Hilfe bei Wohnungslosigkeit

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Hilfe bei Wohnungslosigkeit

Die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!" bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.

Die Versorgung mit Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis. Es gilt daher, Obdachlosigkeit zu verhindern. Denn: Menschen, die über keinen Wohnraum verfügen, leben am Rande der Gesellschaft - ohne echte Chance auf ein menschenwürdiges Leben.

Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE“

„Endlich ein ZUHAUSE!" - unter diesem Titel hat Sozialminister Karl-Josef Laumann im Landtag eine neue Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit vorgestellt. Die Landesinitiative bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite

Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung

Nordrhein-Westfalen hat 2011 als erstes Land eine Wohnungslosenstatistik vorgelegt, die umfassend und flächendeckend Aussagen über Umfang und Struktur der Wohnungslosigkeit ermöglicht. Die  Statistik knüpft an die bis 2009 erhobene Obdachlosenstatistik an. Nunmehr werden neben den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind.

Die aktuelle Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung 2021 finden Sie hier.

Ergebnisse der Befragung „Wohnungslose ohne Unterkunft und verdeckt Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen"

Im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums wurde erstmalig in Deutschland eine Befragung durchgeführt, um mehr über die Lage von Menschen zu erfahren, die ohne Schutz auf der Straße, in Behelfsunterkünften oder in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Angehörigen und Bekannten leben. Die Ergebnisse der Studie liefern wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, wie durch einen kontinuierlichen Ausbau bestehender Hilfestrukturen und passgenauer Unterstützungsangebote Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen konsequent begegnet wird.
 
Die detaillierten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier.

Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen

Obdachlosigkeit stellt die extremste Form sozialer Ausgrenzung dar. Wer gegen seinen Willen ohne Schutz vor den Unbilden der Witterung leben muss, kann ohne fremde Hilfe elementare Grundbedürfnisse nicht abdecken. Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und der geltenden Rechtslage zur Unterbringung unfreiwillig Obdachloser verpflichtet, um Gefahren für wesentliche Grundrechte der Betroffenen abzuwehren. Das nordrhein-westfälische Sozialministerium gibt nun Hinweise zu einer menschenwürdigen und modernen Gestaltung der Unterbringung von Obdachlosen, die unter aktiver Mitwirkung anderer Ressorts der Landesregierung sowie der Verbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurden. Das Sozialministerium will mit den vorliegenden Empfehlungen Unterstützung leisten, indem die geltende Rechtslage dokumentiert wird und beispielgebende Standards aufgezeigt werden, die bereits jetzt die Unterbringungspraxis in zahlreichen Gemeinden prägen. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, in dem die Landesregierung solche vielfach geforderten und umfassenden Empfehlungen veröffentlicht.

Die „Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen“ finden Sie hier.

Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit

Zuständig für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger bei der Überwindung und der Bekämpfung von  Wohnungslosigkeit mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit. Dieses wurde 2016 noch stärker als bisher auf den Schwerpunkt Prävention ausgerichtet.

Zentrale Ziele des Programms sind:

  • Prävention drohender Wohnungslosigkeit
  • Integration von Wohnungslosen in normale, dauerhafte Wohnverhältnisse (Wohnungsbeschaffung)
  • wohnbegleitende Hilfen  für ehemals von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Personen

Diese Ziele werden mit folgenden Aktivitäten und Instrumenten umgesetzt:

  • Förderung beispielgebender Projekte und Projektberatung
  • Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung
  • Forschung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung

Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ finden Sie hier.

Förderung beispielgebender Projekte

Die Förderung von beispielgebenden Projekten konzentriert sich in erster Linie auf die Schwerpunkte

  • Prävention
  • Wohnungsbeschaffung
  • wohnbegleitende Hilfen.

Mit der Förderung von Modellprojekten aus dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ sollen Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger dazu befähigt werden, die Wohnungsnotfallhilfe in eigener Verantwortung weiterzuentwickeln und sie zum integralen Bestandteil der kommunalen Wohnungs- und Sozialpolitik zu machen.

Ferner können auch experimentelle Ansätze gefördert werden, die zur Lösung eines relevanten Problems der Wohnungsnotfallhilfe beitragen sollen, und nicht von den drei obengenannten Schwerpunkten abgedeckt werden.

Daneben besteht  das Angebot zur Förderung von Beratungsprojekten, das sich an Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger richtet, die bei Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe Beratung in Anspruch nehmen möchten.
 
Die aktuellen beispielgebenden Projekte nach Förderschwerpunkten sortiert, finden Sie hier:

Eine Übersicht über alle Projekte seit 2009 finden Sie hier.

Publikationsarchiv (1996-2008) finden Sie hier.

Beratung, Kontakt und Downloads zum Antragswesen für Träger in Nordrhein-Westfalen

Beratung für Träger

Träger können sich bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe von fachkundiger Seite beraten lassen. Die Kosten der Beratung sind förderfähig.

Es gibt bundesweit Beratungsunternehmen und Institute, die sich mit dem Bereich der Wohnungsnotfallhilfe beschäftigen.

Hier finden Sie eine Übersicht zu Beratungs-und Forschungeinrichtungen.
 

Downloads für Träger

Forschung

Anhand von Gutachten und Expertisen werden vertiefende Erkenntnisse zu aktuellen Entwicklungen gewonnen und transferiert.

Entsprechende Broschüren können über den Broschürenservice bestellt werden.

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