Beschwerdemöglichkeit Charta der Grundrechte
„Charta der Grundrechte“ und „UN-Behindertenrechtskonvention“ – Beschwerdestelle eingerichtet
Die Europäische Union hat sich mit der Charta der Grundrechte (GRC) zu den „unteilbaren und universellen Werten der Würde der Menschen“ bekannt. Darunter fallen unter anderem die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Gleichheit von Männern und Frauen (Art. 23 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) und der Umweltschutz (Art. 37 GRC).
Das Beschwerdeformular kann für Beschwerden zu den ESF-/JTF-Programmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Die Beschwerde kann auch anonym eingereicht werden.
Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) sowie des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund; JTF) müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen. Im Rahmen der Sicherstellung der Wahrung der GRC in den vorgenannten Programmen ist bei der ESF-Verwaltungsbehörde in Nordrhein-Westfalen eine Beschwerdestelle eingerichtet worden. Die Beschwerdestelle steht auch bei Verstößen gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der Umsetzung der vorgenannten Programme zur Verfügung.
- Der Text der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
- Merkblatt des Arbeitsministeriums zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Fragen und Antworten zu Ihrer Beschwerde“.
Wer kann die Beschwerdestelle in Anspruch nehmen?
Beteiligte an Maßnahmen des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen. Die Kontaktstellen für Beschwerden zu Programmen anderer Bundesländer und des Bundes finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/ESF-Kontaktstellen/inhalt.html
Welche Beschwerden können bei der GRC-Beschwerdestelle eingereicht werden?
Die Beschwerdestelle nimmt im Rahmen der genannten Programme insbesondere Beschwerden zu folgenden Artikeln der GRC an:
- Nichtdiskriminierung gemäß Artikel Art. 21 GRC
- Gleichheit von Frauen und Männern gemäß Art. 23 GRC
- Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß Art. 26 GRC
- Umweltschutz gemäß Art. 37 GRC
Zudem nimmt die Beschwerdestelle auch Beschwerden zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der genannten Programme an.
Wo kann die Beschwerde eingereicht werden?
Per Mail an:
vb-nrw-grc [at] mags.nrw.de (Beschwerdestelle der ESF-Verwaltungsbehörde NRW) („Beschwerden zur Grundrechtecharta und UN-BRK ESF/JTF“)
Postalisch an:
ESF-Verwaltungsbehörde, Referat II 1, Beschwerdestelle, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Oder Sie nutzen das Kontaktformular zur Meldung einer Beschwerde.
Sie können Ihre Beschwerde auf den vorgenannten Wegen auch anonym einreichen. Wir bitten zu beachten, dass dann keine Möglichkeit besteht, zu Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Nachfragen zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt vorzunehmen. Dieses kann eine Nachverfolgung Ihrer Beschwerde beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meiner Beschwerde erhalte?
Die Dauer ist unter anderem von der Komplexität der jeweiligen Beschwerde abhängig. Auch wenn eine generelle Aussage über die Dauer bis zur Rückmeldung über eine Beschwerde nicht getätigt werden kann, wird im Interesse aller Beteiligten immer eine Lösung in angemessener Zeit angestrebt.
Wie sollte ich meine Beschwerde abfassen?
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst so konkret und umfassend wie nötig, um den Sachverhalt auch für die Beschwerdestelle verständlich zu machen. Benennen Sie – nach Möglichkeit –:
- den Namen der Maßnahme.
- Name der Einrichtung / des Trägers der Maßnahme.
- Wie sah der Verstoß gegen die GRC und/oder UN-BRK aus? (Vorgangsbeschreibung)
Was passiert mit meiner Beschwerde?
Nach Eingang bei der Beschwerdestelle GRC bzw. UN-BRK wird die Beschwerde erfasst. Der Eingang Ihrer Beschwerde wird Ihnen per Mail oder postalisch (abhängig von Beschwerdestellung) bestätigt, sofern Sie Ihre Kontaktdaten übermittelt haben. Nach Vorprüfung der Beschwerde wird diese an die zuständige Stelle weitergleitet. Diese wird Ihre Beschwerde weitergehend prüfen.
Sie erhalten bei nicht anonym eingereichter Beschwerde eine Rückmeldung. Sofern Ihr Anliegen nicht abschließend geklärt werden konnte, enthält die Rückmeldung einen Verweis an eine zuständige Stelle, an die Sie sich zur weiteren Klärung wenden können.
Wer erfährt von meiner Beschwerde in der Verwaltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens?
Von Ihrer Beschwerde erfahren nur die Dienststellen, die verfahrensbedingt einbezogen werden. Für alle Dienststellen gilt eine Verschwiegenheitspflicht.
Allgemein zu den Grundrechten:
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
- Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
- Human Rights Watch
- Amnesty International
Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion - auf Landesebene:
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- Landesintegrationsrat NRW
- Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen
- LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
- Lebenshilfe Landesverband NRW e. V.
Gleichstellung zwischen Frauen und Männern:
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- LAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW
Umwelt:
Beauftragte der Landesregierung:
- Antisemitismusbeauftragte bei der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung und für Patientinnen und Patienten
- Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Polonia-Beauftragter des Landes
- Beauftragter für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern
Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion - auf Bundesebene:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
- Deutscher Behindertenrat
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