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Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen

Arzt vor digitalem Wideboard

Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen

Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen

Der neue Krankenhausplan NRW stellt die Grundlage für die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen dar und umfasst alle Rahmenvorgaben. Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der neue Krankenhausplan NRW nicht. Diese wurden in regionalen Planungsverfahren umgesetzt. Der Plan stellt aber die Instrumente für eine gestaltende Krankenhausplanung bereit, die es dem Land ermöglicht, die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.

Der neue Krankenhausplan ist ein Krankenhausstärkungsplan

Der Leitsatz für diesen Plan und seine Umsetzung steht auf der Titelseite: Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen.

Es geht um eine verlässliche und hochwertige Krankenhausversorgung für die Menschen in unserem Bundesland – in den Ballungsräumen ebenso wie in den ländlichen Regionen. Deshalb wird die neue Krankenhausplanung zu einer Stabilisierung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und zu mehr Abstimmung und Koordination zwischen den Krankenhäusern führen. Das kommt letztendlich allen zugute: Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Krankenhäusern selbst.

Der neue Krankenhausplan ist ein Krankenhausstärkungsplan, der dafür ausgelegt ist, die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu gestalten. Er verbindet mit der neuen differenzierten Planungssystematik die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität.

Nordrhein-Westfalen hat bundesweit erstmalig anhand der Leistungsgruppensystematik geplant. Der Einstieg in die neue Krankenhausplanung wurde bewusst als ein lernendes System gestaltet. Die Effekte der neuen Planung werden durch ein fortlaufendes Controlling im Ministerium sowie durch ein Begleitgremium unter Mitwirkung der Beteiligten des Landesausschusses für Krankenhausplanung beobachtet. Bei Bedarf erfolgt eine Fortschreibung bzw. Anpassung der Rahmenvorgaben.