Forschung
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Die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!" bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
„Endlich ein ZUHAUSE!" - unter diesem Titel hat Sozialminister Karl-Josef Laumann im Landtag eine neue Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit vorgestellt. Die Landesinitiative bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite
Nordrhein-Westfalen hat 2011 als erstes Land eine Wohnungslosenstatistik vorgelegt, die umfassend und flächendeckend Aussagen über Umfang und Struktur der Wohnungslosigkeit ermöglicht. Die Statistik knüpft an die bis 2009 erhobene Obdachlosenstatistik an. Nunmehr werden neben den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind.
Die aktuelle Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung 2021 finden Sie hier.
Im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums wurde erstmalig in Deutschland eine Befragung durchgeführt, um mehr über die Lage von Menschen zu erfahren, die ohne Schutz auf der Straße, in Behelfsunterkünften oder in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Angehörigen und Bekannten leben. Die Ergebnisse der Studie liefern wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, wie durch einen kontinuierlichen Ausbau bestehender Hilfestrukturen und passgenauer Unterstützungsangebote Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen konsequent begegnet wird.
Die detaillierten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier.
Obdachlosigkeit stellt die extremste Form sozialer Ausgrenzung dar. Wer gegen seinen Willen ohne Schutz vor den Unbilden der Witterung leben muss, kann ohne fremde Hilfe elementare Grundbedürfnisse nicht abdecken. Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und der geltenden Rechtslage zur Unterbringung unfreiwillig Obdachloser verpflichtet, um Gefahren für wesentliche Grundrechte der Betroffenen abzuwehren. Das nordrhein-westfälische Sozialministerium gibt nun Hinweise zu einer menschenwürdigen und modernen Gestaltung der Unterbringung von Obdachlosen, die unter aktiver Mitwirkung anderer Ressorts der Landesregierung sowie der Verbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurden. Das Sozialministerium will mit den vorliegenden Empfehlungen Unterstützung leisten, indem die geltende Rechtslage dokumentiert wird und beispielgebende Standards aufgezeigt werden, die bereits jetzt die Unterbringungspraxis in zahlreichen Gemeinden prägen. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, in dem die Landesregierung solche vielfach geforderten und umfassenden Empfehlungen veröffentlicht.
Die „Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen“ finden Sie hier.
Zuständig für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger bei der Überwindung und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit. Dieses wurde 2016 noch stärker als bisher auf den Schwerpunkt Prävention ausgerichtet.
Zentrale Ziele des Programms sind:
Diese Ziele werden mit folgenden Aktivitäten und Instrumenten umgesetzt:
Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ finden Sie hier.
Die Förderung von beispielgebenden Projekten konzentriert sich in erster Linie auf die Schwerpunkte
Mit der Förderung von Modellprojekten aus dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ sollen Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger dazu befähigt werden, die Wohnungsnotfallhilfe in eigener Verantwortung weiterzuentwickeln und sie zum integralen Bestandteil der kommunalen Wohnungs- und Sozialpolitik zu machen.
Ferner können auch experimentelle Ansätze gefördert werden, die zur Lösung eines relevanten Problems der Wohnungsnotfallhilfe beitragen sollen, und nicht von den drei obengenannten Schwerpunkten abgedeckt werden.
Daneben besteht das Angebot zur Förderung von Beratungsprojekten, das sich an Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger richtet, die bei Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe Beratung in Anspruch nehmen möchten.
Die aktuellen beispielgebenden Projekte nach Förderschwerpunkten sortiert, finden Sie hier:
Eine Übersicht über alle Projekte seit 2009 finden Sie hier.
Publikationsarchiv (1996-2008) finden Sie hier.
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