößen gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der Umsetzung der vorgenannten Programme zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Fragen und Antworten zu Ihrer Beschwerde“.

Wer kann die Beschwerdestelle in Anspruch nehmen?

Beteiligte an Maßnahmen des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen. Die Kontaktstellen für Beschwerden zu Programmen anderer Bundesländer und des Bundes finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/ESF-Kontaktstellen/inhalt.html

Welche Beschwerden können bei der GRC-Beschwerdestelle eingereicht werden?

Die Beschwerdestelle nimmt im Rahmen der genannten Programme insbesondere Beschwerden zu folgenden Artikeln der GRC an:

  • Nichtdiskriminierung gemäß Artikel Art. 21 GRC
  • Gleichheit von Frauen und Männern gemäß Art. 23 GRC
  • Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß Art. 26 GRC
  • Umweltschutz gemäß Art. 37 GRC

Zudem nimmt die Beschwerdestelle auch Beschwerden zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der genannten Programme an.

Wo kann die Beschwerde eingereicht werden?

Per Mail an:
vb-nrw-grc [at] mags.nrw.de (Beschwerdestelle der ESF-Verwaltungsbehörde NRW) („Beschwerden zur Grundrechtecharta und UN-BRK ESF/JTF“)

Postalisch an:
ESF-Verwaltungsbehörde, Referat II 1, Beschwerdestelle, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf

Oder Sie nutzen das Kontaktformular zur Meldung einer Beschwerde.

Sie können Ihre Beschwerde auf den vorgenannten Wegen auch anonym einreichen. Wir bitten zu beachten, dass dann keine Möglichkeit besteht, zu Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Nachfragen zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt vorzunehmen. Dieses kann eine Nachverfolgung Ihrer Beschwerde beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meiner Beschwerde erhalte?

Die Dauer ist unter anderem von der Komplexität der jeweiligen Beschwerde abhängig. Auch wenn eine generelle Aussage über die Dauer bis zur Rückmeldung über eine Beschwerde nicht getätigt werden kann, wird im Interesse aller Beteiligten immer eine Lösung in angemessener Zeit angestrebt.

Wie sollte ich meine Beschwerde abfassen?

Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst so konkret und umfassend wie nötig, um den Sachverhalt auch für die Beschwerdestelle verständlich zu machen. Benennen Sie – nach Möglichkeit –:

  • den Namen der Maßnahme.
  • Name der Einrichtung / des Trägers der Maßnahme.
  • Wie sah der Verstoß gegen die GRC und/oder UN-BRK aus? (Vorgangsbeschreibung)

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Nach Eingang bei der Beschwerdestelle GRC bzw. UN-BRK wird die Beschwerde erfasst. Der Eingang Ihrer Beschwerde wird Ihnen per Mail oder postalisch (abhängig von Beschwerdestellung) bestätigt, sofern Sie Ihre Kontaktdaten übermittelt haben. Nach Vorprüfung der Beschwerde wird diese an die zuständige Stelle weitergleitet. Diese wird Ihre Beschwerde weitergehend prüfen.
Sie erhalten bei nicht anonym eingereichter Beschwerde eine Rückmeldung. Sofern Ihr Anliegen nicht abschließend geklärt werden konnte, enthält die Rückmeldung einen Verweis an eine zuständige Stelle, an die Sie sich zur weiteren Klärung wenden können.

Wer erfährt von meiner Beschwerde in der Verwaltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens?

Von Ihrer Beschwerde erfahren nur die Dienststellen, die verfahrensbedingt einbezogen werden. Für alle Dienststellen gilt eine Verschwiegenheitspflicht.

Allgemein zu den Grundrechten:

Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion - auf Landesebene:

Gleichstellung zwischen Frauen und Männern:

Umwelt:

Beauftragte der Landesregierung:

Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion - auf Bundesebene:

Weitere Informationen der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte: