

Die Details finden sich in der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)“.
Außerdem stehen hier Informationen über das Ministerium als oberste Rechtsaufsichtbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Seiner Kontrolle unterstehen vor allem die Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung betreut werden, landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen sowie die Medizinischen Dienste.
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