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Unterstützung für Pflegebedürftige

Foto zeigt pfegebedürftige Frau mit Hand an einem Gehstock, auf der die Hand einer Helferin liegt

Unterstützungsangebote für pflegebedürftige Menschen

Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung

Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, bei Behördengängen - pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause leben, und ihre Angehörigen freuen sich über jede Entlastung im Alltag. Unterstützungsangebote im Alltag tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag selbständig bewältigen können.

Für eine möglichst selbstständige Lebensführung in vertrauter Umgebung benötigen pflegebedürftige Menschen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch ergänzende Unterstützung im Alltag.

Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von 125 Euro monatlich kann zur eigenen Entlastung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, kann zudem bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungsansprüche zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag verwenden. 

Gut zu wissen: Der Entlastungsbeitrag kann auch über mehrere Monate angespart und ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.  

Unterstützungsangebote im Alltag sind zum Beispiel:

  • Gruppen- oder Einzelbetreuung
  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zum Einkauf
  • Begleitung bei Behörden-, Arzt- oder Kirchgängen
  • Pflege von Sozialkontakten
  • Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein wichtiges Element in der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie entstehen vor Ort und ergänzen die Versorgung durch Pflegedienste und pflegende Angehörige.

In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.