Hilfe bei Wohnungslosigkeit
Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
Die Versorgung mit Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis. Es gilt daher, Obdachlosigkeit zu verhindern. Denn: Menschen, die über keinen Wohnraum verfügen, leben am Rande der Gesellschaft - ohne echte Chance auf ein menschenwürdiges Leben. Die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!" bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE"
Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist nach dem Ordnungsrecht Aufgabe der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe. Mit der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit "Endlich ein ZUHAUSE" geht die Landesregierung das Thema Wohnungslosigkeit in seiner ganzen Komplexität an.
An der Konzeption der Landesinitiative waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände beteiligt.
Zentrale Bausteine der Landesinitiative sind dabei
- die Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft,
- die „Kümmerer“-Projekte, Projekte für „Junge Wohnungslose“ sowie
- ein Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen.
Ziele der Landesinitiative sind es
- Wohnungsverluste zu verhindern,
- Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und
- die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Die Landesinitiative bündelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
Überblick Wohnungslosigkeit
Nordrhein-Westfalen hat 2011 als erstes Land eine Wohnungslosenstatistik vorgelegt, die umfassend und flächendeckend Aussagen über Umfang und Struktur der Wohnungslosigkeit ermöglicht. Die Statistik knüpft an die bis 2009 erhobene Obdachlosenstatistik an. Nunmehr werden neben den kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind.
Aktuelle Informationen bietet die Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung 2023.
Im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums wurde erstmalig in Deutschland eine Befragung durchgeführt, um mehr über die Lage von Menschen zu erfahren, die ohne Schutz auf der Straße, in Behelfsunterkünften oder in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Angehörigen und Bekannten leben.
Die Ergebnisse der Befragung liefern wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, wie durch einen kontinuierlichen Ausbau bestehender Hilfestrukturen und passgenauer Unterstützungsangebote Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen konsequent begegnet wird
Obdachlosigkeit stellt die extremste Form sozialer Ausgrenzung dar. Wer gegen seinen Willen ohne Schutz vor den Unbilden der Witterung leben muss, kann ohne fremde Hilfe elementare Grundbedürfnisse nicht abdecken. Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und der geltenden Rechtslage zur Unterbringung unfreiwillig Obdachloser verpflichtet, um Gefahren für wesentliche Grundrechte der Betroffenen abzuwehren.
Das nordrhein-westfälische Sozialministerium gibt nun mit der „Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen“ Hinweise zu einer menschenwürdigen und modernen Gestaltung der Unterbringung von Obdachlosen, die unter aktiver Mitwirkung anderer Ressorts der Landesregierung sowie der Verbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurden.
Das Sozialministerium will mit den vorliegenden Empfehlungen Unterstützung leisten, indem die geltende Rechtslage dokumentiert wird und beispielgebende Standards aufgezeigt werden, die bereits jetzt die Unterbringungspraxis in zahlreichen Gemeinden prägen. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, in dem die Landesregierung solche vielfach geforderten und umfassenden Empfehlungen veröffentlicht.
Zuständig für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger bei der Überwindung und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit. Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wurde 2016 noch stärker als bisher auf den Schwerpunkt Prävention ausgerichtet.
Ziele des Programms
- Prävention drohender Wohnungslosigkeit
- Integration von Wohnungslosen in normale, dauerhafte Wohnverhältnisse (Wohnungsbeschaffung)
- wohnbegleitende Hilfen für ehemals von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Personen
Aktivitäten und Instrumente der Umsetzung
- Förderung beispielgebender Projekte und Projektberatung
- Integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung
- Forschung
- Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung
Träger können sich bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe von fachkundiger Seite beraten lassen. Die Kosten der Beratung sind förderfähig.
Es gibt bundesweit Beratungsunternehmen und Institute, die sich mit dem Bereich der Wohnungsnotfallhilfe beschäftigen.
Nützliche Informationen
Die Förderung von beispielgebenden Projekten konzentriert sich in erster Linie auf die Schwerpunkte
- Prävention
- Wohnungsbeschaffung
- wohnbegleitende Hilfen.
Mit der Förderung von Modellprojekten aus dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ sollen Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger dazu befähigt werden, die Wohnungsnotfallhilfe in eigener Verantwortung weiterzuentwickeln und sie zum integralen Bestandteil der kommunalen Wohnungs- und Sozialpolitik zu machen.
Ferner können auch experimentelle Ansätze gefördert werden, die zur Lösung eines relevanten Problems der Wohnungsnotfallhilfe beitragen sollen, und nicht von den drei obengenannten Schwerpunkten abgedeckt werden.
Daneben besteht das Angebot zur Förderung von Beratungsprojekten, das sich
- an Kommunen,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege und
- private Träger richtet,
die bei Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe Beratung in Anspruch nehmen möchten.
Beispielhafte Projekte
Die aktuellen beispielgebenden Projekte nach Förderschwerpunkten sortiert, finden Sie hier:
Weitere Informationen
Anhand von Gutachten und Expertisen werden vertiefende Erkenntnisse zu aktuellen Entwicklungen gewonnen und transferiert.
Entsprechende Broschüren können über den Broschürenservice bestellt werden.
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO)
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)
- Deutscher Caritas Verband (CV)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW)
Ministerien und staatliche Organisationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landschaftsverband Rheinland
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Bezirksregierung Düsseldorf
Forschung und Beratung
- GISS – Gesellschaft für innovative Sozialforschung & Sozialplanung e.V., Bremen
- GOE – Gesellschaft für Organisation und Entscheidung GmbH, Bielefeld
- InWIS – Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH an der Ruhr Universität Bochum
- ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung eGmbH, Dortmund
- Schulten Stadt- und Raumentwicklung (SSR), Dortmund
- StadtRaumKonzept GmbH, Dortmund
Netzwerke
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
- Deutscher Mieterbund e.V.
- Soziale Stadt NRW
- European Network for Housing Research
- European Federation of National Organisations Working with the Homeless
Rechtsinformationen und Gesetzestexte
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitslose
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- SGB XII - Sozialhilfe
- Wohnraumfördergesetz
- Gewaltschutzgesetz
- Ausführungsgesetz zum SGB XII Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW)
- Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen
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