
Gesetzliche Unfallversicherung
Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise der Unfallversicherung
Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache des Unternehmens: Es meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.
Aufgabe der Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.
Dies geschieht im Wesentlichen durch medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld; Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).
Zu den Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehört darüber hinaus auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention).
Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie z.B. Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
- Pflegepersonen
- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. Unglückshelfer)
- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
- Unternehmer, die nicht bereits durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind, können sich freiwillig versichern.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie nimmt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Auf der Homepage der DGUV findet sich auch eine Aufstellung aller Unfallversicherungsträger in Deutschland. Hierbei ist zwischen Unfallkassen der öffentlichen Hand und den Berufsgenossenschaften zu unterscheiden. Die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sowie die Unternehmer des Gartenbaus sind kraft Gesetzes bei der landwirtschaftliche Unfallversicherung als Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert.
Unfallversichert im Ehrenamt
Viele Ehrenamtliche sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Unfallkasse NRW hat den Kreis der gesetzlich unfallversicherten Engagierten im Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich durch Satzung erweitert. Darüber hinaus besteht für ehrenamtlich Engagierte, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, automatisch und ohne besondere Anmeldung Versicherungsschutz über einen vom Land abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Unfallversicherungsvertrag.
Aufsicht
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechtsaufsicht und hat auf dem Gebiet der Prävention zusätzlich die Fachaufsicht.